Beschlussvorlage - 0159/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rechenschaftsbericht 2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Als Berechnungsgrundlagen für die den Beitragspflichtigen in Rechnung zu stellenden Zwischenfinanzierungszinsen werden 2007 festgesetzt:

 

Eigenfinanzierungsanteil:     19,3 v. H.

Durchschnittszinssatz:            4,6 v. H.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt nimmt den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

 

Mit der Beschlussfassung über die Kenntnisnahme setzt er die Höhe der Zwischenfinanzierungszinsen, die den Beitragspflichtigen bei beitragsfähigen Baumaßnahmen in Rechnung zu stellen sind, fest.

 

Begründung

 

Die Jahresrechnung für 2007 wurde am 19.11.2008 von dem Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt.

 

Der Rechenschaftsbericht erläutert:

 

·        die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung,

 

·        erhebliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen

 

und gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr.

 

Bevor über die Jahresrechnung 2007 und die Entlastung entschieden und beschlossen wird, erfolgt die Prüfung der Rechnung nach § 94 Abs. 1 GO NRW a. F. Zuständig hierfür ist der Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich zur Durchführung der Prüfarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Das Prüfungsergebnis wird dem Rat der Stadt demnächst in einem besonderen Schlussbericht vorgelegt.

 

Da wegen des Gesamtdeckungsprinzips ein Einzelnachweis der Zinsleistungen nicht möglich ist, wird die Höhe  der Zinsen nach den im Runderlass des Innenministers vom 30.06.1986 (MBl NW 1986 S. 1011) beschriebenen Berechnungsmerkmalen auf der Basis der Jahresrechnungszahlen ermittelt.

Nach § 9 der Haushaltssatzung 2007 werden für 2007 festgesetzt:

 

·        Eigenfinanzierungsanteil:          19,3 v. H.

·        Durchschnittszinssatz:                 4,6 v. H.

 

§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht vor, dass ab 01.01.1999 Kostenüberdeckungen aus einer Gebührenkalkulation innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

 

 

 

Betroffen von dieser Regelung sind

UA 1600 - Rettungsdienst

UA 6750 - Straßenreinigung

UA 7210 - Abfallsammlung

UA 7300 - Märkte

UA 7500 - Friedhöfe.

UA 7530 - Beerdigungswald (Gebührenrechner)

UA 7540 - Beerdigungswald

Für diese Unterabschnitte werden Sonderrücklagen bewirtschaftet.

 

In der Jahresrechnung 2007 sind bei folgenden Unterabschnitten Entnahmen aus bzw. Zuführungen an Sonderrücklagen durchgeführt worden:

 

Bestand zum 01.01.2007               Zuführung                   Entnahme      Stand: 31.12.2007

 

                                                                                                                                     

 

UA 6750        233.995,80              22.966,22              101.281,07                   155.680,95

 

UA 7210        485.641,11              224.206,86             434.978,54                  274.869,43

 

UA 7300                    0,00                    1.483,10                  1.483,10                              0,00

 

UA 7530                    0,00                    2.380,75                         0,00                        2.380,75

 

UA 7540           11.210,00                 10.887,95                         0,00                      22.097,95

 

 

Die Bereiche UA 1600 und UA 7500 haben in der Jahresrechnung 2007 mit Kostenunterdeckungen abgeschlossen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung in den Folgejahren ausgeglichen werden.

 

Daneben wird der Sozialfonds Theater Hagen als Sonderrücklage geführt.

Diese Sonderrücklage ist fest verzinst angelegt.

 

Der Bestand der Rücklage betrug am 01.01.2007                    82.800,65 €

Für 2007 wurden Zinsen verbucht in Höhe von                                705,27 €

Entnommen wurden                                                                        71.600,00 €

 

Rücklagenbestand zum 01.01.2008 somit                                  11.905,92 €

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen