Beschlussvorlage - 0194/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)        Der Rat der Stadt Hagen beschließt nach § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger Straße -  nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 18, 19, 20, 371 und 1063.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Als nächste Verfahrensschritte sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der öffentliche Aushang in Mitte 2009 erfolgen.

 

b)        Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

 

Begründung

 

Anlass

 

Mit Schreiben vom 30.12.2007 hat das Architekturbüro Gerold einen Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Bereich der Oberen Vogelsanger Straße gestellt. Die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft zur Durchführung des Verfahrens liegt vor.

 

Auf den Grundstücken sollen 15 Reihenhäuser, 5 Doppelhäuser und 37 freistehende Einfamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise entstehen. Die Kompensation des Eingriffs soll hauptsächlich im Plangebiet erfolgen.

 

Die Erschließung erfolgt über die Vogelsanger Straße, die im oberen Bereich mit einem Gehweg ausgebaut werden muss. Diese Kosten für diese Maßnahme sind vom Vorhabenträger im Rahmen der Gesamterschließung des neuen Baugebietes zu tragen.

 

Die Veranlassung der in diesem Verfahren zu erbringenden Planungsleistungen für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie aller im Rahmen dieses Verfahrens zu erarbeitenden Fachplanungen und notwendigen Gutachten erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachbehörden und Ämtern durch den Vorhabenträger.

 

 

Geltendes Planungsrecht / Bestand

 

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan sind die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksflächen bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Die Inhalte und Festsetzungen des Landschaftsplanes/des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes sind zu beachten.

 

 

Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 13.03.2002 die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße beschlossen. Dieses Verfahren wurde aber aufgrund mangelnder äußerer Erschließung nicht weiter verfolgt.

 

 

Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/09 (606) Obere Vogelsanger Straße/

 

Für die geplante Wohnbebauung soll nunmehr mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB Planungsrecht geschaffen werden.

Um deutlich zu machen, dass es sich hierbei um ein neues Verfahren auf einer anderen Rechtsgrundlage (nach § 12 BauGB) handelt, muss das alte Verfahren eingestellt und ein neues Verfahren mit einer neuen aktuellen Verfahrensnummer eingeleitet werden.

 

Die Durchführung des Projekts einschließlich der Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird im weiteren Verfahren im Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 3a BauGB gefasst.

 

 

 

 

 

Anlage

Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.03.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien in Abänderung des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu Punkt a) der Vorlage: 0194/2009 folgenden Beschluss zu fassen.

 

a)        Die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger Straße - nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung  wird abgelehnt.

 

b)        Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der  Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat  der Stadt  folgenden Beschluss zu

fassen:

a)        Die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger Straße -  nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung wird abgelehnt.

 

 

b)        Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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26.03.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

                                                                                       

a)        Die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach

            § 12 Abs. 2 BauGB Nr. 1/09 (606) - Obere Vogelsanger Straße -  nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung wird abgelehnt.

 

b)        Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/02 (452) Obere Vogelsanger Straße.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen