Beschlussvorlage - 0117/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen hebt den Beschluss vom 13.11.2008 bezüglich der Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in die Friedrich-Harkort-Schule auf.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2009 dem Rat empfohlen seinen Beschluss vom 13.11.2008 bezüglich der Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in die Friedrich-Harkort Grundschule aufzuheben.

Eine Verlagerung der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und demografischer Aspekte nicht vertretbar.  Aufgrund des  Gutachtens der Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung mbH vom 21.11.2008 kann die Kindertageseinrichtung noch 3 bis 5 Jahre am jetzigen Standort betrieben werden.

 

 

Begründung

 

Im Jahr 2007 wurden in der Kindertagesstätte Jungfernbruch Sicherungsmaßnahmen zur Reduzierung der Schimmelpilzmissionen aus dem Bodenbereich durchgeführt (Versiegelung der Bodenfugen). Eine aktuelle Überprüfung der Schimmelpilz-Expositionen erfolgte im Rahmen eines Ortstermins und einer Probenahme am 27.10.2008.

 

Im Gutachten der Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung mbH vom 21.11.2008 wird festgehalten, „dass die im Jahr 2007 in der Kindertagesstätte  Jungfernbruch unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Gegebenheiten für einen begrenzten Zeitraum konzeptionierten und durchgeführten Sanierungsmaßnahmen auch nach einem Jahr als wirksam einzustufen sind. Da die eigentlichen Ursachen des Schimmelpilzbefalls im Fußbodenbereich des Gebäudes damit jedoch nicht behoben werden konnten, kann daraus nicht auf eine dauerhafte Wirksamkeit dieser Maßnahme geschlossen werden. Allerdings ist aufgrund des örtlichen Eindrucks sowie der Messergebnisse zu erwarten, dass die durchgeführten Versiegelungsmaßnahmen im Bodenbereich auch für einen absehbaren Zeitraum von einigen Jahren ihre Wirksamkeit beibehalten können. Vorsorglich sollte die Wirksamkeit der Maßnahmen durch regelmäßige Kontrollmessungen - z.B. in jährlichen Intervallen - überprüft werden.“ Eine genaue zeitliche Festlegung ist in dem Bericht nicht genannt. Beim Ortstermin sprach der Gutachter von einem Zeitraum von ca. 3-5 Jahren.

 

Die Verlagerung der Kindertagesstätte Jungfernbruch in die Friedrich–Harkort Grundschule stellt aus der Sicht des Fachamtes keine zukunftsgerichtete Alternative dar. Die jetzige 3-gruppige Einrichtung erfordert einen Raumbedarf von ca. 350 qm. Die zur Disposition gestellte Hausmeisterwohnung hat demgegenüber nur eine Größe von 100 qm. Die Funktionalitäten von Kindergarten und Schule lassen sich unter einem Dach nur in klar abgegrenzten Bereichen darstellen. Eine Integration des Elementarbereiches, mit allen baulichen Erfordernissen und Anforderungen, ließe sich nur im Erdgeschoss der Schule verwirklichen. Dort befindet sich der umgebaute OGS - Bereich. Erhebliche Investitionen wären somit fehlgeleitet. Darüber hinaus würde die Integration der Kindertageseinrichtung in das Gebäude der Grundschule bei der pflichtigen Einhaltung der Mindestanforderungen mit erheblichen Umbaukosten verbunden sein. Eine erste Anfrage bei der GWH hat einen Investitionsbedarf von mindestens 500.000 Euro ergeben.

 

Auch aus jugendhilfeplanerischer Sicht sollte von der Integration abgesehen und kein neuer Invest getätigt werden. Es gilt in naher Zukunft, die Kindergartenbedarfsplanung für den Sozialraum Haspe für die nächsten Jahre umfassend fortzuschreiben. Eine Verlagerung des jetzigen Standortes erscheint auch unter demografischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll bzw. wirtschaftlich.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2009 dem Rat empfohlen seinen Beschluss vom 13.11.2008 bezüglich der Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch in die Friedrich-Harkort Grundschule aufzuheben.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

05.03.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Sitzung am 07. Mai 2009.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 07. Mai 2009 eine abgestimmte Verwaltungsvorlage zu fertigen. Diese Verwaltungsvorlage soll möglichst konkretes Zahlenmaterial zum zukünftigen Raumbedarf auch im Hinblick auf den Offenen Ganztag der Grundschule Friedrich-Harkorten sowie des Kindergartens Quambusch beinhalten. Für die Unterbringung eines zwei- oder dreigruppigen Kindergartens in der Schule sind über eine Planung auch die konkreten Kosten für sowohl eine zweigruppige Nutzung als auch eine dreigruppige Nutzung zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

14.05.2009 - Rat der Stadt Hagen - vertagt