Beschlussvorlage - 0482/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung der Straße “In der Delle”.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer Flur 3 Flurstück 918.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich -Vz 325 StVO-) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch. Sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb angelegt und rot umrandet dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Die Straße “In der Delle” wurde aufgrund eines Erschließungsvertrages ausgebaut und durch Vertrag vom 22.12.03/05.01.04 von der Stadt übernommen. Die Straße ist endgültig hergestellt und dem Verkehr bereits tatsächlich übergeben worden.

 

Im öffentlichen Interesse und aus Gründen der Rechtssicherheit ist es geboten, die Verkehrsfläche nunmehr entsprechend § 6 StrWG NRW zu widmen. Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW. Mit der Widmung eröffnet sich der Allgemeinheit als gesetzliche Folge der Gemeingebrauch, d.h. die Nutzung der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet.

Die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW geht gesetzlich mit der Widmung auf die Stadt über.

 

Das Straßengrundstück ist im Eigentum der Stadt. Damit sind die  erforderlichen Voraussetzung für die straßenrechtliche Widmung gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Katasterplan

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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07.07.2004 - Bezirksvertretung Haspe