Beschlussvorlage - 0506/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Altenpflegeheimes in Hagen-Eckesey wird gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB in der beantragten Form erteilt.

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Sachverhalt

Bauvoranfrage:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung eines Altenpflegeheimes auf dem Grundstück neben der Lukaskirche in Hagen-Eckesey, Gemarkung Eckesey, Flur 1, Flurstücke 59 und 422, sowie Flur 2, Flurstücke 101, 103, 115 und 125, vor.

 

Auf dem Grundstück neben der Lukaskirche befinden sich der Kindergarten sowie die beiden nicht mehr genutzten Gebäude Eckeseyer Straße Nr. 166 und Nr. 170.

Nach Abbruch der beiden leerstehenden Gebäude soll auf dem Gelände ein in Winkelform geplantes Altenpflegeheim mit ca. 84 Betten errichtet werden. Die Nutzfläche des viergeschossigen Gebäudes beträgt 4.150 qm. Der Haupteingang befindet sich in dem Eckbereich Eckeseyer Straße / Wielandstraße.  Es ist daran gedacht, für gemeindliche bzw. kirchliche Stadtteilaktivitäten Räume im Erdgeschoss zur Verfügung zu stellen. Zwischen dem Heim und der Kirche soll ein transparenter, eingeschossiger Verbindungsbaukörper entstehen. Damit soll auch ein funktionaler Zusammenhang zwischen Kirche und Heim ermöglicht werden.

Die für das Vorhaben notwendigen  13 Stellplätze sind zwischen der Lukaskirche und dem Gebäude Schillerstraße  Nr. 25 geplant.

 

 

 

Planungsrechtliche Situation:

 

Flächennutzungsplan

Das Grundstück ist als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.

 

Bebauungsplan

Ein rechtskräftiger oder in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Es muss deshalb eine Beurteilung des beantragten Vorhabens nach § 34 BauGB erfolgen.

 

Städtebauliche Situation:

 

Im Westen grenzt das Grundstück an die Eckeseyer Straße, im Norden an die Wielandstraße und im Osten an die Schillerstraße. Die im Süden angrenzenden bebauten Flächen sind als Mischgebiet einzustufen, ebenso der Bereich auf der Westseite der Eckeseyer Straße. Wieland- und Schillerstraße haben stärker den Charakter von Wohnstraßen.

 

Das geplante Altenpflegeheim nimmt die Baufluchten der Eckeseyer Straße auf und knickt im Winkel von ca. 110° zur Wielandstraße hin ab. Durch die leichte Schrägstellung des nördlichen Gebäudeflügels wird sichergestellt, das die meisten der vorhandenen Bäume auf dem Grundstück erhalten bleiben. Die Winkelform des Gebäudes ermöglicht die Schaffung eines relativ ruhigen Innenbereiches. Die Gebäudehöhe nimmt Rücksicht auf die benachbarte Wohnbebauung und die Lukaskirche, die mit ihrem geneigten Dach das Altenpflegeheim noch überragen wird.

 

Die Erschließung der notwendigen Stellplätze wird von der Schillerstraße aus erfolgen. Die Parksituation unmittelbar neben der Lukaskirche soll verbessert werden. Dazu soll der südlich der Kirche geplante Parkplatz beitragen, über den das Altenpflegeheim und auch der Kindergarten erschlossen wird (insgesamt 21 Stellplätze) . Die Andienung des Versorgungsbereiches des Altenpflegeheimes erfolgt von der Eckeseyer Straße aus.

 

 

 

Beurteilung

 

Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Randbebauung der Eckeseyer Straße ein und betont die Einmündung der Wielandstraße. Die Südseite der Wielandstraße wird weiterhin von der Kirche und den großen Bäumen geprägt. Es ist zu erwarten, dass von dem Bauvorhaben eine positive Wirkung auf den Stadtteil ausgeht.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

 

 

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Beschlüsse

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06.07.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Altenpflegeheimes in Hagen-Eckesey wird gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB in der beantragten Form erteilt.

 

Zusatz:

 

Die Verwaltungsvorlage ist dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

        15

 

 

Dagegen:

          0

 

 

Enthaltungen:

          0

 

 

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13.07.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen