Beschlussvorlage - 0918/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Verkündung von Viehseuchenverordnungen der Stadt Hagen vom 15.04.1977 wird aufgehoben.

 

Beschlussverfolgung: 26.03.2009

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Sh. Begründung.

 

Begründung

 

 

Die vorgenannte Satzung wurde am 24.03.1977 durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen.

Grundlage für den Erlass dieser Satzung war das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz NRW.

 

Mit Gesetz vom 02.09.2008 ist  § 4 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz NRW geändert worden. Die Veröffentlichung von Tierseuchenverordnungen ist danach nunmehr gem. §§ 25 bis 38 Ordnungsbehördengesetz geregelt. Dies betrifft die Bestimmungen zum Erlass von ordnungsbehördlichen Verordnungen.

Die vorgeschriebene Form der Veröffentlichung entspricht den neugefassten Bestimmungen des § 23 der Hauptsatzung der Stadt Hagen zur öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen.

 

Die Satzung über die Verkündung von Viehseuchenverordnungen der Stadt Hagen vom 15.04.1977 ist daher nicht mehr erforderlich und aufzuheben.

 

Der § 23 der Hauptsatzung der Stadt Hagen gilt dafür entsprechend.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.03.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen