Beschlussvorlage - 0147/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung " Ernst-Meister-Platz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.03.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
Öffentlicher Beschlussausfertigung vom 24.09.2008 hält die Bezirksvertretung
Haspe eine Benennung des Marktplatzes Haspe in
“Ernst-Meister-Platz“ für sinnvoll und beauftragt die Verwaltung,
diesen Vorschlag zu prüfen.
Nach ordnungsrechtlicher Prüfung und unter Berücksichtigung
aller entscheidungsrelevanten Benennungskriterien bestehen aus fachlicher Sicht
gegen den Beschlussvorschlag keine Bedenken.
Die Zustimmung des Herrn Reinhard Meister für die Familie
liegt ebenfalls vor.
Begründung
Dieses
8.733 qm große, in der Gemarkung Haspe, Flur 7, Flurstücke 107 und 113 gelegene
Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen. An oder auf diesem als
Marktplatz genutzten Gelände sind keine Gebäude ordnungsrechtlich geführt.
Aus
fachlicher Sicht bestehen grundsätzlich gegen die Benennung nach
“Ernst-Meister-Platz“ keine Bedenken.
In Würdigung der auch
international anerkannten literarischen Leistungen von
Ernst Meister wird hiermit seinem Lebenswerk Rechnung getragen.
Insbesondere nach Auflösung des Ernst-Meister-Gymnasiums wird darüber hinaus
der Name Ernst Meister durch die beabsichtigte Benennung des Platzes auch in
Zukunft wieder in der Erinnerung gehalten.
Mit
der Benennung muss auch eine klare Abgrenzung dieser Bezeichnung gefunden werden,
um künftige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Der Geltungsbereich ist im
beigefügten Lageplan vom 06.02.2009 (gerastert dargestellt) kenntlich gemacht,
und ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Bezirksvertretung wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage:
Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|

05.03.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt, den Marktplatz Haspe, begrenzt von der Preußerstraße und der Tillmannsstraße,
“Ernst-Meister-Platz“
zu benennen.
Das Flurstück 107 bleibt außerhalb des Geltungsbereichs. Der so geänderte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 9 zugeordnet.
Darüber hinaus wird die
Verwaltung beauftragt, zum dreißigsten Todestag von Ernst Meister am 15.06.2009
die Vorbereitungen dafür zu treffen, dass das Namensschild feierlich enthüllt
werden kann und am 14.06.2009 eine Matinée in der Stadtteilbücherei Haspe
gehalten werden kann.
|
Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Einstimmig beschlossen |
||
|
Dafür: |
15 |
|
|
|
Dagegen: |
0 |
|
|
|
Enthaltungen: |
0 |
|
|