Beschlussvorlage - 0070/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

dem Rahmenkonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen beizutreten und die dafür erforderlichen Mittel im Haushalt 2009 ff zur Verfügung zu stellen und die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Diakonischen Werk Ennepe Ruhr/Hagen GmbH und der Stadt Hagen abzuschließen.

 

Finanzierung:

Durch dieses Vorgehen, werden die Kosten für den Beitritt zum Konzept in Höhe von jährlich ca. 11.700 € finanziert und es werden Netto-Einnahmen in Höhe von jährlich ca. 10.300€ erzielt.

 

 

 

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Sachverhalt

Wohnungslose Personen sind aufgrund ihrer Lebensumstände in besonderer Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Ihre Lebensumstände, ein fehlendes Krankheitsbewusstsein wie auch hohe persönliche Zugangsbarrieren verhindern oft die medizinische Versorgung im Regelsystem.

Seit einigen Jahren bietet das Diakonische Werk in „Luthers Waschsalons“ und das Gesundheitsamt im städtischen Männerasyl medizinische Hilfe für diesen Personenkreis an.

Es besteht die Möglichkeit durch den „Einsatz von Mobilen Diensten“ an einem Umsetzungskonzept für die medizinische Erstversorgung wohnungsloser Menschen teilzunehmen.

Durch den Beitritt an der „Rahmenvereinbarung zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen“ besteht die Möglichkeit für die bereits bestehenden Einrichtungen (Luthers Waschsalon und die Sprechstunde des Gesundheitsamtes im Männerasyl)  „Behandlungspauschalen“ zu erhalten und damit sowohl die Kosten für den Beitritt am Umsetzungskonzept, aber auch die Kosten für die Tätigkeit in der Tuchmacherstr. teilweise zu finanzieren.

Gleichzeitig sollte der Kooperationsvertrag zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Hagen geschlossen werden. Durch diesen Vertrag verpflichten sich beide Partner eigenverantwortlich ihre ambulanten Hilfsangebote für Wohnungslose in den jeweiligen Einrichtungen wahrzunehmen und gemeinsame Dokumentation und regelmäßige Abstimmungsgespräche zu führen.

Durch  dieses Vorgehen, werden die Kosten für den Beitritt zum Konzept in Höhe von jährlich ca. 11.700 € finanziert und es werden Netto-Einnahmen in Höhe von jährlich ca. 10.300€ erzielt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Ausgangslage/Auftrag

 

Bereits mit der Ratsvorlage vom 17.5.2001 (Rat 500034/1) wurde das Gesamtkonzept Alleinstehende Wohnungslose verabschiedet.

Die erste konkrete Diskussion wurde am 28.6.2005 im Sozialausschuss geführt. Hier wurde bereits das Projekt – Mobil aufsuchender Gesundheitsdienst – angesprochen.

Neben dem Männerasyl hat  sich im Bereich des Hauptbahnhofs in den letzten Jahren „Luthers Kleiner  Waschsalon“ (Träger  Diakonisches  Werk)  als  Anlaufstelle  mit  Tagesaufenthalt  (2x  4 Stunden pro Woche) und ergänzenden Hilfeangeboten gebildet.

Seit August 2005 bietet das Gesundheitsamt (1 x 2 Stunden pro Woche) eine ärztliche Sprechstunde in der Obdachlosenunterkunft an. Die medizinische Versorgung mit Medikamenten und Verbandsstoffen wird zurzeit für beide Aktivitäten über Spenden finanziert.

Seit 2005 werden Gespräche mit dem Diakonischen Werk über eine Kooperation dieser Tätigkeiten geführt, mit dem Ziel als „mobiler Dienst“ an dem Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen anerkannt zu werden.

 

 

2. Konzept zur aufsuchenden medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in

    Hagen

 

Bei dem angestrebten Angebot medizinischer Hilfen sollten die vorhandenen Strukturen und dabei insbesondere die beiden im Hilfesystem etablierten Einrichtungen des Städtischen Männerasyl und „Luthers Waschsalon“ (Einrichtung des Diakonischen Werks Hagen/Ennepe-Ruhr) genutzt werden. Dabei handelt es sich um Anlaufstellen, die mit ihren differenzierten niederschwelligen Angeboten täglich bis zu 100 Personen und mehr der angesprochenen Zielgruppe erreichen. Beide Einrichtungen befinden sich im Innenstadtbereich in der Nähe von Treffpunkten im Freien (Bahnhof, Marktplatz). 

 

Das Männerasyl bietet differenzierte Übernachtungsmöglichkeiten, die einen kurzfristigen oder längerfristigen Aufenthalt ermöglichen. Zusätzlich befindet sich im Haus eine Einrichtung, die ein Wohntraining mit dem Ziel der Reintegration in „normale“ Wohnverhältnisse ermöglicht. Daneben besteht die Möglichkeit des Tagesaufenthaltes einschließlich Verpflegung. „Luthers Waschsalon“ bietet als Anlaufstelle Angebote zur Hygiene und Körperpflege (Duschen, Kleiderreinigung, Haarschneideangebot, Kleiderkammer). Zusätzlich wird ein kostenloses Frühstück angeboten, ergänzt  durch  Beratungs- und Gesprächsangebote.

 

Erste Ansätze zur medizinischen Versorgung ergaben sich bereits seit 1999 mit Hilfeangeboten auf ehrenamtlicher Basis in „Luthers Waschsalon“. Seit Herbst 2005  gibt es die Einrichtung einer medizinischen Ambulanz im Männerasyl durch das Gesundheitsamt der Stadt. Das Männerasyl ist ca. 2 Kilometer von „Luthers Waschsalon“ entfernt und liegt am anderen Ende der Innenstadt. Beide Ansätze zur medizinischen Versorgung leben vom Engagement Einzelner und sind stets auf Spenden angewiesen, um insbesondere die Versorgung mit notwendigen Medikamenten und Hilfsmitteln sicherzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Versorgungsregion

 

Das Mengengerüst der Rahmenvereinbarung geht in Hagen von 50 Personen pro Quartal aus, die zur Zielgruppe gehören und medizinischer Betreuung bedürfen.  Dieser Wert wurde auf der Basis der Erfahrungen anderer Städte ermittelt und auf die Einwohnerzahl Hagens hochgerechnet. Die bisherigen Erfahrungen mit medizinischen Angeboten vor Ort bestätigen die Annahme, dass tatsächlich von einem Hilfebedarf in dieser Größenordnung für Hagen ausgegangen werden kann. Insoweit sollte dieser Wert in den angestrebten vertragliche Vereinbarungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zunächst zu Grunde gelegt werden mit der Möglichkeit einer späteren Anpassung auf der Basis der künftigen Erfahrungswerte.

 

 

Trägerschaft

 

Vertragspartner der KV für die Maßnahme ist die Stadt Hagen (Gesundheitsamt).

Träger der Maßnahme sind die Stadt Hagen und das Diakonische Werk als gleichberechtigte Partner mit jeweils eigener Verantwortung und eigener Haftung für die im eigenen Kompetenzbereich angebotenen Leistungen.

Die Stadt Hagen ist, vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien, grundsätzlich zur Teilnahme an der Rahmenvereinbarung zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen bereit. Ebenso bestehen die Bereitschaft des Gesundheitsamtes der Stadt und des Diakonischen Werkes Hagen/Ennepe Ruhr als Beteiligte einer Verbundlösung gemeinsam aufzutreten.

 

Die Teilnahme des Gesundheitsamtes an der vg. Rahmenvereinbarung  erfolgt in  Ausübung des der  Gemeinde  nach  § 4 Abs. 1  des  Gesetzes  über  den  öffentlichen  Gesundheitsdienst – ÖGDG – zustehenden Ermessens, wonach die Gemeinde als untere Gesundheitsbehörde im Benehmen mit primär zuständigen Handlungsträgern die medizinisch-soziale Versorgung erbringen kann, soweit und solange diese erforderlich, jedoch nicht oder nicht rechtzeitig gewährleistet ist. Diese subsidiäre Zuständigkeit des Gesundheitsamtes gilt insbesondere in den Fällen, in denen  Personen wegen ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder aufgrund sozialer Umstände besonderer gesundheitlicher Fürsorge bedürfen und diesem Bedarf nicht im Rahmen der üblichen Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung entsprochen wird.

 

 

 

Zielgruppe

 

Das Angebot dieses Konzeptes richtet sich an gesundheitlich behandlungsbedürftige Menschen, die nicht anderweitig medizinisch versorgt und wohnungslos sind. Wohnungslos im Sinne dieses Konzeptes ist, wer in besonderen sozialen Schwierigkeiten lebt, die aus eigener Kraft nicht bewältigt werden können und in der Regel nicht über mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt.

 

 

 Zielsetzung

 

Ziel der Maßnahme ist die aufsuchende medizinische Erstversorgung behandlungsbedürftiger und nicht anderweitig versorgter wohnungsloser Menschen und Rückführung in das medizinische Regelversorgungssystem. Soweit und solange dies nicht möglich ist, ist die medizinische Versorgung durch das vorliegende Angebot im Sinne einer Grundversorgung zu gewährleisten. Das beinhaltet in erster Linie die Sicherstellung der rechtzeitigen ärztlichen und pflegerischen Versorgung von besonders schwer erreichbaren und kranken Wohnungslosen. Stationäre Krankenhausaufenthalte sind auf das aus medizinischer Sicht notwendige Maß zu begrenzen.

 

Dabei soll eine Verstetigung der bestehenden Angebote und ein bedarfsgerechter Ausbau angestrebt werden. Die Hilfeangebote des städtischen Männerasyls und „Luthers Waschsalon“ insbesondere im medizinischen Bereich werden dabei stärker miteinander vernetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzelne Maßnahmen

 

Das Männerasyl und „Luthers Waschsalon“ werden von der Zielgruppe als Treffpunkt genutzt. Medizinische ambulante Behandlungsangebote an diesen Orten haben daher den Charakter aufsuchender Hilfe und erreichen dort einen großen Teil der wohnungslosen Menschen. Ferner erfolgt die Zuführung weiterer zur Zielgruppe zählender Personen durch kooperierende Institutionen (Beratungsstelle für Wohnungslose, Beratungsstelle für Haftentlassene, Suppenküche usw.). Beide Einrichtungen verfügen über eingerichtete Behandlungszimmer mit entsprechender Ausstattung für notwendige medizinische Untersuchungen. Daneben steht ein Ambulanzfahrzeug zur aufsuchenden Hilfe zur Verfügung.

 

Im Einzelnen sind folgende Hilfeangebote im Rahmen des Konzeptes vorgesehen:

 

Folgende Aufgaben sollen von den Mitarbeitern/in des Gesundheitsamtes erledigt werden:

 

Durchführung des ambulanten Hilfeangebotes im Männerasyl (1 x pro Woche für jeweils 2 Stunden)

 

Abstimmung notwendiger Maßnahmen mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern in „Luthers Waschsalon“

 

Dokumentation der  Maßnahmen nach den Vorgaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

 

Zusammenführung beider Dokumentationen.

 

Einladung zu einer gemeinsamen Besprechung mindestens 2x im Jahr Die ambulanten Hilfsangebote werden von eigenverantwortlich vom Diakonischen Werk und dem Gesundheitsamt Hagen durchgeführt. 

 

Die ambulante medizinische Versorgung im Männerasyl erfolgt an einem Wochentag (mittwochs) durch eine Ärztin und eine Arzthelferin  des Gesundheitsamtes. Die Vertretung wird innerhalb des amtsärztlichen Dienstes geregelt.

 

 

Der zeitliche Umfang für die Erledigung der genannten Aufgaben für jede der beiden Mitarbeiterinnen wird auf ca. 6 Std. pro Woche veranschlagt.

 

 

 

In „Luthers Waschsalon“ kommen im Rahmen des Projektes ehrenamtlich tätige Kräfte zum Einsatz.

Die  medizinische  Ambulanz  ist damit an 2 Wochentagen  für  jeweils  3  Stunden  besetzt. Insgesamt  wird  einschließlich  der  notwendigen  Dokumentation  eine  Gesamtzeit  von  ca.  9 Std./Woche veranschlagt.

 

Folgende Aufgaben  sollen von den ehrenamtlichen Kräften erledigt werden:

 

Eigenverantwortliche Durchführung eines ambulanten Hilfeangebotes in „Luthers Waschsalon“ (2 x pro Woche)

 

Dokumentation der Maßnahmen nach den Vorgaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe

 

Weitergabe der Dokumentationen an das Gesundheitsamt zur Zusammenführung

 

Abstimmung der Maßnahmen mit den im Rahmen des Projektes hauptamtlich tätigen Mitarbeitern/innen des Gesundheitsamtes

 

Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Fachkonferenzen

 

Das Hilfeangebot wird ergänzt durch ein ambulantes zahnmedizinisches Angebot, das nicht Gegenstand dieses Konzeptes ist.

 

 

 

Folgende medizinische und pflegerische Leistungen werden in beiden Einrichtungen angeboten:

 

Wund- und Notfallversorgung

Basisdiagnostik

Medizinische Akutversorgung

Durchführung von Schutzimpfungen

Betreuung bettlägeriger Patienten (nur im Männerasyl)

Behandlungspflege (Verband anlegen bzw. wechseln, Haut-, Wund- und Parasitenbehandlung, medizinische Hand- und Fußbäder)

 

Medizinische Aufklärung

 

Gesundheits- und Hygieneberatung

 

Ernährungsberatung

 

Suchtmedizinische Grundversorgung

 

Koordinierung weitergehender Maßnahmen (Vertragsärzte, Kliniken und Fachkrankenhäusern, Beratungsstellen, Einrichtungen der Wohnungslosen-, Behinderten- und Suchtkrankenhilfe)

 

Verordnung und Vergabe von Medikamenten

 

Ausstellung von Bescheinigungen für Ämter, Einweisungen und Überweisungen, Besuche und Begleitung in Krankenhäuser

 

Für weitere Maßnahmen zur Körper- und Kleidungspflege (Vollbad, Duschen, Haarpflege, Rasur, Reinigung der Wäsche) können die vorhandenen Möglichkeiten und Hilfeangebote der beiden Einrichtungen genutzt werden.

 

 

Dokumentation

 

Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes führen beide Dokumentationen zusammen.

 

 

3. Finanzierung

 

Durch Vertragsabschluss verpflichtet sich die Stadt Hagen die Finanzierung des Umsetzungskonzeptes zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen.

Die Stadt Hagen sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe tragen die Behandlungspauschalen von 157,-- € nach folgendem Aufteilungsschlüssel:

 

  • Ein Finanzierungsanteil von 40,-- € wird von der KVWL aus der Gesamtvergütung,
  • Der verbleibende Finanzierungsanteil von 117,--€ wird
  • zu je einem Viertel ( 29,25 €) von den gesetzlichen Krankenkassen und der KVWL

und

  • zur Hälfte (58,50 €) von der Stadt Hagen übernommen.

 

Aufgrund der Ermittlungen des Städtetages, geht man in Hagen von 50 Pauschalen aus.

(Hagen, Stand 31.12.2003, Quelle: LDS NRW)

 

50 Pauschalen x 58,50 €(Anteil Stadt Hagen) x4 Quartale = 11.700,--€

 

Dieser Betrag ist jährlich von der Stadt Hagen für die Versorgung zu entrichten.

Da die Dienste des Gesundheitsamtes und des Diakonischen Werkes bereits jetzt wahrgenommen werden, würde sich als „ Einnahme“ folgender Betrag ergeben:

 

50 Pauschalen x 157,50€ x 4 Quartale = 31.400,--€

 

Die „Aufteilung“ der Einnahmen werden im Verhältnis 30% Diakonisches Werk und 70% für die Stadt Hagen vorgeschlagen.

Diese Regelung wurde einvernehmlich mit dem Diakonischen Werk vereinbart, da die Stadt Hagen die Kosten für den Beitritt zu dem Umsetzungskonzept trägt und zusätzlich zu der Wahrnehmung der Aufgaben im Männerasyl die Zusammenführung beider von den Vertragsparteien geführten Dokumentation und weitere administrative Tätigkeiten ausführen soll.

Es ist daher davon auszugehen, dass eine Einnahme von ca. 22 000 € jährlich bei der Stadt Hagen erzielt wird. Nach Abzug der Kosten für den Beitritt (ca. 11.700€) ist mit einer realen Einnahme von 10 300 € jährlich zu rechnen.

 

Das bedeutet, dass durch Umorganisation und Beitritt zum Konzept eine Refinanzierung der Kosten für den Einsatz des Gesundheitsamtes im Männerasyl ermöglicht wird. Die Nettoeinnahme wird mit jährlich ca. 10.300 € beziffert.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

X

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

 Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

1.41.40.04

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

11.700 €

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

11.700 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

22.000 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

- 10.300€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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11.02.2009 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen