Beschlussvorlage - 0163/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Veräußerung des städt. Grundstücks Körnerstr. 54/56hier: Durchführung des Investorenauswahlverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Beate Herms
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
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10.03.2009
| |||
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
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12.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
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24.03.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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|
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26.03.2009
|
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, das städt. Grundstück Körnerstr. 54/56 bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Hagen Flur 43 Flurstücke 80 und 87 zu den unter Punkt 1. bis 4. dargestellten Bedingungen europaweit auszuschreiben.
- Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb und zum Verhandlungsverfahren werden beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird auf die Verwaltung übertragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren durchzuführen und die Verhandlungsgespräche mit den Bietern zu führen.
- Als Ergebnis der Gesamtbewertung wird eine Bewertungskommission dem Rat abschließend einen Bieter für den Erwerb und die Entwicklung des Grundstücks vorschlagen. Die Bewertungskommission besteht aus den Mitgliedern des Vorprüfgremiums und Vertreter/innen der Fraktionen im Rat der Stadt Hagen.
Als politische Vertreter/innen werden benannt :
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt hat
die Verwaltung durch Beschluss vom 6.3.2008 beauftragt, eine Ausschreibung des ehemals als Bauhof genutzten städt. Grundstücks Körnerstr. 54/56 für
generationenübergreifendes Wohnen vorzubereiten.
Nach aktueller
Rechtslage ist die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, das Grundstück im Zuge eines Investorenauswahlverfahrens
zu vermarkten. Nachfolgend werden die Vergabebedingungen sowie die Bestimmung
der politischen Vertreter für die
Besetzung der Bewertungskommission
zur Beschlussfassung vorgelegt und Verfahrensschritte der Vermarktung
dargestellt.
Begründung
Das
ehemals als Bauhof des Fachbereiches für Grünanlagen- und Straßenbetrieb genutzte
städt. Grundstück Körnerstr. 54/56 wird für diesen Zweck nicht mehr benötigt.
Die Verwaltung hatte daher in der Vorlage 142/2008 vorgeschlagen, die Fläche
als Wohnbaufläche zu vermarkten und hier ein vorbildhaftes Projekt unter dem
Stichwort „generationenübergreifendes Wohnen“ zu etablieren. Auf
Grundlage dieser Vorlage hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am
6.3.2008 die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung des Grundstücks
Körnerstr. 54/56 für diesen Zweck vorzubereiten. Die Ausschreibung zielt darauf ab, dass
interessierte Investoren einen städtebaulichen Entwurf auf der Grundlage
definierter Rahmenbedingungen vorlegen und gleichzeitig ein Kaufangebot für die
Flächen unterbreiten.
Da mit der Veräußerung des Grundstücks die Pflicht zur
Durchführung einer bestimmten Baumaßnahme verbunden ist, handelt es sich um
einen Bauauftrag i. S. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der
aufgrund Überschreitung des relevanten Schwellenwertes einer europaweiten
Ausschreibung bedarf. Der Verkauf des Grundstücks unterliegt dem Vergaberecht.
Vor Veröffentlichung
der Ausschreibung ist eine Entscheidung über die Vergabeart zutreffen. Die
Verwaltung schlägt die Vermarktung des Grundstücks im Rahmen eines strukturierten
Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vor, das den
Vorteil größtmöglicher Einflussnahme auf
die potentiellen Auftragnehmer bietet. Das Verhandlungsverfahren
wird in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt, um so die Zahl
der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in der Bekanntmachung
angegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Vor Ausschreibung ist
die Vergabereife herzustellen, d. h. der Käufer muss im Zuge der Ausschreibung
über alle kalkulationsrelevanten Informationen verfügen, die es ihm ermöglichen,
ein Angebot zu erstellen.
Nachfolgend werden die
kalkulationsrelevanten Eckpunkte, die Vergabeart und die Zuschlagskriterien zu
Beschlussfassung vorgelegt und der Ablauf des vorgeschlagenen Ausschreibungsverfahrens skizziert.
1.
Kaufgrundstück und Kaufpreis
Das Kaufgrundstück,
bestehend aus den Grundstücken Gemarkung
Hagen Flur 43 Flurstücke 80 und 87, umfasst eine Fläche von insgesamt 4.630 qm.
Auf
dem Grundstück befinden sich zurzeit noch Betriebsgebäude, die bei Neubebauung vom Erwerber des Grundstücks abzubrechen
sind. Eine Teilfläche des Kaufgrundstücks wird
zurzeit als Lehrerparkplatz von der Kaufmannsschule
1 genutzt. Anlässlich des Verkaufs sind
die Stellplätze vom Erwerber auf das Schulgrundstück zu verlagern. Dies
erfordert eine teilweise Umgestaltung des Schulgrundstücks und einen Umbau der
Zufahrt einschl. der Errichtung einer neuen Einfriedigung. Da ein Verdacht auf Bodenverunreinigungen
besteht, sind weitere Untersuchungen auf Grundlage einer vorliegenden Planung
durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der
durchgeführten Wertermittlung schlägt die Verwaltung vor, die
Kaufpreiserwartung für das Grundstück mit 900.000,- € zu beziffern.
2.
Planungsrechtliche Vorgaben
Die
Bebaubarkeit des Kaufgrundstücks richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 6/86
(423) Volmeaue Teil 2. Außerhalb des
Bebauungsplanes gelegene Grundstücksflächen sind als Mischgebiet einzustufen
und nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
3.
Anforderungen
Mehrgenerationenwohnanlage
An das Angebot sollen
folgende Anforderungen gestellt werden :
- mind. 50% öffentlich
geförderte Wohnungen, barrierefreie Herstellung der Gebäude inkl. Gemeinschaftsräume,
Freiflächen und Verbindungswege
- altersgemischte
Belegung, Berücksichtigung verschiedener Haushaltsgrößen
- dauerhafte
Sicherstellung eines Hausmanagements
- Fertigstellung der Baumaßnahmen innerhalb von
30 Monaten nach Rechtswirksamkeit
des Grundstückskaufvertrages.
4.
Vergabeverfahren
Der
Verkauf des Grundstücks erfolgt in einem
gestuften Verfahren. Die erste Stufe beinhaltet einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb,
die zweite Stufe ein darauf aufbauendes Verhandlungsverfahren.
Im Verfahren
sind/werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen oder als
Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften
zugelassen.
Gesucht und
ausgewählt werden Investoren oder Investorengemeinschaften, die die
ausgeschriebenen Grundstücke erwerben, das Bauprojekt Mehrgenerationenhaus darauf
realisieren und den Betrieb/das Hausmanagement dauerhaft übernehmen bzw. sicherstellen.
Diesen Bewerbern wird ein Exposé zur Verfügung gestellt, das die formellen und
inhaltlichen Anforderungen und die Zuschlagskriterien vorgibt. Den Ausschreibungsunterlagen soll beiliegende, vom Fachbereich Stadtentwicklung
und Stadtplanung angefertigte
Ideenskizze als Beispiel für eine mögliche Bebauung des Grundstücks beigefügt
werden.
Stufe 1 : Teilnahmewettbewerb
Im
Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge sowie der
geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise geeignete Bewerber ausgewählt,
die zur Teilnahme am nachfolgenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Bei Abgabe
einer Bewerbung sind Nachweise über
- die persönliche
Lage ( Unternehmensdarstellung, Firmenprofil, Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen )
- die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit ( Bankauskunft, Jahresabschlüsse )
- die technische
Leistungsfähigkeit ( Referenzprojekte mit aussagekräftigen Unterlagen,
Auskunftspersonen )
vorzulegen.
Ein Auswahlgremium,
bestehend aus Vertretern der Verwaltung (u. a. aus den Bereichen Immobilien und
Stadtplanung), bewertet die eingegangenen Bewerbungen und trifft die
Entscheidung über den Bewerberkreis, der im weiteren Verfahren zur Abgabe eines
verbindlichen Angebots aufgefordert wird. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen
Verfahren:
1. Zunächst werden alle Teilnahmeanträge
auf Vollständigkeit geprüft. Das Fehlen von geforderten Unterlagen, Erklärungen
und Nachweisen sowie nicht fristgerechtes Einreichen führt zum Ausschluss vom
weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien).
2. In der zweiten Stufe werden die
Bewerber ausgewählt, die die
erforderliche Eignung aufweisen und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Dabei werden die vom Bewerber beigebrachten
Nachweise über dessen wirtschaftliche/finanzielle und technische
Leistungsfähigkeit bewertet (Wertungskriterien).
Stufe 2 – Verhandlungsverfahren
Als
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden die ausgewählten
Bewerber zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert, das eine umsetzungsfähige
Bebauungs- u. Nutzungskonzeption beinhalten soll. Die abzugebenden Angebote müssen
den formalen Anforderungen der Aufforderung zur Angebotsabgabe genügen
(Vollständigkeit, Frist).
Das
einzureichende Angebot muss mindestens umfassen:
- konkrete Aussagen zum Nutzungskonzept
- Angaben und Darstellungen zur Konzeption des Bauvorhabens in
städtebaulicher, stadtgestalterischer und architektonischer Hinsicht
- das Finanzierungskonzept
- das Preisgebot.
Ein Vorprüfgremium ( in gleicher Besetzung wie das Auswahlgremium im Teilnahmewettbewerb
) bereitet die nachfolgenden Verfahrensschritte vor. Es nimmt die formale
Prüfung der Angebote als Voraussetzung für die Einladung der Bieter zu Verhandlungen
vor und führt auf dieser Basis die Verhandlungsgespräche mit den Bietern.
Die
Bieter, deren Angebote den formalen Anforderungen entsprechen, werden im Anschluss
an die Angebotsabgabe zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. In den Verhandlungsgesprächen
wird mit den Bietern der Inhalt ihrer Angebote geklärt, erörtert und verhandelt
( Verhandlungsphase ).
Die Verkäuferin behält sich vor,
weitere Verhandlungsrunden mit den Bietern durchzuführen, soweit hierzu Bedarf
besteht. Nach Abschluss dieser Verhandlungsrunden werden die Angebote anhand
der nachfolgenden Zuschlagskriterien
und deren Gewichtung bepunktet.
·
Städtebauliches Gesamtkonzept, Gewichtung mit 50 %:
o
Architektonische
Qualität
o
Ökologische
Qualität (Energiekonzept, Materialien)
o
Städtebauliches
Einfügen
o Verkehrliche u. logistische
Erschließung/Stellplätze,Andienung etc.
·
Nutzungskonzept Mehrgenerationenwohnen, Gewichtung mit 25
%:
o Bewertung auf der Basis einer qualitativen u.
quantitativen Projektbeschreibung mit Flächenlayouts für alle Geschosse
o Flächengrößenangaben zu einzelnen Nutzungen ( z. B.
Wohnen, Gemeinschaftsräume, soziale Dienstleistungen )
o Vorverträge mit Betreibern und Dienstleistern
o Finanzierungskonzept
·
Höhe des Kaufpreises, Gewichtung mit 25
%
Die Bewertung der Kriterien
„Städtebauliches Gesamtkonzept“ und „Nutzungskonzept
Mehrgenerationenwohnen“ erfolgt
nach dem folgenden Punktesystem, multipliziert in einem zweiten Schritt mit dem
prozentualen Anteil an der Gesamtgewichtung, in folgenden Kategorien:
§
hervorragend
6
Punkte
§
hoch
5
Punkte
§
überdurchschnittlich
4 Punkte
§
zufriedenstellend
3 Punkte
§
genügend
2
Punkte
§
deutlich
verbesserungsbedürftig 1 Punkt
Die Bewertung des Kriteriums
„Höhe des Kaufpreises“ erfolgt nach folgender Abstufung:
|
Angebot |
Punkte |
|
mehr als 1.000.000
€ |
6 |
|
mehr als 980.000 €
bis 1.000.000 € |
5 |
|
mehr als 960.000 €
bis 980.000 € |
4 |
|
mehr als 940.000 €
bis 960.000 € |
3 |
|
mehr als 920.000 €
bis 940.000 € |
2 |
|
900.000 bis 920.000
€ |
1 |
|
unter 900.000 € |
0 |
Es erfolgt
keine interpolierende Punktevergabe.
Anhand der errechneten Gesamtpunktzahl
wird eine Rangfolge gebildet, die
die Basis für die Auswahl der erfolgreichen Bieter darstellt.
Die
Verkäuferin behält sich vor, im Interesse verfahrensökonomischer Gesichtspunkte
eine Reduzierung der Anzahl der Bieter oder Bietergemeinschaften nach der ersten
Verhandlungsrunde vorzunehmen. Maßgebend für diese Entscheidung sind die aufgeführten
Zuschlagskriterien. Die Reduzierung der Bieter erfolgt durch das Auswahlgremium.
Zurückgestellte Bieter werden nicht förmlich vom Vergabeverfahren
ausgeschieden. Die Verkäuferin behält sich vor, in jedem Stand des Verfahrens
zurückgestellte Bieter erneut zu einem konkretisierten Angebot aufzufordern.
Die am Ende
der Verhandlungsphase verbleibenden Bieter werden zur Abgabe eines letzten
Angebotes zu einem für alle gleichlautenden Termin aufgefordert.
Nach Abgabe
der letzten Angebote der Bieter wird eine Bewertungskommission
bestehend aus dem Vorprüfgremium und Vertretern der Ratsfraktionen die verbliebenen
Angebote bewerten.
Als Ergebnis der Gesamtbewertung wird
die Bewertungskommission dem Rat abschließend einen Bieter für den Erwerb und
die Entwicklung des Grundstücks vorschlagen. Nach Beschlussfassung wird der für
den Zuschlag vorgesehene Bieter aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach
Absendung der Mitteilung über die Ratsentscheidung das von ihm eingereichte
letzte Angebot in verbindlicher, notariell beurkundeter Form abzugeben. Der
Grundstückskaufvertrag wird wirksam
durch notariell beurkundete Annahme des Kaufangebotes.
Für den Ablauf des Verfahrens ist folgender Zeitplan vorgesehen:
1. Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft April 2009
2. Bewerberauswahl Juni
2009
3. Ende Angebotsabgabe September 2009
4. Ende Verhandlungsphase Oktober 2009
5. Bewertungskommission Ende Oktober 2009
6. Ratsentscheidung
Dezember 2009
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||||||||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||||||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||||||||||||||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
||||||||||||||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
|||||||||||||||||||
|
4) Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
||||||||||||||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
||||||||||||||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
|||||||||||||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
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|
|||
|
2
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(wie Dokument)
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|

10.03.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, das städt. Grundstück Körnerstr. 54/56 bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Hagen Flur 43 Flurstücke 80 und 87 zu den unter Punkt 1. bis 4. dargestellten Bedingungen europaweit auszuschreiben.
- Die Bewertungskriterien
zum Teilnahmewettbewerb und zum Verhandlungsverfahren werden mit folgenden Änderungen zur Gewichtung
der Zuschlagskriterien beschlossen:
·
Städtebauliches
Gesamtkonzept , Gewichtung mit 40%
·
Nutzungskonzept
Mehrgenerationenwohnen, Gewichtung mit 20%
·
Höhe des
Kaufpreises, Gewichtung mit 40%
- Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird auf die Verwaltung übertragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren durchzuführen und die Verhandlungsgespräche mit den Bietern zu führen.
- Als Ergebnis der
Gesamtbewertung wird eine Bewertungskommission dem Rat abschließend einen
Bieter für den Erwerb und die Entwicklung des Grundstücks vorschlagen. Die
Bewertungskommission besteht aus den Mitgliedern des Vorprüfgremiums, Vertreter/innen der Fraktionen im Rat
der Stadt Hagen und zwei Vertretern der Bezirksvertretung Hagen-Mitte.
Als politische Vertreter/innen Als politische Vertreter/innen der
des Rates werden benannt: Bezirksvertretung Hagen-Mitte
werden
benannt:
1. 1.
2. 2.
3.
4.
5.
6.
12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, das städt. Grundstück Körnerstr. 54/56 bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Hagen Flur 43 Flurstücke 80 und 87 zu den unter Punkt 1. bis 4. dargestellten Bedingungen europaweit auszuschreiben.
- Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb und zum Verhandlungsverfahren werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
·
Städtebauliches
Gesamtkonzept, Gewichtung mit 40 %
·
Nutzungskonzept
Mehrgenerationenwohnen, Gewichtung mit 20 %
·
Höhe des
Kaufpreises, Gewichtung mit 40 %
- Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, werden auf die Verwaltung übertragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren durchzuführen und die Verhandlungsgespräche mit den Bietern zu führen.
- Als Ergebnis der Gesamtbewertung wird eine Bewertungskommission dem Rat abschließend einen Bieter für den Erwerb und die Entwicklung des Grundstücks vorschlagen. Die Bewertungskommission besteht aus den Mitgliedern des Vorprüfgremiums, Vertreterinnen / Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Hagen und zwei Vertreterinnen / Vertreter der Bezirksvertretung Hagen-Mitte.
Als politische
Vertreterinnen / Als politische Vertreterinnen /
Vertreter des
Rates der Stadt Vertreter der Bezirksvertretung
Hagen werden benannt : Hagen-Mitte werden benannt:
1. 1.
2. 2.
3.
4.
5.
6.
24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, das städt. Grundstück Körnerstr. 54/56 bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Hagen Flur 43 Flurstücke 80 und 87 zu den unter Punkt 1. bis 4. dargestellten Bedingungen europaweit auszuschreiben.
- Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb und zum Verhandlungsverfahren werden mit folgenden Änderungen zur Gewichtung der Zuschlagskriterien beschlossen:
- Städtebauliches Gesamtkonzept, Gewichtung mit 40 %
- Nutzungskonzept Mehrgenerationenwohnen, Gewichtung mit 20 %
- Höhe des Kaufpreises, Gewichtung mit 40 %
- Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird auf die Verwaltung übertragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren durchzuführen und die Verhandlungsgespräche mit den Bietern zu führen.
- Als Ergebnis der Gesamtbewertung wird eine Bewertungskommission dem Rat abschließend einen Bieter für den Erwerb und die Entwicklung des Grundstücks vorschlagen. Die Bewertungskommission besteht aus den Mitgliedern des Vorprüfgremiums und Vertreter/innen der Fraktionen im Rat der Stadt Hagen und zwei Vertretern der Bezirksvertretung Mitte.
Als politische Vertreter/innen werden benannt :
1.
2.
3.
4.
5.
6.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, das städt. Grundstück Körnerstr. 54/56 bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Hagen Flur 43 Flurstücke 80 und 87 zu den unter Punkt 1. bis 4. dargestellten Bedingungen europaweit auszuschreiben.
- Die Bewertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb und zum Verhandlungsverfahren werden mit folgenden Änderungen zur Gewichtung der Zuschlagskriterien beschlossen:
·
Städtebauliches
Gesamtkonzept, Gewichtung mit 40 %
·
Nutzungskonzept
Mehrgenerationenwohnen, Gewichtung mit 20 %
·
Höhe des
Kaufpreises, Gewichtung mit 40 %
- Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst den Teilnahmewettbewerb durchzuführen und die Teilnahmeanträge zu prüfen. Die Bewertung der Referenzen und die Auswahl der Teilnehmer, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, werden auf die Verwaltung übertragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbewertung im Verhandlungsverfahren durchzuführen und die Verhandlungsgespräche mit den Bietern zu führen.
- Als Ergebnis der Gesamtbewertung wird eine Bewertungskommission dem Rat abschließend einen Bieter für den Erwerb und die Entwicklung des Grundstücks vorschlagen. Die Bewertungskommission besteht aus den Mitgliedern des Vorprüfgremiums, Vertreterinnen / Vertreter der Fraktionen im Rat der Stadt Hagen und zwei Vertreterinnen / Vertreter der Bezirksvertretung Hagen-Mitte.
Als politische
Vertreterinnen / Als politische Vertreterinnen /
Vertreter des
Rates der Stadt Vertreter der Bezirksvertretung
Hagen werden benannt: Hagen-Mitte werden benannt:
1. Herr Michael Grzeschista 1.
2. Herr Peter Asbeck 2.
3. Herr Jürgen Thormählen
4. Herr Ewald Stroschein
5. Herr Tycho Oberste-Berghaus
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |