Beschlussvorlage - 0148/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP der Stadt Hagenhier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3(2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.03.2009
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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18.03.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.03.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 59 –
Harkortstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die
dazugehörige Begründung vom 5.02.2009 mit dem Umweltbericht nach § 3(2) BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 59 –
Harkortstraße – mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich
auszulegen.
Die Begründung vom 5.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die Wegeverbindung zwischen der Straßengabelung Harkortstr./Käsbergstraße und der Grundschötteler Straße bis in Höhe bis in Höhe des Nebengrabens des Bremker Baches im Norden.
- den Nebengraben des Bremker Baches unter Einschluss des Gebäudeensembles „Haus Harkorten“ bis zur anschließenden Wald- bzw. Wohnbaugrenze „Bremker Weg“ unter Ausschluss der Zufahrt und deren Randbereiche zum Haus Harkorten im Osten.
- die Harkortstraße im Süden und
- die Harkortstraße im Westen.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 3. Quartal angestrebt. Danach wird der
beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die
Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der
Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3(2) Baugesetzbuch
(BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 59 des Flächennutzungsplanes der
Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für 4 Wochen
öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur
Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1. Inhalt und Ziele der FNP-Teiländerung
1.1 Teilbereich an der Harkortstraße
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist dieser Bereich bis auf eine kleine Waldfläche im nördlichen Geltungsbereich dieser FNP-Teiländerung als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Auf den landwirtschaftlich genutzten Freiflächen westlich des Freigutes Harkorten entlang der Harkortstraße und einer kleinen bisher als Wald dargestellten Fläche ist im südlichen Bereich in privater Trägerschaft die Errichtung eines Generationenwohnparks mit Alten- und Pflegeheim und zwei Wohnanlagen mit Wohnungen für behindertengerechtes bzw. betreutes Wohnen geplant.
Nördlich daran anschließend ist ein Wohngebiet mit Einzelhäusern geplant, um der Nachfrage nach solchen Objekten nachzukommen und somit den Abwanderungstendenzen gerade dieser für die weitere Stadtentwicklung wichtige Bevölkerungsgruppe entgegenzuwirken.
1.2 Teilbereich um Freigut Haus Harkorten
Der Erhalt des Gesamtensembles Haus Harkorten sollte durch die Ansiedlung des Landesinstitutes für Qualifizierung und Weiterbildung auf dem Gelände des Haus Harkorten gesichert werden. Zwischenzeitlich wurde dieser Institutsstandort wieder aufgegeben, so dass eine dieser Zielsetzung entsprechende Nachfolgenutzung gefunden werden muss. Daher ist jetzt vorgesehen, das Haus Harkorten und das ehemalige Seminar- und Verwaltungsgebäude des Landesinstitutes für Gastronomie/Büro und museale Nutzung vorzusehen.
Weitere Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 5.02.2009 sowie den
Protokollen der Bürgeranhörungen vom 17.12.2001 und vom 12.06.2008.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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304,5 kB
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