Beschlussvorlage - 0172/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöhhier:1) Erweiterung des Plangebietes2) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.03.2009
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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18.03.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.03.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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24.03.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Die geplante Offenlegung des Rolandbaches bis hin auf den an der Schützenstraße gelegenen Parkplatz, erfordert die Einbeziehung dieser Fläche in das Bebauungsplanänderungsgebiet.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 93, 94, 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/95 (473) 1. Änderung Rolandstraße/Rolandshöh nebst der Begründung vom 19.02.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.02.2009 öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 19.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll in 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Anlass
dieses Bebauungsplanverfahrens ist, Planungsrecht für ca. 11 Einfamilienhäuser
zu schaffen.
Mit
dieser Vorlage soll die Offenlegung des Bebauungsplanes für die Dauer eines
Monats beschlossen werden.
Begründung
Vorlauf:
Der
Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh wurde am 31.08.2002
rechtskräftig.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3/95 (473)
Rolandstraße/Rolandshöh setzt den als Bauland vorgesehenen Bereich als WA
Allgemeines Wohngebiet für eine II-III-geschossige Bebauung fest. Das dem
Bebauungsplan zugrunde liegende Bebauungskonzept war seinerzeit auf
Geschosswohnungsbau ausgerichtet. Dementsprechend sind im Bebauungsplan die
Erschließungsflächen und Baufenster festgesetzt. Befahrbar sollte das
Wohngebiet nur bis zu den an der Rolandstraße angeordneten Stellplätzen sein.
Es war angedacht und so auch festgesetzt, dass die innere Erschließung für die
Bewohner nur fußläufig sein sollte.
Durch diese Festsetzungen war eine Bebauung mit
Einfamilienhäuser und direkter Zufahrt zum jeweiligen Grundstücke nicht
möglich. Deshalb hat der Rat der Stadt Hagen am 14.12.2006 die Einleitung der
1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.
Im Zuge dieser Baumaßnahme ist auch vorgesehen, einen
Teilbereich des heute noch verrohrten Rolandbaches offen zu legen. Das
wasserrechtliche Verfahren ist bereits abgeschlossen.
Vorgesehene Planung:
Nachdem
der geplante Geschosswohnungsbau nicht realisiert wurde, soll nun dieser Bereich
für Einfamilienhäuser zur Verfügung stehen. Es sollen ca. 11 Wohnhäuser in ein-
bis zweigeschossiger Bauweise entstehen. Es ist vorgesehen die Erschließung in
das Baugebiet hinein zu führen, damit jedes Grundstück angefahren werden kann.
Durch
das Plangebiet, parallel zur Rolandstraße bis hin zum Spielplatz, verläuft der
verrohrte Rolandbach. Die Gewässerverrohrung ist sanierungsbedürftig. Es ist vorgesehen,
den Rolandbach gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) und der Wasserrahmenrichtlienie (WRRL) beginnend nordöstlich des
Spielplatzes bis zur Schützenstraße offen zu legen. Damit das Gewässer im
Bebauungsplan festgesetzt werden kann wird der Geltungsbereich bis zur Schützenstraße
erweitert.
Das
wasserrechtliche Verfahren ist bereits abgeschlossen.
Verfahrensablauf:
Zur
Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen des Projekts fand im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 11.03.2008 bis 14.03.2008 eine
"Scopingbeteiligung" mit den Fachämtern und Behörden statt. Die im
Ergebnis der Beteiligung benannten erforderlichen Gutachten liegen vor.
Die
Bürgeranhörung hat in der Zeit vom 19.052008 bis zum 21.05.2008 stattgefunden. Die geänderte Planung wurde von den Bürgern
begrüßt.
Als
nächster Verfahrensschritt wird nach dieser Beratungsrunde die öffentliche Auslegung
durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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753,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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