Beschlussvorlage - 0070/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beteiligt:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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11.02.2009
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,
dem
Rahmenkonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen beizutreten
und die dafür erforderlichen Mittel im Haushalt 2009 ff zur Verfügung zu
stellen und die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Diakonischen Werk Ennepe Ruhr/Hagen GmbH und der Stadt Hagen abzuschließen.
Finanzierung:
Durch
dieses Vorgehen, werden die Kosten für den Beitritt zum Konzept in Höhe von
jährlich ca. 11.700 € finanziert und es werden Netto-Einnahmen in Höhe
von jährlich ca. 10.300€ erzielt.
Sachverhalt
Wohnungslose Personen sind aufgrund ihrer Lebensumstände in
besonderer Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Ihre Lebensumstände, ein
fehlendes Krankheitsbewusstsein wie auch hohe persönliche Zugangsbarrieren
verhindern oft die medizinische Versorgung im Regelsystem.
Seit einigen Jahren bietet das Diakonische Werk in
„Luthers Waschsalons“ und das Gesundheitsamt im städtischen
Männerasyl medizinische Hilfe für diesen Personenkreis an.
Es besteht die Möglichkeit durch den „Einsatz von
Mobilen Diensten“ an einem Umsetzungskonzept für die medizinische
Erstversorgung wohnungsloser Menschen teilzunehmen.
Durch den Beitritt an der „Rahmenvereinbarung zur
medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen“ besteht die Möglichkeit
für die bereits bestehenden Einrichtungen (Luthers Waschsalon und die
Sprechstunde des Gesundheitsamtes im Männerasyl) „Behandlungspauschalen“ zu
erhalten und damit sowohl die Kosten für den Beitritt am Umsetzungskonzept,
aber auch die Kosten für die Tätigkeit in der Tuchmacherstr. teilweise zu
finanzieren.
Gleichzeitig sollte der Kooperationsvertrag zwischen dem
Diakonischen Werk und der Stadt Hagen geschlossen werden. Durch diesen Vertrag
verpflichten sich beide Partner eigenverantwortlich ihre ambulanten
Hilfsangebote für Wohnungslose in den jeweiligen Einrichtungen wahrzunehmen und
gemeinsame Dokumentation und regelmäßige Abstimmungsgespräche zu führen.
Durch dieses
Vorgehen, werden die Kosten für den Beitritt zum Konzept in Höhe von jährlich
ca. 11.700 € finanziert und es werden Netto-Einnahmen in Höhe von
jährlich ca. 10.300€ erzielt.
1. Ausgangslage/Auftrag
Bereits mit der Ratsvorlage vom 17.5.2001 (Rat 500034/1)
wurde das Gesamtkonzept Alleinstehende Wohnungslose verabschiedet.
Die erste konkrete Diskussion wurde am 28.6.2005 im
Sozialausschuss geführt. Hier wurde bereits das Projekt – Mobil
aufsuchender Gesundheitsdienst – angesprochen.
Neben dem Männerasyl hat
sich im Bereich des Hauptbahnhofs in den letzten Jahren „Luthers
Kleiner Waschsalon“ (Träger Diakonisches Werk) als
Anlaufstelle mit Tagesaufenthalt
(2x 4 Stunden pro Woche) und ergänzenden
Hilfeangeboten gebildet.
Seit August 2005 bietet das Gesundheitsamt (1 x 2 Stunden
pro Woche) eine ärztliche Sprechstunde in der Obdachlosenunterkunft an. Die
medizinische Versorgung mit Medikamenten und Verbandsstoffen wird zurzeit für
beide Aktivitäten über Spenden finanziert.
Seit 2005 werden Gespräche mit dem Diakonischen Werk über
eine Kooperation dieser Tätigkeiten geführt, mit dem Ziel als „mobiler
Dienst“ an dem Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung
wohnungsloser Menschen anerkannt zu werden.
2. Konzept zur aufsuchenden
medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in
Hagen
Bei dem angestrebten Angebot medizinischer Hilfen sollten
die vorhandenen Strukturen und dabei insbesondere die beiden im Hilfesystem
etablierten Einrichtungen des Städtischen Männerasyl und „Luthers
Waschsalon“ (Einrichtung des Diakonischen Werks Hagen/Ennepe-Ruhr)
genutzt werden. Dabei handelt es sich um Anlaufstellen, die mit ihren
differenzierten niederschwelligen Angeboten täglich bis zu 100 Personen und
mehr der angesprochenen Zielgruppe erreichen. Beide Einrichtungen befinden sich
im Innenstadtbereich in der Nähe von Treffpunkten im Freien (Bahnhof,
Marktplatz).
Das Männerasyl bietet differenzierte
Übernachtungsmöglichkeiten, die einen kurzfristigen oder längerfristigen
Aufenthalt ermöglichen. Zusätzlich befindet sich im Haus eine Einrichtung, die
ein Wohntraining mit dem Ziel der Reintegration in „normale“
Wohnverhältnisse ermöglicht. Daneben besteht die Möglichkeit des
Tagesaufenthaltes einschließlich Verpflegung. „Luthers Waschsalon“
bietet als Anlaufstelle Angebote zur Hygiene und Körperpflege (Duschen,
Kleiderreinigung, Haarschneideangebot, Kleiderkammer). Zusätzlich wird ein
kostenloses Frühstück angeboten, ergänzt
durch Beratungs- und
Gesprächsangebote.
Erste Ansätze zur medizinischen Versorgung ergaben sich
bereits seit 1999 mit Hilfeangeboten auf ehrenamtlicher Basis in „Luthers
Waschsalon“. Seit Herbst 2005 gibt
es die Einrichtung einer medizinischen Ambulanz im Männerasyl durch das
Gesundheitsamt der Stadt. Das Männerasyl ist ca. 2 Kilometer von „Luthers
Waschsalon“ entfernt und liegt am anderen Ende der Innenstadt. Beide
Ansätze zur medizinischen Versorgung leben vom Engagement Einzelner und sind
stets auf Spenden angewiesen, um insbesondere die Versorgung mit notwendigen
Medikamenten und Hilfsmitteln sicherzustellen.
Darstellung der Versorgungsregion
Das Mengengerüst der Rahmenvereinbarung geht in Hagen von 50
Personen pro Quartal aus, die zur Zielgruppe gehören und medizinischer
Betreuung bedürfen. Dieser Wert wurde
auf der Basis der Erfahrungen anderer Städte ermittelt und auf die
Einwohnerzahl Hagens hochgerechnet. Die bisherigen Erfahrungen mit
medizinischen Angeboten vor Ort bestätigen die Annahme, dass tatsächlich von
einem Hilfebedarf in dieser Größenordnung für Hagen ausgegangen werden kann.
Insoweit sollte dieser Wert in den angestrebten vertragliche Vereinbarungen mit
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zunächst zu Grunde gelegt
werden mit der Möglichkeit einer späteren Anpassung auf der Basis der künftigen
Erfahrungswerte.
Trägerschaft
Vertragspartner der KV für die Maßnahme ist die Stadt Hagen
(Gesundheitsamt).
Träger der Maßnahme sind die Stadt Hagen und das Diakonische
Werk als gleichberechtigte Partner mit jeweils eigener Verantwortung und
eigener Haftung für die im eigenen Kompetenzbereich angebotenen Leistungen.
Die Stadt Hagen ist, vorbehaltlich einer abschließenden
Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien, grundsätzlich zur Teilnahme an
der Rahmenvereinbarung zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in
Nordrhein-Westfalen bereit. Ebenso bestehen die Bereitschaft des
Gesundheitsamtes der Stadt und des Diakonischen Werkes Hagen/Ennepe Ruhr als
Beteiligte einer Verbundlösung gemeinsam aufzutreten.
Die Teilnahme des Gesundheitsamtes an der vg.
Rahmenvereinbarung erfolgt in Ausübung des der Gemeinde nach §
4 Abs. 1 des Gesetzes über den
öffentlichen Gesundheitsdienst – ÖGDG –
zustehenden Ermessens, wonach die Gemeinde als untere Gesundheitsbehörde im
Benehmen mit primär zuständigen Handlungsträgern die medizinisch-soziale
Versorgung erbringen kann, soweit und solange diese erforderlich, jedoch nicht
oder nicht rechtzeitig gewährleistet ist. Diese subsidiäre Zuständigkeit des
Gesundheitsamtes gilt insbesondere in den Fällen, in denen Personen wegen ihres körperlichen, geistigen
und seelischen Zustandes oder aufgrund sozialer Umstände besonderer
gesundheitlicher Fürsorge bedürfen und diesem Bedarf nicht im Rahmen der
üblichen Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung entsprochen wird.
Zielgruppe
Das Angebot dieses Konzeptes richtet sich an gesundheitlich
behandlungsbedürftige Menschen, die nicht anderweitig medizinisch versorgt und
wohnungslos sind. Wohnungslos im Sinne dieses Konzeptes ist, wer in besonderen
sozialen Schwierigkeiten lebt, die aus eigener Kraft nicht bewältigt werden
können und in der Regel nicht über mietvertraglich abgesicherten Wohnraum
verfügt.
Zielsetzung
Ziel der Maßnahme ist die aufsuchende medizinische
Erstversorgung behandlungsbedürftiger und nicht anderweitig versorgter
wohnungsloser Menschen und Rückführung in das medizinische
Regelversorgungssystem. Soweit und solange dies nicht möglich ist, ist die
medizinische Versorgung durch das vorliegende Angebot im Sinne einer Grundversorgung
zu gewährleisten. Das beinhaltet in erster Linie die Sicherstellung der
rechtzeitigen ärztlichen und pflegerischen Versorgung von besonders schwer
erreichbaren und kranken Wohnungslosen. Stationäre Krankenhausaufenthalte sind
auf das aus medizinischer Sicht notwendige Maß zu begrenzen.
Dabei soll eine Verstetigung der bestehenden Angebote und
ein bedarfsgerechter Ausbau angestrebt werden. Die Hilfeangebote des
städtischen Männerasyls und „Luthers Waschsalon“ insbesondere im
medizinischen Bereich werden dabei stärker miteinander vernetzt.
Einzelne Maßnahmen
Das Männerasyl und „Luthers Waschsalon“ werden
von der Zielgruppe als Treffpunkt genutzt. Medizinische ambulante
Behandlungsangebote an diesen Orten haben daher den Charakter aufsuchender Hilfe
und erreichen dort einen großen Teil der wohnungslosen Menschen. Ferner erfolgt
die Zuführung weiterer zur Zielgruppe zählender Personen durch kooperierende
Institutionen (Beratungsstelle für Wohnungslose, Beratungsstelle für
Haftentlassene, Suppenküche usw.). Beide Einrichtungen verfügen über
eingerichtete Behandlungszimmer mit entsprechender Ausstattung für notwendige
medizinische Untersuchungen. Daneben steht ein Ambulanzfahrzeug zur
aufsuchenden Hilfe zur Verfügung.
Im Einzelnen sind folgende Hilfeangebote im Rahmen des
Konzeptes vorgesehen:
Folgende Aufgaben sollen von den Mitarbeitern/in des
Gesundheitsamtes erledigt werden:
Durchführung des ambulanten Hilfeangebotes im Männerasyl (1
x pro Woche für jeweils 2 Stunden)
Abstimmung notwendiger Maßnahmen mit den ehrenamtlichen
Mitarbeitern in „Luthers Waschsalon“
Dokumentation der
Maßnahmen nach den Vorgaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Zusammenführung beider Dokumentationen.
Einladung zu einer gemeinsamen
Besprechung mindestens 2x im Jahr Die ambulanten Hilfsangebote werden von
eigenverantwortlich vom Diakonischen Werk und dem Gesundheitsamt Hagen
durchgeführt.
Die ambulante medizinische
Versorgung im Männerasyl erfolgt an einem Wochentag (mittwochs) durch eine
Ärztin und eine Arzthelferin des
Gesundheitsamtes. Die Vertretung wird innerhalb des amtsärztlichen Dienstes
geregelt.
Der zeitliche Umfang für die Erledigung der genannten
Aufgaben für jede der beiden Mitarbeiterinnen wird auf ca. 6 Std. pro Woche
veranschlagt.
In „Luthers Waschsalon“ kommen im Rahmen des
Projektes ehrenamtlich tätige Kräfte zum Einsatz.
Die medizinische Ambulanz ist damit an 2 Wochentagen für jeweils
3 Stunden besetzt. Insgesamt wird einschließlich
der notwendigen Dokumentation eine Gesamtzeit
von ca. 9
Std./Woche veranschlagt.
Folgende Aufgaben
sollen von den ehrenamtlichen Kräften erledigt werden:
Eigenverantwortliche Durchführung
eines ambulanten Hilfeangebotes in „Luthers Waschsalon“ (2 x pro
Woche)
Dokumentation der Maßnahmen nach den
Vorgaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Weitergabe der Dokumentationen an
das Gesundheitsamt zur Zusammenführung
Abstimmung der Maßnahmen mit den im
Rahmen des Projektes hauptamtlich tätigen Mitarbeitern/innen des
Gesundheitsamtes
Teilnahme an regelmäßigen
gemeinsamen Fachkonferenzen
Das Hilfeangebot wird ergänzt durch ein ambulantes
zahnmedizinisches Angebot, das nicht Gegenstand dieses Konzeptes ist.
Folgende medizinische und pflegerische Leistungen werden in
beiden Einrichtungen angeboten:
Wund- und
Notfallversorgung
Basisdiagnostik
Medizinische
Akutversorgung
Durchführung von
Schutzimpfungen
Betreuung
bettlägeriger Patienten (nur im Männerasyl)
Behandlungspflege (Verband anlegen bzw. wechseln, Haut-,
Wund- und Parasitenbehandlung, medizinische Hand- und Fußbäder)
Medizinische Aufklärung
Gesundheits- und Hygieneberatung
Ernährungsberatung
Suchtmedizinische Grundversorgung
Koordinierung weitergehender Maßnahmen (Vertragsärzte,
Kliniken und Fachkrankenhäusern, Beratungsstellen, Einrichtungen der
Wohnungslosen-, Behinderten- und Suchtkrankenhilfe)
Verordnung und Vergabe von Medikamenten
Ausstellung von Bescheinigungen für Ämter, Einweisungen und
Überweisungen, Besuche und Begleitung in Krankenhäuser
Für weitere Maßnahmen zur Körper- und Kleidungspflege
(Vollbad, Duschen, Haarpflege, Rasur, Reinigung der Wäsche) können die
vorhandenen Möglichkeiten und Hilfeangebote der beiden Einrichtungen genutzt
werden.
Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben der Ärztekammer
Westfalen-Lippe. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes führen beide Dokumentationen
zusammen.
3. Finanzierung
Durch Vertragsabschluss verpflichtet sich die Stadt Hagen
die Finanzierung des Umsetzungskonzeptes zur medizinischen Versorgung
wohnungsloser Menschen.
Die Stadt Hagen sowie die gesetzlichen Krankenkassen in
Westfalen Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe tragen die
Behandlungspauschalen von 157,-- € nach folgendem Aufteilungsschlüssel:
- Ein Finanzierungsanteil von 40,-- € wird von der
KVWL aus der Gesamtvergütung,
- Der verbleibende Finanzierungsanteil von 117,--€
wird
- zu je einem Viertel ( 29,25 €) von den
gesetzlichen Krankenkassen und der KVWL
und
- zur Hälfte (58,50 €) von der Stadt Hagen
übernommen.
Aufgrund der Ermittlungen des Städtetages, geht man in Hagen
von 50 Pauschalen aus.
(Hagen, Stand 31.12.2003, Quelle: LDS NRW)
50 Pauschalen x 58,50 €(Anteil Stadt Hagen) x4
Quartale = 11.700,--€
Dieser Betrag ist jährlich von der Stadt Hagen für die
Versorgung zu entrichten.
Da die Dienste des Gesundheitsamtes und des Diakonischen
Werkes bereits jetzt wahrgenommen werden, würde sich als „
Einnahme“ folgender Betrag ergeben:
50 Pauschalen x 157,50€ x 4 Quartale =
31.400,--€
Die „Aufteilung“ der Einnahmen werden im
Verhältnis 30% Diakonisches Werk und 70% für die Stadt Hagen vorgeschlagen.
Diese Regelung wurde einvernehmlich mit dem Diakonischen
Werk vereinbart, da die Stadt Hagen die Kosten für den Beitritt zu dem
Umsetzungskonzept trägt und zusätzlich zu der Wahrnehmung der Aufgaben im
Männerasyl die Zusammenführung beider von den Vertragsparteien geführten
Dokumentation und weitere administrative Tätigkeiten ausführen soll.
Es ist daher davon auszugehen, dass eine Einnahme von ca. 22
000 € jährlich bei der Stadt Hagen erzielt wird. Nach Abzug der Kosten
für den Beitritt (ca. 11.700€) ist mit einer realen Einnahme von 10 300
€ jährlich zu rechnen.
Das bedeutet, dass durch Umorganisation und Beitritt zum
Konzept eine Refinanzierung der Kosten für den Einsatz des Gesundheitsamtes im
Männerasyl ermöglicht wird. Die Nettoeinnahme wird mit jährlich ca. 10.300
€ beziffert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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X |
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
1.41.40.04 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
11.700 € |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
11.700
€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
22.000
€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
-
10.300€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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