Beschlussvorlage - 0194/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/09 (606) Obere Vogelsanger Straße hier:a) Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/09 (606) Obere Vogelsanger Straßeb) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.03.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.03.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger Straße - nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 18, 19, 20, 371 und 1063.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächste Verfahrensschritte sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der öffentliche Aushang in Mitte 2009 erfolgen.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Anlass
Mit Schreiben vom 30.12.2007 hat das Architekturbüro Gerold
einen Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für
den Bereich der Oberen Vogelsanger Straße gestellt. Die Einverständniserklärung
der Eigentümergemeinschaft zur Durchführung des Verfahrens liegt vor.
Auf den Grundstücken sollen 15 Reihenhäuser, 5 Doppelhäuser
und 37 freistehende Einfamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise
entstehen. Die Kompensation des Eingriffs soll hauptsächlich im Plangebiet erfolgen.
Die Erschließung erfolgt über die Vogelsanger Straße, die im
oberen Bereich mit einem Gehweg ausgebaut werden muss. Diese Kosten für diese
Maßnahme sind vom Vorhabenträger im Rahmen der Gesamterschließung des neuen
Baugebietes zu tragen.
Die Veranlassung der in diesem Verfahren zu erbringenden
Planungsleistungen für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie aller im
Rahmen dieses Verfahrens zu erarbeitenden Fachplanungen und notwendigen
Gutachten erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachbehörden und Ämtern durch den
Vorhabenträger.
Geltendes
Planungsrecht / Bestand
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan sind die zur Bebauung
vorgesehenen Grundstücksflächen bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Inhalte und Festsetzungen des Landschaftsplanes/des
angrenzenden Landschaftsschutzgebietes sind zu beachten.
Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße
Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.03.2002 die Einleitung des
Bebauungsplanes Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße beschlossen. Dieses
Verfahren wurde aber aufgrund mangelnder äußerer Erschließung nicht weiter
verfolgt.
Einleitung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/09 (606) Obere Vogelsanger
Straße/
Für die geplante Wohnbebauung soll nunmehr mit dem
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB Planungsrecht
geschaffen werden.
Um deutlich zu machen, dass es sich hierbei um ein neues
Verfahren auf einer anderen Rechtsgrundlage (nach § 12 BauGB) handelt, muss das
alte Verfahren eingestellt und ein neues Verfahren mit einer neuen aktuellen
Verfahrensnummer eingeleitet werden.
Die Durchführung des Projekts einschließlich der
Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird im weiteren Verfahren im
Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 3a BauGB gefasst.
Anlage
Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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697,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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697,8 kB
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05.03.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien in Abänderung des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu Punkt a) der Vorlage: 0194/2009 folgenden Beschluss zu fassen.
a) Die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger Straße - nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung wird abgelehnt.
b) Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452)
Obere Vogelsanger Straße.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
15 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger Straße - nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung wird abgelehnt.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
nach
§ 12 Abs. 2 BauGB Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger
Straße - nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung wird abgelehnt.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |