Beschlussvorlage - 0156/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe Ihier: Ergänzungsvorlage zur Drucksache 0935/2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.03.2009
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.03.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.03.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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28.04.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.04.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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06.05.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.05.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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13.05.2009
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Beschlussvorschlag
- Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben. Aus der Anlage 3 ist eine Prioritätenliste zu bilden, welche Maßnahmen unmittelbar umgesetzt werden bzw. auf eine Warteliste kommen.
alternativ
Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, wird auf 2,9 Mio. € festgeschrieben.
- Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit der Vorlage 0935/2008 vom
22.10.2008 hat die Verwaltung die neue Ganztagsoffensive für den Bereich der
Sekundarstufe I vorgestellt.
Mit den nachfolgenden
Ausführungen berichtet die Verwaltung über den zwischenzeitlichen
Informationszuwachs und den derzeitigen Stand der Ganztagsoffensive in Hagen.
Bei Realisierung aller
Investitionsvorhaben beläuft sich der Investitionsaufwand auf rund 4 Mio.
€, seitens des Landes wird voraussichtlich ein gekürzter Förderanteil von
rund 1,1 Mio. € zur Verfügung stehen, somit verbliebe ein
Eigenmittelanteil von 2,9 Mio. €, der aus Mitteln der Bildungspauschale
2009 + 2010 genommen werden könnte.
Unter Berücksichtigung des
grundlegenden Ratsbeschlusses, wonach ausfallende Fördermittel nicht durch
Eigenmittel ersetzt werden, schlägt die Verwaltung jedoch vor, trotz der
gekürzten Fördermittel den städtischen Eigenanteil bei 2,3 Mio. zu belassen. Deshalb
soll eine Prioritätenliste gebildet werden. Darin werden die Schulen benannt,
die jetzt realisiert werden, die restlichen Schulen kommen auf eine Warteliste.
Begründung
Mit der Vorlage 0935/2008 vom
22.10.2008 hat die Verwaltung die neue Ganztagsoffensive für den Bereich der
Sekundarstufe I vorgestellt und die Gremien um eine Entscheidung hinsichtlich
der Teilnahme an dem Programm „Geld oder Stelle“ sowie dem
Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ gebeten.
Mit den nachfolgenden
Ausführungen berichtet die Verwaltung über den zwischenzeitlichen
Informationszuwachs und den derzeitigen Stand der Ganztagsoffensive in Hagen.
Bisherige Beratungen in
den politischen Gremien
Die Verwaltungsvorlage wurde
zwischenzeitlich in den verschiedenen Gremien beraten. In der Anlage 1 sind die
Beschlussausfertigungen beigefügt.
Antwort des Innenministers
auf die Nachfrage des Oberbürgermeisters bezüglich einer Teilnahmepflicht
Wegen der Haushaltslage hat
der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 17.09.08 beim Innenminister bezüglich
einer Verpflichtung zur Teilnahme, insbesondere wegen des hohen Kommunalanteils
bei den Investitionen nachgefragt. Die am 16.01.2009 bei der Stadt Hagen
eingegangene Antwort des Innenministeriums ist als Anlage 2 beigefügt.
Zusammenfassend wird unter
Hinweis auf Vorschriften des KiBiz eine grundlegende Verpflichtung bestätigt.
Der Umfang der bereitzustellenden Plätze sei jedoch Aufgabe der Gemeinde, wobei
die angespannte Haushaltssituation zu beachten wäre.
Finanzierung der
möglichen Investitionsvorhaben
Vorbehaltlich einer
Entscheidung des Rates hat die Verwaltung fristwahrend zum 30.11.2008 für alle
infrage kommenden Schulen bei der Bezirksregierung einen Förderantrag gestellt.
Dazu wurde vorab im Rahmen
von Ortsterminen durch Um-/Ausbauten vorrangig nach Lösungen im Gebäudebestand
gesucht. Dort wo dies nicht möglich erscheint, wurden Anbauten überschlägig
geplant. Die möglichen Vorhaben beschränken sich dabei auf die Bereitstellung
eines Küchen- und Mensenbereichs.
Der zunächst für diese
Maßnahmen errechnete Finanzaufwand läge insgesamt bei ca. 5,4 Mio €,
wovon 1,65 Mio € durch Fördermittel zur Verfügung stünden, mithin wäre
ein Eigenanteil 3,75 Mio. € zu finanzieren gewesen.
Aufgrund kritischer
Nachfragen in den Gremien ist die Verwaltung die Einzelmaßnahmen mit dem Ziel
der Reduzierung des städtischen Eigenanteils durchgegangen. Dies zeigt im
Ergebnis eine deutliche Reduzierung des Finanzaufwandes auf rund 4 Mio.
€, was aber auch eine Reduzierung der Ausbaufläche bedeutet. Aus der
Anlage 3 sind die Vorhaben in den einzelnen Schulen mit den Kostenangaben
ersichtlich.
Über den Städtetag hat die
Verwaltung letztlich die Information erhalten, dass ein gekürztes
Bewilligungsverfahren gilt, wonach die Stadt Hagen anstelle der bislang
eingeplanten 1,65 Mio. € lediglich Fördermittel von knapp 1,1 Mio.
€ erhalten wird. (siehe Anlage 7). Dadurch erhöht sich der städtische
Eigenanteil auf knapp 2,9 Mio. €. Alternativ bestünde die Möglichkeit
anhand einer Prioritätenliste einige Schulen unter dem Aspekt einer späteren
Förderung jetzt nicht zu realisieren, sondern auf eine Warteliste zu setzen. Konkretere
Ausführungen dazu können dem als Anlage 8 beigefügten Schreiben der
Bezirksregierung entnommen werden.
Unter Berücksichtigung des
grundlegenden Ratsbeschlusses, wonach ausfallende Fördermittel nicht durch
Eigenmittel ersetzt werden, schlägt die Verwaltung vor, trotz der gekürzten
Fördermittel den städtischen Eigenanteil bei 2,3 Mio. zu belassen und
dementsprechend eine Prioritätenliste zu bilden.
Die Zuordnung der einzelnen
Maßnahmen auf den konsumtiven und investiven Bereich muss noch zu einem
späteren Zeitpunkt konkretisiert werden.
Nach den allgemeinen
Förderrichtlinien des Landes wird die 2. Rate der Landesfördermittel
grundsätzlich erst nach Maßnahmeende ausgezahlt. Aus diesem Grund ist derzeit
die Bildungspauschale noch mit einer Vorfinanzierung im Bereich der Ganztagsschulen
(OGS und erweiterter Ganztagsschulen) belastet. Diese Maßnahmen werden in 2009
insgesamt beendet und abgerechnet. Damit wird die Vorfinanzierung aufgelöst,
entsprechend werden Mittel der Bildungspauschale wieder frei und könnten u.a. für
die Ganztagsoffensive Sek. I eingesetzt werden.
Hinsichtlich der
Finanzierung hat der HFA am 29.01.09 die Verwaltung beauftragt, die
Nutzbarmachung des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung u.a. für einen
Mitteleinsatz im Bereich der Ganztagsangebote Sek. I und Sek. II darzulegen
(siehe Anlage 6). Die Verwaltung hat dazu aktuell bei der Bezirksregierung
nachgefragt, ob neben den Fördermitteln aus der Ganztagsoffensive ergänzend
Mittel aus dem Konjunkturprogramm eingesetzt werden können. Nach erster
unverbindlicher Aussage der Bezirksregierung wird dies bereits wegen des
Verbots der Doppelförderung nicht möglich sein.
Teilnahme am Programm
„Geld oder Stelle“
Die Verwaltung hat zum
Antragstermin 30.10.2008 Fördermittel für das 2. Schulhalbjahr 2008/2009
beantragt und zwischenzeitlich durch entsprechenden Förderbescheid erhalten.
Mit dem Programm „Geld
oder Stelle“ startete am 01.02.2009 die pädagogische Mittagsbetreuung.
Damit werden auch weitere Betreuungsbedarfe für eine gesicherte
Nachmittagsbetreuung abgedeckt. Gleichzeitig entfiel für die Schulen das bisherige
Programm „Dreizehn Plus“, an dem 15 Schulen (6 Gymnasien, 3 Realschulen,
2 Hauptschulen und 4 Förderschulen) mit ca. 350 SchülerInnen teilnahmen. Insbesondere
im Hinblick auf die weitere Sicherstellung der Betreuung dieser SchülerInnen
bestand die Notwendigkeit mit dem Programm „Geld oder Stelle“ ab
dem 01.02.09 zu beginnen.
Dazu gab es mit den
bisherigen Trägern der Maßnahmen mehrere Abstimmungsgespräche. Zurzeit werden
entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen Verwaltung und
Maßnahmeträgern abgeschlossen. Somit ist eine Teilnahme am Programm „Geld
oder Stelle“ möglich. Wegen der bislang fehlenden grundsätzlichen
Schulträgerentscheidung und der Eilbedürftigkeit des Beginns haben sich die
Kooperationspartner ausnahmsweise bereit erklärt, die Durchführung
ausschließlich mit den weitergeleiteten Landesfördermitteln durchzuführen. Ab
dem Schuljahr 2009/2010 wird erwartet, dass der Schulträger auch die anteiligen
Kosten für die Durchführung des Mittagstisches bereitstellt.
Für den Start mit dem
Programm „Geld oder Stelle“ wird kurzfristig die notwendige Ausstattung
benötigt, so z.B. für den Mittagstisch.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2009 mit
diesem Thema beschäftigt und die
Verwaltung beauftragt, die erforderliche Sachausstattung zu ermöglichen. Der
Schulausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 03.02.09 bestätigt
(Anlage 4).
Zusätzliche
Betriebskosten
Wie in der Grundsatzvorlage
0935/2008 (dort Seite 9) ausgeführt, werden mit der Teilnahme am Programm
„Geld oder Stelle“ zusätzliche Betriebskosten entstehen. Die
zwischenzeitlich überschlägig berechneten Jahreskosten sind in der Anlage 5 dargestellt.
Die Durchführung des
Mittagstisches soll dabei nicht durch städtisches Personal erfolgen, sondern
vom Kooperationspartner mit erledigt werden. Die aufgeführten Kosten in Höhe
von 3.000 € entsprechen einer Regelung, die die Stadt Witten mit ihren Kooperationspartnern
so vereinbart hat.
Die zusätzlich entstehenden
Betriebskosten sind innerhalb des Budgets nur insoweit kompensierbar, wie es
durch Aufgabe von Schulraum an anderen Stellen zu Betriebskosteneinsparungen
kommt, so z.B. durch die Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahmen gemäß
Ratsbeschluss vom 13.11.2008. In diesem Maße wird die vorgegebene Einsparsumme
von 1 Mio. € /Jahr reduziert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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|
Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
3.412.040 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
1.091.740 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale) |
2.320.300 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale + Zuschüsse Dritter
(Landesmittel) |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
1.200.000 € |
2.212.040 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
3.412.040€ |
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|
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3) Konsumtive Maßnahmen |
|
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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|
Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
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|
4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr ( siehe
Anlage 5 der Vorlage) |
55.836 € |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (siehe
Anlage 5 der Vorlage) |
45.000 € |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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|
Stellen-/Personalbedarf: |
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|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) kann z.Zt. nicht zugeordnet werden |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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|
|
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03.03.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der
städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu
finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur
Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben.
Die in der Schulausschusssitzung geänderte Anlage
3 weist die Maßnahmen aus, die unmittelbar umgesetzt werden sollen. Die
Verteilung evt. weiterer Fördermittel erfolgt dann gemäß der Reihenfolge der
ebenfalls erstellten Warteliste (siehe hierzu Anlagen XI und XII).
2. Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.
10.03.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben.
Die in der Schulausschusssitzung geänderte Anlage 3 weist die Maßnahmen
aus, die unmittelbar umgesetzt werden sollen. Die Verteilung evtl. weiterer
Fördermittel erfolgt dann gemäß der Reihenfolge der ebenfalls erstellten
Warteliste.
Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.
Die Vorlage wird bis zum
31.12.2010 umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
|
|
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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|
Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben.
Die in der Schulausschusssitzung geänderte
Anlage 3 weist die Maßnahmen aus, die unmittelbar umgesetzt werden sollen. Die
Verteilung evtl. weiterer Fördermittel erfolgt dann gemäß der Reihenfolge der
ebenfalls erstellten Warteliste.
- Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.
29.04.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen
in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu
berichten.
Die endgültige Umsetzung erfolgt nach
Bestätigung der Verpflichtung zum Ausbau durch das Innen- bzw.
Schulministerium.
Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund
der Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen
Eigenmitteln durchführen.
Zusätzlich entstehende Betriebskosten
sind innerhalb des Budgets zu kompensieren.
Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010
umzusetzen.