Beschlussvorlage - 0156/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben. Aus der Anlage 3 ist eine Prioritätenliste zu bilden, welche Maßnahmen unmittelbar umgesetzt werden bzw. auf eine Warteliste kommen.

 

alternativ

 

      Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, wird auf 2,9 Mio. € festgeschrieben.

 

  1. Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.

 

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Mit der Vorlage 0935/2008 vom 22.10.2008 hat die Verwaltung die neue Ganztagsoffensive für den Bereich der Sekundarstufe I vorgestellt.

Mit den nachfolgenden Ausführungen berichtet die Verwaltung über den zwischenzeitlichen Informationszuwachs und den derzeitigen Stand der Ganztagsoffensive in Hagen.

Bei Realisierung aller Investitionsvorhaben beläuft sich der Investitionsaufwand auf rund 4 Mio. €, seitens des Landes wird voraussichtlich ein gekürzter Förderanteil von rund 1,1 Mio. € zur Verfügung stehen, somit verbliebe ein Eigenmittelanteil von 2,9 Mio. €, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 + 2010 genommen werden könnte.

Unter Berücksichtigung des grundlegenden Ratsbeschlusses, wonach ausfallende Fördermittel nicht durch Eigenmittel ersetzt werden, schlägt die Verwaltung jedoch vor, trotz der gekürzten Fördermittel den städtischen Eigenanteil bei 2,3 Mio. zu belassen. Deshalb soll eine Prioritätenliste gebildet werden. Darin werden die Schulen benannt, die jetzt realisiert werden, die restlichen Schulen kommen auf eine Warteliste.

 

 

 

 

Begründung

Mit der Vorlage 0935/2008 vom 22.10.2008 hat die Verwaltung die neue Ganztagsoffensive für den Bereich der Sekundarstufe I vorgestellt und die Gremien um eine Entscheidung hinsichtlich der Teilnahme an dem Programm „Geld oder Stelle“ sowie dem Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ gebeten.

Mit den nachfolgenden Ausführungen berichtet die Verwaltung über den zwischenzeitlichen Informationszuwachs und den derzeitigen Stand der Ganztagsoffensive in Hagen.

 

 

Bisherige Beratungen in den politischen Gremien

Die Verwaltungsvorlage wurde zwischenzeitlich in den verschiedenen Gremien beraten. In der Anlage 1 sind die Beschlussausfertigungen beigefügt.

 

 

Antwort des Innenministers auf die Nachfrage des Oberbürgermeisters bezüglich einer Teilnahmepflicht

Wegen der Haushaltslage hat der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 17.09.08 beim Innenminister bezüglich einer Verpflichtung zur Teilnahme, insbesondere wegen des hohen Kommunalanteils bei den Investitionen nachgefragt. Die am 16.01.2009 bei der Stadt Hagen eingegangene Antwort des Innenministeriums ist als Anlage 2 beigefügt.

Zusammenfassend wird unter Hinweis auf Vorschriften des KiBiz eine grundlegende Verpflichtung bestätigt. Der Umfang der bereitzustellenden Plätze sei jedoch Aufgabe der Gemeinde, wobei die angespannte Haushaltssituation zu beachten wäre.

 

 

Finanzierung der möglichen Investitionsvorhaben

Vorbehaltlich einer Entscheidung des Rates hat die Verwaltung fristwahrend zum 30.11.2008 für alle infrage kommenden Schulen bei der Bezirksregierung einen Förderantrag gestellt.

Dazu wurde vorab im Rahmen von Ortsterminen durch Um-/Ausbauten vorrangig nach Lösungen im Gebäudebestand gesucht. Dort wo dies nicht möglich erscheint, wurden Anbauten überschlägig geplant. Die möglichen Vorhaben beschränken sich dabei auf die Bereitstellung eines Küchen- und Mensenbereichs.

Der zunächst für diese Maßnahmen errechnete Finanzaufwand läge insgesamt bei ca. 5,4 Mio €, wovon 1,65 Mio € durch Fördermittel zur Verfügung stünden, mithin wäre ein Eigenanteil 3,75 Mio. € zu finanzieren gewesen.

Aufgrund kritischer Nachfragen in den Gremien ist die Verwaltung die Einzelmaßnahmen mit dem Ziel der Reduzierung des städtischen Eigenanteils durchgegangen. Dies zeigt im Ergebnis eine deutliche Reduzierung des Finanzaufwandes auf rund 4 Mio. €, was aber auch eine Reduzierung der Ausbaufläche bedeutet. Aus der Anlage 3 sind die Vorhaben in den einzelnen Schulen mit den Kostenangaben ersichtlich.

Über den Städtetag hat die Verwaltung letztlich die Information erhalten, dass ein gekürztes Bewilligungsverfahren gilt, wonach die Stadt Hagen anstelle der bislang eingeplanten 1,65 Mio. € lediglich Fördermittel von knapp 1,1 Mio. € erhalten wird. (siehe Anlage 7). Dadurch erhöht sich der städtische Eigenanteil auf knapp 2,9 Mio. €. Alternativ bestünde die Möglichkeit anhand einer Prioritätenliste einige Schulen unter dem Aspekt einer späteren Förderung jetzt nicht zu realisieren, sondern auf eine Warteliste zu setzen. Konkretere Ausführungen dazu können dem als Anlage 8 beigefügten Schreiben der Bezirksregierung entnommen werden.

Unter Berücksichtigung des grundlegenden Ratsbeschlusses, wonach ausfallende Fördermittel nicht durch Eigenmittel ersetzt werden, schlägt die Verwaltung vor, trotz der gekürzten Fördermittel den städtischen Eigenanteil bei 2,3 Mio. zu belassen und dementsprechend eine Prioritätenliste zu bilden.

Die Zuordnung der einzelnen Maßnahmen auf den konsumtiven und investiven Bereich muss noch zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden.

 

Nach den allgemeinen Förderrichtlinien des Landes wird die 2. Rate der Landesfördermittel grundsätzlich erst nach Maßnahmeende ausgezahlt. Aus diesem Grund ist derzeit die Bildungspauschale noch mit einer Vorfinanzierung im Bereich der Ganztagsschulen (OGS und erweiterter Ganztagsschulen) belastet. Diese Maßnahmen werden in 2009 insgesamt beendet und abgerechnet. Damit wird die Vorfinanzierung aufgelöst, entsprechend werden Mittel der Bildungspauschale wieder frei und könnten u.a. für die Ganztagsoffensive Sek. I eingesetzt werden.

Hinsichtlich der Finanzierung hat der HFA am 29.01.09 die Verwaltung beauftragt, die Nutzbarmachung des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung u.a. für einen Mitteleinsatz im Bereich der Ganztagsangebote Sek. I und Sek. II darzulegen (siehe Anlage 6). Die Verwaltung hat dazu aktuell bei der Bezirksregierung nachgefragt, ob neben den Fördermitteln aus der Ganztagsoffensive ergänzend Mittel aus dem Konjunkturprogramm eingesetzt werden können. Nach erster unverbindlicher Aussage der Bezirksregierung wird dies bereits wegen des Verbots der Doppelförderung nicht möglich sein.

 

 

Teilnahme am Programm „Geld oder Stelle“

Die Verwaltung hat zum Antragstermin 30.10.2008 Fördermittel für das 2. Schulhalbjahr 2008/2009 beantragt und zwischenzeitlich durch entsprechenden Förderbescheid erhalten.

Mit dem Programm „Geld oder Stelle“ startete am 01.02.2009 die pädagogische Mittagsbetreuung. Damit werden auch weitere Betreuungsbedarfe für eine gesicherte Nachmittagsbetreuung abgedeckt. Gleichzeitig entfiel für die Schulen das bisherige Programm „Dreizehn Plus“, an dem 15 Schulen (6 Gymnasien, 3 Realschulen, 2 Hauptschulen und 4 Förderschulen) mit ca. 350 SchülerInnen teilnahmen. Insbesondere im Hinblick auf die weitere Sicherstellung der Betreuung dieser SchülerInnen bestand die Notwendigkeit mit dem Programm „Geld oder Stelle“ ab dem 01.02.09 zu beginnen.

Dazu gab es mit den bisherigen Trägern der Maßnahmen mehrere Abstimmungsgespräche. Zurzeit werden entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen Verwaltung und Maßnahmeträgern abgeschlossen. Somit ist eine Teilnahme am Programm „Geld oder Stelle“ möglich. Wegen der bislang fehlenden grundsätzlichen Schulträgerentscheidung und der Eilbedürftigkeit des Beginns haben sich die Kooperationspartner ausnahmsweise bereit erklärt, die Durchführung ausschließlich mit den weitergeleiteten Landesfördermitteln durchzuführen. Ab dem Schuljahr 2009/2010 wird erwartet, dass der Schulträger auch die anteiligen Kosten für die Durchführung des Mittagstisches bereitstellt.

 

Für den Start mit dem Programm „Geld oder Stelle“ wird kurzfristig die notwendige Ausstattung benötigt, so z.B. für den Mittagstisch.  Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2009 mit diesem  Thema beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Sachausstattung zu ermöglichen. Der Schulausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 03.02.09 bestätigt (Anlage 4).

 

 

Zusätzliche Betriebskosten

Wie in der Grundsatzvorlage 0935/2008 (dort Seite 9) ausgeführt, werden mit der Teilnahme am Programm „Geld oder Stelle“ zusätzliche Betriebskosten entstehen. Die zwischenzeitlich überschlägig berechneten Jahreskosten sind in der Anlage 5 dargestellt.

Die Durchführung des Mittagstisches soll dabei nicht durch städtisches Personal erfolgen, sondern vom Kooperationspartner mit erledigt werden. Die aufgeführten Kosten in Höhe von 3.000 € entsprechen einer Regelung, die die Stadt Witten mit ihren Kooperationspartnern so vereinbart hat.

 

Die zusätzlich entstehenden Betriebskosten sind innerhalb des Budgets nur insoweit kompensierbar, wie es durch Aufgabe von Schulraum an anderen Stellen zu Betriebskosteneinsparungen kommt, so z.B. durch die Umsetzung der schulorganisatorischen Maßnahmen gemäß Ratsbeschluss vom 13.11.2008. In diesem Maße wird die vorgegebene Einsparsumme von 1 Mio. € /Jahr reduziert.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

3.412.040 €

a)  Zuschüsse Dritter

1.091.740 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale)

2.320.300 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale + Zuschüsse Dritter (Landesmittel)

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

1.200.000 €

2.212.040 €

0,00 €

0,00 €

 

3.412.040€

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr ( siehe Anlage 5 der Vorlage)

55.836 €

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (siehe Anlage 5 der Vorlage)

45.000 €

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) kann z.Zt. nicht zugeordnet werden

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

03.03.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben.

 

 

Die in der Schulausschusssitzung geänderte Anlage 3 weist die Maßnahmen aus, die unmittelbar umgesetzt werden sollen. Die Verteilung evt. weiterer Fördermittel erfolgt dann gemäß der Reihenfolge der ebenfalls erstellten Warteliste (siehe hierzu Anlagen XI und XII).

 

2.      Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.

 

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

10.03.2009 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben.

 

Die in der Schulausschusssitzung geänderte Anlage 3 weist die Maßnahmen aus, die unmittelbar umgesetzt werden sollen. Die Verteilung evtl. weiterer Fördermittel erfolgt dann gemäß der Reihenfolge der ebenfalls erstellten

Warteliste.

 

Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.

 

 

     Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Stadt Hagen nimmt am Investitionsprogramm „1.000 Schulen“ teil. Der städtische Eigenanteil, der aus Mitteln der Bildungspauschale 2009 und 2010 zu finanzieren ist, bleibt auf 2,3 Mio. € begrenzt und wird nicht zur Kompensation der reduzierten Landeszuweisung angehoben.

 

Die in der Schulausschusssitzung geänderte Anlage 3 weist die Maßnahmen aus, die unmittelbar umgesetzt werden sollen. Die Verteilung evtl. weiterer Fördermittel erfolgt dann gemäß der Reihenfolge der ebenfalls erstellten Warteliste.

 

  1. Die Schulen der Sekundarstufe I nehmen ab dem 2. Halbjahr 2008/2009 am Programm „Geld oder Stelle“ teil.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.04.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Reduzieren

29.04.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesoffensive entsprechend den Ausführungen in der Vorlage vorzubereiten und laufend über die weitere Entwicklung zu berichten.

Die endgültige Umsetzung erfolgt nach Bestätigung der Verpflichtung zum Ausbau durch das Innen- bzw. Schulministerium.

Die Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der Landesoffensive ist im investiven Bereich ohne Einsatz von städtischen Eigenmitteln durchführen.

Zusätzlich entstehende Betriebskosten sind innerhalb des Budgets zu kompensieren.

Die Landesoffensive ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

06.05.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Reduzieren

07.05.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

12

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

13.05.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen