Beschlussvorlage - 0148/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 5.02.2009 mit dem Umweltbericht nach § 3(2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 5.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch

- die Wegeverbindung zwischen der Straßengabelung Harkortstr./Käsbergstraße und der Grundschötteler Straße bis in Höhe bis in Höhe des Nebengrabens des Bremker Baches im Norden.

- den Nebengraben des Bremker Baches unter Einschluss des Gebäudeensembles „Haus Harkorten“ bis zur anschließenden Wald- bzw. Wohnbaugrenze „Bremker Weg“ unter Ausschluss der Zufahrt und deren Randbereiche zum Haus Harkorten im Osten.

- die Harkortstraße im Süden und

- die Harkortstraße im Westen.


 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 3. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nach § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 59 des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.

 

 

Begründung

 

1.      Inhalt und Ziele der FNP-Teiländerung

 

1.1   Teilbereich an der Harkortstraße

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist dieser Bereich bis auf eine kleine Waldfläche im nördlichen Geltungsbereich dieser FNP-Teiländerung als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

 

Auf den landwirtschaftlich genutzten Freiflächen westlich des Freigutes Harkorten entlang der Harkortstraße und einer kleinen bisher als Wald dargestellten Fläche ist im südlichen Bereich in privater Trägerschaft die Errichtung eines Generationenwohnparks mit Alten- und Pflegeheim und zwei Wohnanlagen mit Wohnungen für behindertengerechtes bzw. betreutes Wohnen geplant.

Nördlich daran anschließend ist ein Wohngebiet mit Einzelhäusern geplant, um der Nachfrage nach solchen Objekten nachzukommen und somit den Abwanderungstendenzen gerade dieser für die weitere Stadtentwicklung wichtige Bevölkerungsgruppe entgegenzuwirken.

 

1.2   Teilbereich um Freigut Haus Harkorten

 

Der Erhalt des Gesamtensembles Haus Harkorten sollte durch die Ansiedlung des Landesinstitutes für Qualifizierung und Weiterbildung auf dem Gelände des Haus Harkorten gesichert werden. Zwischenzeitlich wurde dieser Institutsstandort wieder aufgegeben, so dass eine dieser Zielsetzung entsprechende Nachfolgenutzung gefunden werden muss. Daher ist jetzt vorgesehen, das Haus Harkorten und das ehemalige Seminar- und Verwaltungsgebäude des Landesinstitutes für Gastronomie/Büro und museale Nutzung vorzusehen.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 5.02.2009 sowie den Protokollen der Bürgeranhörungen vom 17.12.2001 und vom 12.06.2008.

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.03.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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18.03.2009 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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19.03.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen