Beschlussvorlage - 0149/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Hagener Berufskollegs nehmen an dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ teil.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsvorhaben werden max. 1 Mio. € aus Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

 

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2009 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Hagener Berufskollegs haben die Möglichkeit einer Teilnahme an dem obigen Programm.

Das Finanzvolumen kann insgesamt bis zu 10 Mio. € betragen, wovon je nach Förderwürdigkeit bis zu 90% Fördermittel zu erwarten sind.

Der städt. Eigenanteil wird auf max. 1 Mio. € festgeschrieben, die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Bildungspauschale.

 

 

Begründung

Das obige Programm eröffnet den Hagener Berufskollegs die Möglichkeit der Teilnahme. Einzelheiten dazu können den als Anlage 1 beigefügten Unterlagen entnommen werden. Alle Hagener Berufskollegs haben bei den diesjährigen Gesprächen mit der Verwaltung ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem Förderprogramm erklärt. Derzeit erarbeiten die Schulleitungen die notwendigen Projektskizzen ( Anlage 2 ), die bis zum 20.02.2009 bei der Bezirksregierung vorliegen müssen.

Bedingt durch die Struktur und die Vorgaben des Förderprogramms, besteht die Möglichkeit je nach Förderwürdigkeit eine Förderung zwischen 60 % - 90 % zu erhalten.

Bei einem vorgesehenen Eigenmittelanteil der Stadt Hagen von maximal 1.000.000.- € bedeutet dies, dass bei einer 90 % - Förderung ein Gesamtfinanzvolumen von 10.000.000.- € für Investitionen bei den Hagener Berufskollegs zur Verfügung stehen kann.

Die Berufskollegs, die in diesem Programm eine große Chance im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit ihrer Schulen sehen, stellen ihre Projektskizzen auf das bereits erwähnte max. Finanzvolumen von 10.000.000.- € ab. Diese Summe ist aus Sicht der Berufskollegs auch innerhalb des Förderzeitraumes in entsprechenden Projekten zu realisieren. Wichtig ist, dass die Maßnahmen bis Ende 2009 realisiert und abgerechnet werden.

Sollte es wider Erwarten zu einer geringeren Förderquote kommen, würden die Berufskollegs ihren Maßnahmenkatalog entsprechend verringern, so dass der max. städt. Eigenanteil von 1.000.000.- € weiterhin finanzielle Obergrenze bleibt.

Zur  Finanzierung des städtischen Eigenanteils wurde mit den Berufskollegs vereinbart, dass deren Mittel aus den Bereichen Ausstattungsprogramm und IT – Mittel eingesetzt werden, und damit ein bereits für den Haushalt 2009 eingeplanter Betrag von ca. 367.000.- € zur Verfügung steht.

Darüber hinaus wird eine weitere Summe von bis zu 633.000.- € zur Verfügung gestellt, so dass ein Gesamteigenanteil der Stadt Hagen von bis zu 1.000.000.- € eingebracht werden kann. Voraussetzung hierfür ist es, dass die zusätzlichen 633.000.- € auch aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

10.000.000 €

a)  Zuschüsse Dritter

9.000.000 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

1.000.000 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale + Zuschüsse Dritter (Landesmittel)

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

10.000.000 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

10.000.000 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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03.03.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Hagener Berufskollegs nehmen an dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ teil.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsvorhaben werden max. 1 Mio. € aus Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

 

3.   Entstehen Folgekosten, werden diese aus den Budgets der Berufskollegs finanziert.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2009 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0