Beschlussvorlage - 0267/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Bezirksvertretung Nord nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

2.      Die Bezirksvertretung Nord stimmt der vorgestellten Ausbauplanung zu.

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Sachverhalt

1.   Vorbemerkungen:

 

Die Planstraße “C” zur Birkenstraße ist ein Teilbereich des Umlegungsgebietes E 9, Hügelstraße. Zum Abschluss des Umlegungsverfahrens wurde unter der Leitung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses eine Anliegerinformation durchgeführt, in der das Konzept für die verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung vorgestellt wurde. In diesem Gespräch wurde auch ausführlich auf die finanzielle Situation in Bezug auf die Beitragsfähigkeit der Maßnahme eingegangen.

Mit dieser Vorlage soll auf der Basis des o.g. Informationsgespräches (Niederschrift als Anlage beigefügt) der Ausbaubeschluss mit den im Folgenden aufgezeigten finanziellen Rahmenbedingungen erwirkt werden.

Eine weitere Anliegerinformation erübrigt sich.

 

 

 

2.   Ausbauplanung:

 

Die betroffene Verkehrsfläche zeigt eine Ausbaulänge von ca. 160 m bei einer mittleren Breite von ca. 10,50 m. Der Trassenverlauf ist nahezu gradlinig. Am westlichen Ende des Straßenabschnittes soll eine Wendeanlage mit 9,00 m Radius und einer äußeren Freihaltezone von 1,50 m angeordnet werden. Diese Wendeplatte erlaubt das Wenden der meisten gängigen Zwei- und Dreiachsfahrzeuge.

Die Straße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden (Zeichen 325/ 326 StVO, “Spielstraße”). Innerhalb der Verkehrsfläche werden öffentliche Stellplätze in Form einer Senkrechtaufstellung wechselseitig eingerichtet. Eine Baumpflanzung vor bzw. hinter der jeweiligen Parkleiste soll aus gestalterischen Gründen und zur besseren Erkennbarkeit der Parkflächen vorgenommen werden. Die endgültige Ausweisung der Parkflächen wird sich nach der späteren Bebauung richten, da die Lage der neu entstehenden Zu- und Ausfahrten zum heutigen Zeitpunkt nicht festgelegt werden kann. Bei einer günstigen Anordnung der Zufahrten kann auch ggf. eine Schrägaufstellung unter 60° bis 70° erfolgen, bei der der Parkvorgang gegenüber dem Senkrechtparken etwas erleichtert wird.

Der Straßenausbau erfolgt höhengleich, also ohne trennende Bordsteine. Die Fläche wird durchgehend gepflastert, wobei der Farbton für Geh- / Fahrflächen grau und für die Parkflächen schwarz ist.

Der Ausbau wird zweistufig erfolgen. D.h., zunächst wird die Straße bis zur bituminösen Tragschicht erstellt, die die Funktion einer Baustraße erfüllt. Nachdem ca. 75% der neuen Hochbauten errichtet sind, wird mit der Pflasterschicht der Endausbau der Straße erfolgen. Diese Bauweise hat sich bei gleichartigen Erschließungsgebieten bewährt. Der Ausbau erfolgt gem. Bauklasse V, d.h. für ca. 10 – 60 Fz/ Stunde. Die Gesamtausbaustärke beträgt 60 cm.

 

 

 

 

 

 

 

3.   Bauzeiten:

 

Nach erfolgtem Baubeschluss und geklärter Finanzierung kann das Straßen – und Brückenbauamt die Ausschreibung erstellen. Der Zeitraum der Ausschreibung bis zur Auftragsvergabe beträgt ca. 3 Monate.

Für die Erstellung der Baustraße muss mit ca. 6 – 8 Wochen gerechnet werden. Dazu kommen die Bauzeiten für die Ver-und Entsorgungsunternehmen.

Für den späteren Endausbau muss ebenfalls mit ca. 6 – 8 Wochen gerechnet werden.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

Die Ausbaukosten einschl. Beleuchtung und Entwässerung belaufen sich auf ca. 325.000,- €, wovon die Anlieger 90 vom Hundert zu tragen haben.

 

Da aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage der Stadt Hagen Eigenmittel hierfür kurzfristig nicht im Haushalt bereitgestellt werden können, haben sich die meisten Grundstückseigentümer vertraglich verpflichtet, die Maßnahme durch Ablösung des Erschließungsbeitrages vorzufinanzieren. Bei Eingang der Zahlungen in Höhe von 262.155,- € ist die Finanzierung der Baustraße gesichert, so dass dann die Maßnahme begonnen werden kann.

Die wenigen Eigentümer, die den Erschließungsbeitrag nicht abgelöst haben, werden durch Bescheide zur Zahlung der noch offenen 30.345,- € aufgefordert.

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird zeitgleich durch die SEH sichergestellt und ist dort bereits finanziell abgesichert.

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Beschlüsse

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06.07.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen