Beschlussvorlage - 0267/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Birkenstraße- Erschließungsplanstraße "C"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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06.07.2004
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Sachverhalt
1.
Vorbemerkungen:
Die Planstraße “C” zur Birkenstraße ist ein Teilbereich des
Umlegungsgebietes E 9, Hügelstraße. Zum Abschluss des Umlegungsverfahrens wurde
unter der Leitung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses eine
Anliegerinformation durchgeführt, in der das Konzept für die verkehrliche und
entwässerungstechnische Erschließung vorgestellt wurde. In diesem Gespräch
wurde auch ausführlich auf die finanzielle Situation in Bezug auf die
Beitragsfähigkeit der Maßnahme eingegangen.
Mit dieser Vorlage soll auf der Basis des o.g. Informationsgespräches
(Niederschrift als Anlage beigefügt) der Ausbaubeschluss mit den im Folgenden
aufgezeigten finanziellen Rahmenbedingungen erwirkt werden.
Eine weitere Anliegerinformation erübrigt sich.
2.
Ausbauplanung:
Die betroffene Verkehrsfläche zeigt eine Ausbaulänge von ca. 160 m bei
einer mittleren Breite von ca. 10,50 m. Der Trassenverlauf ist nahezu
gradlinig. Am westlichen Ende des Straßenabschnittes soll eine Wendeanlage mit
9,00 m Radius und einer äußeren Freihaltezone von 1,50 m angeordnet werden.
Diese Wendeplatte erlaubt das Wenden der meisten gängigen Zwei- und
Dreiachsfahrzeuge.
Die Straße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden (Zeichen
325/ 326 StVO, “Spielstraße”). Innerhalb der Verkehrsfläche werden
öffentliche Stellplätze in Form einer Senkrechtaufstellung wechselseitig
eingerichtet. Eine Baumpflanzung vor bzw. hinter der jeweiligen Parkleiste soll
aus gestalterischen Gründen und zur besseren Erkennbarkeit der Parkflächen
vorgenommen werden. Die endgültige Ausweisung der Parkflächen wird sich nach
der späteren Bebauung richten, da die Lage der neu entstehenden Zu- und
Ausfahrten zum heutigen Zeitpunkt nicht festgelegt werden kann. Bei einer
günstigen Anordnung der Zufahrten kann auch ggf. eine Schrägaufstellung unter
60° bis 70° erfolgen, bei der der Parkvorgang gegenüber dem Senkrechtparken
etwas erleichtert wird.
Der Straßenausbau erfolgt höhengleich, also ohne trennende Bordsteine.
Die Fläche wird durchgehend gepflastert, wobei der Farbton für Geh- /
Fahrflächen grau und für die Parkflächen schwarz ist.
Der Ausbau wird zweistufig erfolgen. D.h., zunächst wird die Straße bis
zur bituminösen Tragschicht erstellt, die die Funktion einer Baustraße erfüllt.
Nachdem ca. 75% der neuen Hochbauten errichtet sind, wird mit der
Pflasterschicht der Endausbau der Straße erfolgen. Diese Bauweise hat sich bei
gleichartigen Erschließungsgebieten bewährt. Der Ausbau erfolgt gem. Bauklasse
V, d.h. für ca. 10 – 60 Fz/ Stunde. Die Gesamtausbaustärke beträgt 60 cm.
3.
Bauzeiten:
Nach erfolgtem Baubeschluss und geklärter Finanzierung kann das Straßen
– und Brückenbauamt die Ausschreibung erstellen. Der Zeitraum der
Ausschreibung bis zur Auftragsvergabe beträgt ca. 3 Monate.
Für die Erstellung der Baustraße muss mit ca. 6 – 8 Wochen
gerechnet werden. Dazu kommen die Bauzeiten für die Ver-und
Entsorgungsunternehmen.
Für den späteren Endausbau muss ebenfalls mit ca. 6 – 8 Wochen
gerechnet werden.
Auswirkungen
Die Ausbaukosten einschl. Beleuchtung und Entwässerung belaufen sich auf ca. 325.000,- €, wovon die Anlieger 90 vom Hundert zu tragen haben.
Da aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage der Stadt Hagen Eigenmittel hierfür kurzfristig nicht im Haushalt bereitgestellt werden können, haben sich die meisten Grundstückseigentümer vertraglich verpflichtet, die Maßnahme durch Ablösung des Erschließungsbeitrages vorzufinanzieren. Bei Eingang der Zahlungen in Höhe von 262.155,- € ist die Finanzierung der Baustraße gesichert, so dass dann die Maßnahme begonnen werden kann.
Die wenigen Eigentümer, die den Erschließungsbeitrag nicht abgelöst haben, werden durch Bescheide zur Zahlung der noch offenen 30.345,- € aufgefordert.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird zeitgleich durch die SEH sichergestellt und ist dort bereits finanziell abgesichert.
