Beschlussvorlage - 0235/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Das Ruhrtal - Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Überbrückung der Volme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.03.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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24.03.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der RuhrtalRadweg ist eines
der wichtigsten und nachhaltigsten Projekte, die aus der regionalen Initiative
Das Ruhrtal hervorgegangen sind. Die Routenführung von der Quelle bis zur
Mündung erfolgte in den vergangenen Jahren entlang des Hengstey- und Harkortsees
am Nordufer. Mit dem Ausbau des Freizeitschwerpunktes an der Dortmunder Straße
und der Unterquerung dieser stark befahrenen Straße wurde im vergangenen Jahr
die Routenführung des RuhrtalRadwegs am Hengsteysee auf die Hagener Seite bis
auf Höhe des Laufwasserkraftwerks verlegt. Ein durchgängigen Fuß- und Radweg am
Südufer der beiden Seen scheiterte bisher immer an der fehlenden Querung der
Volme.
Zu diesem Zweck wurde das
Büro PASD mit einer Machbarkeitstudie beauftragt verschiedene Möglichkeiten der
Querung in und über dem Wasser und an der bestehenden Autobahnbrücke zu
untersuchen. Unter Berücksichtigung von insgesamt zwölf zugrunde gelegten
Bewertungsparametern, wie Herstellungs-, Betriebs- / (Personal-) und
Unerhaltungskosten, ggf. Einnahmen, saisonale bzw. ganzjährige Nutzbarkeit,
Freizeitwert sowie das Eingriffsrisiko in Natur und Landschaft schnitt der
Anbausteg an die vorhandene Autobahnbrücke der A1 in der vorgelegten
Machbarkeitsstudie am besten ab.
Die Investitionskosten für
den Anbausteg über eine Länge von 90 Metern werden auf rund 600.000 Euro
geschätzt. Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten für das Brückenbauwerk
in Höhe von 5% der Baukosten werden sich auf ca. 25.000 Euro belaufen. Die
Finanzierung des Anbausteges könnte als eine Infrastrukturmaßname aus dem
Konjunkturprogramm II erfolgen. Ob diese Infrastrukturmaßnahme die
Förderkriterien erfüllen wird, kann jedoch erst mit Vorlage der
Ausführungsbestimmungen abschließend geprüft werden. Alternativ könnte diese
Maßnahme über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
mit 75% gefördert werden.
Begründung
Der RuhrtalRadweg ist eines
der wichtigsten und nachhaltigsten Projekte, die aus der regionalen Initiative
Das Ruhrtal hervorgegangen sind. Die Routenführung von der Quelle bis zur
Mündung erfolgte in den vergangenen Jahren entlang des Hengstey- und
Harkortsees am Nordufer und folgte damit der sog. Kaiserroute.
Mit dem Ausbau des
Freizeitschwerpunktes an der Dortmunder Straße und der Unterquerung dieser
stark befahrenen Straße wurde im vergangenen Jahr die Routenführung des
RuhrtalRadwegs am Hengsteysee auf die Hagener Seite bis auf Höhe des
Laufwasserkraftwerks verlegt.
Bereits 1992 wurde mit der
Rahmenplanung Harkort-/Hengsteysee das Ziel formuliert, einen durchgängigen
Fuß- und Radweg am Südufer der beiden Seen zu etablieren und damit einen
attraktiven Rundweg um die beiden Seen zu schaffen. Diese Zielsetzung
scheiterte bisher immer an der fehlenden Querung der Volme.
Die Querungsmöglichkeit der
Volme und damit die Herstellung einer attraktiven südlichen (Neben-)Strecke zum
RuhrtalRadweg stellt nicht nur eine Aufwertung des lokalen Freizeitangebotes in
Hagen dar, sondern erschließt für Spaziergänger und Radtouristen weitere
Hagener Sehenswürdigkeiten wie das Wasserschloss Werdringen, Haus Baukey und
den GeoPfad am Kaisberg. Durch die bessere Erreichbarkeit der S-Bahnanbindung
in Vorhalle wird zudem die Verbindung in die Innenstadt und an das
Fernverkehrsnetz der Bahn möglich. Der erleichterte Ein- bzw. Ausstieg in bzw.
aus dieser NRW-weit wichtigsten fahrradtouristischen Route wird daher in Hagen
an Attraktivität gewinnen.
Zu diesem Zweck wurde das
Büro PASD mit einer Machbarkeitstudie beauftragt.
In dieser wurden insgesamt
drei verschiedene Möglichkeiten der Querung in und über dem Wasser und an der
bestehenden Autobahnbrücke untersucht. Daraus ergaben sich neun verschieden
Konzepte: von der Schiffsfähre, über die Kurbel-, Schwebe- oder Hängefähre sowie
der Pontonbrücke und Seilsteg- , Anbau- bis zur richtigen Brücke. Unter Berücksichtigung
von insgesamt zwölf zugrunde gelegten Bewertungsparametern, wie Herstellungs-,
Betriebs- / (Personal-) und Unerhaltungskosten, ggf. Einnahmen, saisonale bzw.
ganzjährige Nutzbarkeit, Freizeitwert sowie das Eingriffsrisiko in Natur und
Landschaft schnitt der Anbausteg an die vorhandene Autobahnbrücke der A1 in der
vorgelegten Machbarkeitsstudie am besten ab.
Die Volmequerung sowie die
Fuß-/Radwegeverbindung zur Anbindung an das bestehende Wegenetz liegen in drei
ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten: 1.2.2.1 „Hengsteysee / Ruhr,
Südufer“, 1.2.2.7 „Gut Hausen“ und 1.2.2.8.
Wassergewinnungsanlage der Stadtwerke Hagen“. Diese haben u. a. eine
besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungsbiotop sowie Überwinterungsstätte für
zahlreiche Vogelarten u. a. auch Wasservogelarten der Roten Liste. Eine
Befreiung gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW ist daher erforderlich.
Bereits im Jahr 2004 wurde
eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Wegekonzept Volmemündung beauftragt,
welches auch die Option der Querung der Volme mittels einer Fußgänger- und
Radwegebrücke beinhaltete. Aus dieser Studie lassen sich Rückschlüsse ziehen,
dass insbesondere die mit hohem Freizeitwert ausgestatteten Mobilitätssysteme
wie die verschiedenen Fähren durch ihre ständige Bewegung eine Störung für die
Vogelwelt darstellen könnten. Dagegen könnte mit einer stationären Brücke im
gleichen Zuge das Vogelbeobachtungskonzept rund die Seen um einen weiteren attraktiven
Standort ergänzt werden.
Die Investitionskosten für
den Anbausteg über eine Länge von 90 Metern werden auf rund 600.000 Euro
geschätzt. Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten für das Brückenbauwerk
in Höhe von 5% der Baukosten werden sich auf ca. 25.000 Euro belaufen. Die
Finanzierung des Anbaustegs könnte als eine Infrastrukturmaßname aus dem
Konjunkturprogramm II erfolgen. Ob diese Infrastrukturmaßnahme die
Förderkriterien erfüllen wird, kann jedoch erst mit Vorlage der
Ausführungsbestimmungen abschließend geprüft werden. Alternativ könnte diese
Maßnahme auch über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
mit 75% gefördert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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657,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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807,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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530,6 kB
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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie
„Überbrückung der Volme“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die möglichen
Förderwege zu prüfen und den Förderantrag so zu stellen, so dass die Maßnahme realisiert werden kann.
Bei konventioneller Förderung soll der
Eigenanteil durch Sponsoring ersetzt werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |