Beschlussvorlage - 0160/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Konsolidierung der Bereiche Stadtwerbung, Hagen Touristik, Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Servicezentrum Wirtschaft (Konsolidierungsmaßnahme OB - 05)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Michael Idel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
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12.03.2009
| |||
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Vorlage die
Voraussetzungen zur Bündelung der Bereiche Stadtwerbung, Hagen-Touristik,
Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung einschließlich Servicezentrum Wirtschaft mit ihren Aufgaben
in seinem direkten Zuständigkeitsbereich zu schaffen und die erforderlichen
gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Beschlüsse vorzubereiten.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einbindung relevanter Kräfte des Stadtmarketings und der
Wirtschaftsförderung künftig über einen „Wirtschaftsbeirat“
sicherzustellen.
3.
Eine
Umsetzung erfolgt zum 1.1.2010.
4.
Bündelungsunabhängige
Konsolidierungsmaßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Durch Bündelung der Bereiche
Stadtwerbung, Hagen-Touristik, Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung (WFG)
einschließlich Servicezentrum Wirtschaft
(SZW) kann die Einsparvorgabe von 500.000 € erreicht werden. Die hierzu
notwendigen Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen werden in der Vorlage
dargestellt.
Begründung
Mit Beschluss des Rates
vom 19.6.2008 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Aufgaben der oben
genannten Bereiche in seinem direkten Zuständigkeitsbereich zu ordnen. Durch
Bündelung, klare Zuständigkeiten und minimieren von Schnittstellen werden
Optimierungen von 500.000 € erwartet.
In diesem
Zusammenhang hat die Verwaltung im Rahmen einer Ist-Analyse die Personalausstattung
und Finanzstruktur aller betroffenen Bereiche erhoben und eine Aufgaben- und
Schnittstellenanalyse durchgeführt. Darüber hinaus sind die organisatorischen
und rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht worden, die für eine Bündelung
aller Bereiche im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters
beachtet werden müssen. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen heraus hat die
Verwaltung Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt und die Konsolidierungseffekte
beziffert.
Die wesentlichen
Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Folgenden dargestellt.
1.
Personal- und Finanzausstattung (Eckdaten)
A) WFG (Angaben
lt. Wirtschaftsplan 2009)
l
Personal: 17
Beschäftigte (einschl. Geschäftsführer), 1 nebenamtlicher Geschäftsführer, 1 Auszubildender
( insgesamt 12,75 Stellen)
l
Personalaufwand: 915.000
€
l
Sachaufwand: 741.260 €
l
Erträge: 742.450
€ (ohne Betriebskostenzuschuss)
l
Städt.
Betriebskostenzuschuss: 920.000
€
B) SZW (Angaben
lt. Haushaltsplan 2008)
l
Personal: 6
Beschäftigte (insgesamt 5,5 Stellen)
l
Personalaufwand: 364.871 €
l
Sachaufwand: 54.248 €
l
Erträge: 0 €
l
Städt. Zuschuss: 419.119 €
C) Stadtwerbung
(Angaben lt. Haushaltsplan 2008)
l
Personal: 2
Beschäftigte (insgesamt 1,0 Stellen)
l
Personalaufwand: 74.631 €
l
Sachaufwand: 85.751 €
l
Erträge: 0 €
l
Städt. Zuschuss:
160.382 €
D)
Stadtmarketingverein e.V. (Angaben lt. Haushaltsplan 2008)
l
Personal: 3
Beschäftigte, 1 nebenamtlicher Geschäftsführer,
l
Personalaufwand: 196.000 €
l
Sachaufwand: 203.600
€
l
Erträge: 189.600 € (ohne städt.
Zuschuss)
l
Städt. Zuschuss: 160.000 € (+ 50.000 € einmalig für
Kampagne „Lebendiges Hagen“)
E) Hagen Touristik
(Angaben lt. Haushaltsplan 2008)
l
Personal: 4
Beschäftigte (insgesamt 3,5 Stellen)
l
Personalaufwand: 223.056 €
l
Sachaufwand: 81.373 €
l
Erträge: 23.500 €
l
Städt. Zuschuss: 280.929 €
2. Aufgabenschwerpunkte und Schnittstellenpotential
In den folgenden
Übersichten werden die Aufgabenschwerpunkte der Bereiche Stadtwerbung,
Hagen-Touristik, Stadtmarketing, WFG einschließlich SZW abgebildet:
|
WFG |
SZW |
|
|
|
|
Ø
Unternehmensservice |
Ø
Unternehmensservice
(Einzelhandel) |
|
Ø
Flächenmanagement |
Ø
Immobilienwesen
(Koordinierung) |
|
Ø
Innovation und
Unternehmensnetzwerke |
Ø
Verwaltungslotse |
|
Ø
Standortmarketing |
Ø
Beratung in
Fragen des l
Bauwesens l
Ordnungswesens l
Verkehrswesen |
|
Ø
Internationalisierung
/ EU |
Ø
Gewerbeanmeldungen |
|
Stadtwerbung |
Stadtmarketingverein e.V. |
|
|
|
|
Ø
Entwicklung/Umsetzung
von Marketing- und
Öffentlichkeitskonzepten |
Ø
Entwicklung/Umsetzung
von Konzepten zur Etablierung der Marke „lebendiges Hagen“ |
|
Ø
Unternehmenskommunikation |
Ø
Zukunftsforen
/Zukunftsmeetings |
|
Ø
Veranstaltungsorganisation |
Ø
Veranstaltungsorganisation |
|
Ø
Repräsentationsangelegenheiten |
Ø
Netzwerkkoordination
für sonstige Marketingprojekte |
|
Hagen Touristik |
|
|
|
Ø
Entwicklung
und Vermarktung von touristischen Programmen und Reiseangeboten |
|
Ø
Touristischer
Informationsservice |
|
Ø
Vermittlung
von Unterkünften |
|
Ø
Verkauf von
Veranstaltungstickets (bundesweit) |
Im Ergebnis ist
festzustellen, dass deutliche Schnittstellenpotentiale zwischen der WFG und dem
SZW in den Aufgabenschwerpunkten „Unternehmensservice“ und
„Flächenmanagement/Immobilienwesen“ bestehen. Detailbetrachtungen
haben hier insbesondere gezeigt, dass die bestehenden
Zuständigkeitsabgrenzungen für die Unternehmen/Kunden der WFG und des
Servicezentrums Wirtschaft nicht transparent bzw. bindend sind. Dies führt in
der Praxis immer wieder dazu, dass häufig Doppelarbeiten geleistet werden und
ein hoher Abstimmungsbedarf zwischen den beiden Bereichen besteht. Hier liegen
erhebliche Rationalisierungspotentiale, die durch eine Bündelung der beiden
Bereiche erschlossen werden können.
In
den Bereichen Stadtwerbung, Stadtmarketingverein und Hagen Touristik bestehen Überschneidungen
im Aufgabenschwerpunkt „Veranstaltungsorganisationen“. Von daher
sind auch hier Synergieeffekte durch eine Bündelung dieser Bereiche zu erwarten.
3. Voraussetzungen zur Realisierung des
Ratsbeschlusses
Die Bündelung der
genannten Bereiche im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des
Oberbürgermeisters setzt eine Auflösung der WFG und eine Neuordnung des Stadtmarketingvereins
e.V. voraus.
a) Auflösung der WFG
Zur Auflösung der
Gesellschaft sind 75 % der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung
erforderlich. Der städtische Gesellschaftsanteil beschränkt sich auf 50,08 %.
Auch bei Berücksichtigung der Anteile der
zum Konzern Stadt Hagen zählenden Gesellschafter addiert sich der
Stimmenanteil auf maximal 71,11%, so dass ein Auflösungsbeschluss nur mit
Stimme weiterer privater Gesellschafter herbeizuführen ist.
Zur Bewertung der
finanziellen Konsequenzen einer Auflösung der Gesellschaft hat die
Geschäftsführung der WFG im Auftrag des Aufsichtsrates eine simulierte
Liquidationsbilanz zum 31.12.2008 aufgestellt. Die wesentlichen finanziellen
Aspekte werden wie folgt dargestellt:
l
Aus der
Gegenüberstellung des vorhanden Eigenkapitals sowie des Verlustvortrages aus
Vorjahren ergibt sich ein negatives Eigenkapital von rd. 460.000 €, dass durch
die Stadt Hagen auszugleichen ist.
l
Nach Ausgleich
des negativen Eigenkapitals verbleibt noch ein einmaliger Liquidationsverlust
in Höhe von rd. 2,0 Mio. €.
l
Das Simulationsergebnis
beruht auf Annahmen/Schätzungen bezüglich der Marktwerte bei Veräußerungen und
der möglichen Rückzahlung von Fördermitteln.
l
Außerdem beinhaltet das Simulationsergebnis Rückstellungen für lfd.
Verpflichtungen über den Liquidationszeitpunkt hinaus. Dabei wurden u.a.
Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von rd. 900.000 € (= 1
Jahreslohnsumme) berücksichtigt.
Nach Auffassung der
Verwaltung ist die Höhe des einmaligen Liquidationsverlustes durch Erzielen
besserer Marktwerte und insbesondere durch Unterschreitung der Rückstellungswerte
noch positiv beeinflussbar.
Darüber hinaus sind bei der Auflösung der WFG folgende personalwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zu beachten oder zu entscheiden:
l
Es bestehen Rückkehrrechte
von 4 zugewiesenen Beamten/-innen zur Stadt mit einem Personalaufwand von
348.000 €.
l
Für die 13
anderen Beschäftigten sowie 1 Auszubildenden der WFG ist zu entscheiden, ob der
Personalaufwand mit einem Volumen von 555.000 € sofort bei Auflösung
durch betriebsbedingte Beendigungskündigungen abgebaut oder durch Weiterbeschäftigung
bei der Stadt sozialverträglich, ggf. jedoch zu veränderten Bedingungen, abgeschmolzen werden soll.
b) Neuordnung des Stadtmarketingvereins e.V.
Für eine Neuordnung
des Stadtmarketingvereins e.V. sind zwei Alternativen denkbar; entweder der
Verein wird aufgelöst, oder der Verein bleibt unter veränderten Rahmenbedingungen
erhalten.
Ø
Auflösung des Stadtmarketingvereins e.V.
Die Auflösung des
Stadtmarketingvereins e.V. hätte folgende finanziellen Auswirkungen:
o
Die Erträge aus
Mitgliedsbeiträgen gehen verloren. Hierzu gehört
§
der Jahresbeitrag
der Stadt Hagen in Höhe von 2.600 € und
§
der Jahresbeitrag
anderer Mitglieder in Höhe von 27.000 €.
o
Die Entwicklung
der freiwilligen Sonderzahlungen ist ungewiss (nach dem Haushaltsplan 2008 war
ein Betrag von 160.000 € kalkuliert).
o
Der Vorteil der
Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt.
Darüber hinaus ist für
die 3 Beschäftigten des Vereins zu entscheiden, ob der Personalaufwand mit
einem Volumen von 196.000 € sofort bei Auflösung durch betriebsbedingte
Beendigungskündigungen abgebaut oder durch Weiterbeschäftigung bei der Stadt
sozialverträglich, ggf. jedoch zu veränderten Bedingungen, abgeschmolzen werden soll.
Ø
Erhalt des Stadtmarketingvereins e.V.
Zur Erfüllung des Ratsauftrages ist
die Auflösung des Stadtmarketingvereins nicht zwingend. Vielmehr kann der Abbau
der Schnittstellen auch durch eine veränderte Aufgabenabgrenzung erreicht
werden. Allerdings muss sich dann der Stadtmarketingverein e.V. auf veränderte
Rahmenbedingungen einstellen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört insbesondere:
o
Die Stadt Hagen stellt
die Zahlung des jährlichen Zuschusses in Höhe von 160.000 € an den Stadtmarketingvereins
e.V. ein.
o
Die Stadt Hagen übernimmt
(Teil-) Aufgaben vom Verein, insbesondere den Aufgabenschwerpunkt „Veranstaltungsorganisation“.
o
Die Aufgaben/
ggf. Finanzierung von Aktivitäten zwischen der Stadt Hagen und dem Stadtmarketingvereins
e.V. sind neu abzugrenzen.
Unter den neuen finanziellen Rahmenbedingungen wird der Stadtmarketingvereins
e.V. entweder unter Reduzierung des Personalaufwandes oder „ehrenamtlich“ weitergeführt
werden können.
4. Konsolidierungsmaßnahmen/Konsolidierungseffekte
Aus der bisherigen
Analyse lassen sich folgende Konsolidierungsmaßnahmen und Konsolidierungseffekte
ableiten und beziffern:
Ø
Personalaufwand
l
Durch
Beseitigung direkter Schnittstellen in den Aufgabenfeldern Unternehmensservice
und Flächenmanagement sowie im Bereich Veranstaltungsorganisation kann der
Personalaufwand um rd. 80.000 € reduziert werden.
l
Die derzeitige
Personalausstattung der Hagen Touristik berücksichtigt wegen der Geldgeschäfte
auch Sicherheitsaspekte. Durch räumliche Kooperation mit einem Dritten, z.B.
Kundencenter Straßenbahn, wird die Chance gesehen, den sicherheitsbedingten
Personalaufwand um rd. 40.000 € zu senken. Hierbei handelt es sich um
eine bündelungsunabhängige Maßnahme, die sofort umgesetzt werden kann. Die
Hagener Straßenbahn AG hat bereits grundsätzliches Interesse an einer
Kooperation signalisiert.
l
Bei einer
Auflösung der WFG sowie des Stadtmarketingvereins können Aufwandsentschädigungen
in Höhe von rd. 27.500 € eingespart
werden.
Ø
Sachaufwand
l
Im Auftrag des
Aufsichtsrates hat die Geschäftsführung der WFG ein Szenario zur Reduzierung
des Zuschussbedarfes entwickelt. Nach diesem Konzept können die Sachkosten
sofort und bündelungsunabhängig um 92.000 € reduziert werden. Auf
Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Stadt Hagen diese Einsparmöglichkeit bereits
aufgegriffen und am 12.2.2009 beschlossen, durch Änderung des Wirtschaftsplanes
die empfohlene Reduzierung der Sachkosten und damit der unmittelbaren Senkung
des Betriebskostenzuschusses der Stadt Hagen umzusetzen (siehe Vorlage - Nr.: 0112/2009).
l
Unter
Berücksichtigung von Einnahmen aus Untervermietung entstehen der WFG im Objekt
Fleyer Str. 196 Mietkosten in Höhe von rd. 92.000 € im Jahr. Eine Vergleichsberechnung
für eine Unterbringung der WFG im Rathaus I hat ergeben, dass lediglich
Jahresmietkosten in Höhe von rd. 50.000 € entstehen, so dass über die
oben dargestellte Sackosteneinsparung hinaus eine Reduzierung der
Jahresmietkosten um rd. 42.000 € realisierbar erscheint. Allerdings ist
zu berücksichtigen, dass der Mietvertrag erst zum 31.12.2012 ausläuft. Die
Einsparung könnte daher vor Ende 2012 nur dann erwirtschaftet werden, wenn eine
vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ausgehandelt oder die von der WFG
genutzten Flächen mindestens kostendeckend untervermietet werden können. Da
eine räumliche Zusammenführung von WFG und SZW auch unabhängig von einer organisatorischen
Bündelung sinnvoll ist, wird die Umsetzung des Umzuges der WFG ins Rathaus I
bereits konkret geprüft.
l
Im Bereich der
Stadtwerbung besteht die Möglichkeit, die Sachkosten perspektivisch unter
Rückführung des Leistungsangebotes um insgesamt 50.000 € zu senken. Eine
entsprechende Anpassung der Haushaltsansätze ist zum Haushaltsplan 2010
vorgesehen. Im laufenden Haushaltsjahr soll unter Berücksichtigung bereits
bestehender Zusagen und sonstiger Verpflichtungen eine restriktive Bewirtschaftung
mit dem Ziel erfolgen, den geplanten Ansatz deutlich zu unterschreiten.
l
Die Verwaltung
geht davon aus, dass durch eine räumliche Kooperation der Hagen Touristik mit
dem Kundencenter Straßenbahn neben den Personalkosteneinsparungen auch eine
Reduzierung der Mietkosten möglich ist. Bei einer Kostenteilung und/oder einer
wirtschaftlichen Verwertung der derzeitigen Räumlichkeiten der Hagen Touristik
lassen sich die Mietkosten jährlich um rd. 10.000 € reduzieren.
In der Addition der
dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen und Konsolidierungseffekte ergibt sich
eine Gesamteinsparsumme von rd. 350.000 €. Es verbleibt somit eine Differenz
zu der Einsparvorgabe des Rates von rd. 150.000 €.
Ø
Sonstige
Synergieeffekte
Nach Überzeugung der Verwaltung ergeben sich durch die Bündelung der genannten
Bereiche unter städtischem Dach eine Reihe von weiteren Synergieeffekten, insbesondere
durch
l
Hierarchieabflachung
l
Anpassung der
Besoldungs-/ Gehaltsstruktur
l
Optimierung der
Vertretungsregelungen
l
Prozessoptimierung
l
Nutzung
zentraler Verwaltungsdienste
l
Verwendung
einheitlicher Hard- und Software
l
Schnittstellenoptimierung
zur Liegenschaftsverwaltung.
Die Umsetzung der Bündelung der genannten Bereiche erfordert ein
organisatorisches und personalwirtschaftliches Detailkonzept. Erst im Zuge der
Erarbeitung eines solchen Detailkonzeptes lassen sich diese weiteren
Synergieeffekte konkret zuordnen und beziffern. Die Verwaltung geht aber davon
aus, dass Effekte in Höhe von 150.000 € erzielbar sind. Darüber hinaus
ist zu prüfen, inwieweit der derzeitige städtische Zuschuss an den
Stadtmarketingverein in Höhe von 160.000 € bei Übernahme aller Aufgaben
tatsächlich an Eigenkosten benötigt wird.
5. Zusammenfassung
Die Analyse der
Verwaltung hat ergeben, dass durch Optimierung in den vorhandenen Strukturen
bündelungsunabhängige Einsparmöglichkeiten im Gesamtvolumen von 240.000 €
bestehen. Bei Bündelung der genannten Bereiche unter Integration in die
städtische Infrastruktur sind weitere Einsparungen in Höhe von 260.000 €
zu erwarten, so dass die Einsparvorgabe von 500.000 € erreichbar ist.
Die Amortisation des
Liquidationsverlustes bei Auflösung der WFG ist in einem überschaubaren
Zeitraum möglich.
Die Kompensation
wegbrechender Vereinserträge bei Auflösung des Stadtmarketingvereins erscheint schwierig,
ist aber durch Aufgabenverzicht möglich.
Kritischer
Erfolgsfaktor für die Realisierung der Einsparsumme und für den Zeitraum der
Amortisation des Liquidationsverlustes sind die zu treffenden personalwirtschaftlichen
Entscheidungen bezüglich WFG bzw. Stadtmarketingverein e.V.
Strategische
Fragen des Marketings und der WFG können künftig in regelmäßigen Gesprächsrunden eines
Wirtschaftsbeirates (relevante Kräfte des Stadtmarketings und der Wirtschfaftsförderung)
erörtert und verzahnt werden.
Es wird empfohlen,
die Bündelung der genannten Bereiche in dem direkten Zuständigkeitsbereich des
Oberbürgermeisters zu realisieren und das entsprechende Detailkonzept zu
erarbeiten.
