Beschlussvorlage - 0361/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/03 (557) –Grünzug ehemalige Reichsbahntrasse-

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.7.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/03 (557) –Grünzug ehemalige Reichsbahntrasse- beschlossen.

Dieser Beschluß wurde am 30.7.2003 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Begründung:

Im Bereich der alten Reichsbahntrasse soll u.a. folgendes planungsrechtlich festgeschrieben werden

-         Ausbau eines Rad- und Fußwegenetzes

-         Schaffung und Verknüpfung mit innerstädtischen Grünflächen

-         Anbindung des Freizeitbereiches Harkortsee und dem Naherholungsgebiet Kaisberg.

 

Für das Grundstück Hartmannstraße 16 (Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstücke 615,632,633) liegt der Verwaltung folgender Antrag vor:

Errichtung eines Wohngebäudes mittlerer Höhe: Errichtung einer dreigeschossigen Wohnanlage mit ausgebautem Spitzboden zu Wohnzwecken (6 WE) und Einzelgaragen im KG.

 

Die Entscheidung über das Vorhaben wurde gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 23.10.2004 ausgesetzt, da zu befürchten ist, daß das Vorhaben der Entwicklungskonzeption des Bebauungsplanes widersprechen würde.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens dauert z.Z. noch an.

 

Der Erlaß einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/03 (557) –Grünzug ehemalige Reichsbahntrasse- ist somit erforderlich.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.07.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.07.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen