Beschlussvorlage - 0155/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Schenkung von Deimel + Wittmar, Fotografen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
- Bearbeitung:
- Gabriele Knust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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10.03.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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12.03.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Die renommierten Fotografen Deimel +
Wittmar aus Essen haben dem Karl Ernst Osthaus Museum ein Konvolut von 25
Fotografien überlassen.
Die Fotografen wurden im August des
vergangenen Jahres durch das Architektur-Magazin „Architectural
Digest“ aus dem Condé-Nast-Verlag beauftragt, den Hohenhof zu
porträtieren. Elf Fotos sind für einen großen Beitrag in der Oktober-Ausgabe
verwendet worden.
Zuvor konnte als Bedingung dafür,
die Fotografen im Hohenhof zu empfangen und durch kunsthistorisches
Fachpersonal zu betreuen, vereinbart werden, dass die entstandenen Fotografien
auch durch das Karl Ernst Osthaus Museum der Stadt Hagen für eigene
Publikationen genutzt werden dürfen.
Die
Fotografen haben dem Karl Ernst Osthaus Museum nach Erscheinen der
Oktober-Ausgabe des AD-Magazins 25 eigenhändige Abzügen überlassen. Derartige
Original-Abzüge würden im einschlägigen Handel mit € 500,- pro Blatt als
gering beziffert gelten. Der Schätzwert des Konvolutes liegt demnach bei
mindestens € 7.500,-. Die hohe künstlerische Qualität rechtfertigt die
Inventarisierung der Fotografien innerhalb des Kunstbesitzes der Stadt Hagen.
Die
konservatorisch einwandfreie Aufbewahrung der Fotografien ist im Grafik-Depot
des Museums gewährleistet. Weitere Kosten entstehen nicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die
Sachschenkung in Höhe von 7.500,- Euro führt zu einer Aktivierung der 25
eigenhändigen Abzüge (jeweils 300,-Euro) in der Anlagenbuchhaltung.
Gleichzeitig wird auf der Passivseite ein entsprechender Sonderposten in
gleicher Höhe gebildet. |
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