Beschlussvorlage - 0204/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Bis zum 31.12.08 übte die Stadt Hagen die Projektkoordination des Bündnisses aus. Durch Ratsbeschluss vom September 2008 zieht sich die Stadt aus dieser Funktion ab dem 1.1.2009 zurück. Unabhängig von diesem Rückzug besteht das Bündnis für Familien mit seinen Arbeitsgruppen und mit seinen bisherigen Akteuren weiter und wird seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen. In diesem Bericht werden die Bündnis-Aktivitäten des Jahres 2008 dargelegt.

 

Begründung

 

Im Januar 2004 startete das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend die bundesweite Initiative „Lokales Bündnis für Familien“. Mit Ratsbeschluss vom 15.7.2004 wurde auch in Hagen ein “Lokales Bündnis“ ins Leben gerufen.

Im Bündnis für Familie haben sich Hagener gesellschaftliche Gruppen und Akteure mit dem Ziel zusammengeschlossen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien zu verbessern. Inhaltliche Vorgaben für die Initiative gibt es nicht. Das Hagener Bündnis widmet seine Tätigkeit dem Leitbild einer kinder- und familienfreundlichen Stadt

Bis zum 31.12.08 übte die Stadt Hagen die Projektkoordination des Bündnisses aus. Durch Ratsbeschluss vom September 2008 zieht sich die Stadt aus dieser Funktion ab dem 1.1.2009 zurück. Unabhängig von diesem Rückzug besteht das Bündnis für Familien mit seinen Arbeitsgruppen und mit seinen bisherigen Akteuren weiter und wird seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen.

Die wesentlichen Bündnisaktivitäten des Jahres 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

·           Bereich Öffentlichkeitsarbeit

o     Veranstaltungen der verschiedenen AGs und Hagener Unternehmen

o     Ausrichten themenbezogener Veranstaltungen im Bereich:

§                                    Prävention im Gesundheitswesen:

Ziel ist es, Transparenz zu bereits bestehenden Angeboten im Gesundheitswesen schaffen

·           Teilnahme an bereits etablierten Veranstaltungen, Netzwerktreffen

 

·           Ausweitung der Vernetzung durch Zusammenschluss mit weiteren Kooperationspartnern, Netzwerken und Bündnissen

 

·           Gründung eines vom Finanzamt anerkannten gemeinnützigen Vereins. Somit ist das Bündnis nun auch berechtigt Spendenquittungen auszustellen, insbesondere für die Großsponsoren, die die Hagener Familienkarte unterstützen. 

 

·           Erstellen einer Konzeption für das Großprojekt “Hagener Familienkarte“. Die Familienkarte bündelt von Angebote für Hagener Familien mit mindestens einem Kind.

Die wachsende Nachfrage beteiligter Kooperationspartner zeigt, dass das Bündnis in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Die Partner nutzen die Plattform als Netzwerk im Interesse des Bündnisses und stellen die Initiative somit auf eine größere und nachhaltige Basis.

o              Hagener Unternehmen gestalteten am 08.03.08 in den Elbershallen den Familientag gemeinsam mit den Bündnisakteuren unter dem Motto „Lernen durch Bewegung“. Die Nachfrage nach weiteren Kooperationen seitens der Unternehmen besteht (Finanzierung durch die Sparda-Bank).

 

o              Die AG Gesundheit & Pflege des Lokalen Bündnisses für Familien hatte am 23. August zum Familienfest mit vielen Akteuren zu einem kostenlosen, bunten Familienprogramm eingeladen. Die Familien erwartete ein aktives Bühnenprogramm für die ganze Familie.

 

o              Das Bündnis war Mitveranstalter des „Europäischen Kinderfestes am 3.Mai. Das Fest wurde dadurch mit Angeboten der Lernförderung, der Wahrnehmung und Entspannung in Form von Yoga bereichert.

 

o              Das Bündnis hat sich auch in diesem Jahr am 20. Sept.09 (Weltkindertag) unter dem Motto “Kinder machen reich - Kinder brauchen Knete – in Hagen und überall“ unterstützt. Mit dem Erlös wurde das Projekt „Patio13- Schule für Straßenkinder in Kolumbien“ unterstützt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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10.03.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen