Beschlussvorlage - 0149/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur schulischen Förderung der beruflichen Qualifizierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"hier: Teilnahme der Hagener Berufskollegs an dem Förderprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.03.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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12.03.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Hagener Berufskollegs
haben die Möglichkeit einer Teilnahme an dem obigen Programm.
Das Finanzvolumen kann
insgesamt bis zu 10 Mio. € betragen, wovon je nach Förderwürdigkeit bis
zu 90% Fördermittel zu erwarten sind.
Der städt. Eigenanteil
wird auf max. 1 Mio. € festgeschrieben, die Finanzierung erfolgt aus
Mitteln der Bildungspauschale.
Begründung
Das obige Programm
eröffnet den Hagener Berufskollegs die Möglichkeit der Teilnahme. Einzelheiten
dazu können den als Anlage 1 beigefügten Unterlagen entnommen werden. Alle
Hagener Berufskollegs haben bei den diesjährigen Gesprächen mit der Verwaltung
ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem Förderprogramm erklärt. Derzeit
erarbeiten die Schulleitungen die notwendigen Projektskizzen ( Anlage 2 ), die
bis zum 20.02.2009 bei der Bezirksregierung vorliegen müssen.
Bedingt durch die Struktur
und die Vorgaben des Förderprogramms, besteht die Möglichkeit je nach
Förderwürdigkeit eine Förderung zwischen 60 % - 90 % zu erhalten.
Bei einem vorgesehenen
Eigenmittelanteil der Stadt Hagen von maximal 1.000.000.- € bedeutet
dies, dass bei einer 90 % - Förderung ein Gesamtfinanzvolumen von 10.000.000.-
€ für Investitionen bei den Hagener Berufskollegs zur Verfügung stehen kann.
Die Berufskollegs, die in
diesem Programm eine große Chance im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit ihrer
Schulen sehen, stellen ihre Projektskizzen auf das bereits erwähnte max.
Finanzvolumen von 10.000.000.- € ab. Diese Summe ist aus Sicht der
Berufskollegs auch innerhalb des Förderzeitraumes in entsprechenden Projekten
zu realisieren. Wichtig ist, dass die Maßnahmen bis Ende 2009 realisiert und
abgerechnet werden.
Sollte es wider Erwarten
zu einer geringeren Förderquote kommen, würden die Berufskollegs ihren
Maßnahmenkatalog entsprechend verringern, so dass der max. städt. Eigenanteil
von 1.000.000.- € weiterhin finanzielle Obergrenze bleibt.
Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils
wurde mit den Berufskollegs vereinbart, dass deren Mittel aus den Bereichen
Ausstattungsprogramm und IT – Mittel eingesetzt werden, und damit ein bereits
für den Haushalt 2009 eingeplanter Betrag von ca. 367.000.- € zur
Verfügung steht.
Darüber hinaus wird eine
weitere Summe von bis zu 633.000.- € zur Verfügung gestellt, so dass ein
Gesamteigenanteil der Stadt Hagen von bis zu 1.000.000.- € eingebracht
werden kann. Voraussetzung hierfür ist es, dass die zusätzlichen 633.000.-
€ auch aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
10.000.000 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
9.000.000 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
1.000.000 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale + Zuschüsse Dritter
(Landesmittel) |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
10.000.000 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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10.000.000 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Hagener Berufskollegs nehmen an dem Programm „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ teil.
- Zur
Finanzierung der Investitionsvorhaben werden max. 1 Mio. € aus
Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.
3. Entstehen
Folgekosten, werden diese aus den Budgets der Berufskollegs finanziert.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2009 umgesetzt.