Beschlussvorlage - 0117/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung der Kindertageseinrichtung Jungfernbruch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.03.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.05.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am
Eine Verlagerung der
Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist vor dem Hintergrund
wirtschaftlicher und demografischer Aspekte nicht vertretbar. Aufgrund des
Gutachtens der Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und
Sanierungsbegleitung mbH vom
Begründung
Im
Jahr 2007 wurden in der Kindertagesstätte Jungfernbruch Sicherungsmaßnahmen zur
Reduzierung der Schimmelpilzmissionen aus dem Bodenbereich durchgeführt
(Versiegelung der Bodenfugen). Eine aktuelle Überprüfung der
Schimmelpilz-Expositionen erfolgte im Rahmen eines Ortstermins und einer
Probenahme am
Im
Gutachten der Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegleitung
mbH vom
Die
Verlagerung der Kindertagesstätte Jungfernbruch in die Friedrich–Harkort
Grundschule stellt aus der Sicht des Fachamtes
keine zukunftsgerichtete Alternative dar. Die jetzige 3-gruppige Einrichtung
erfordert einen Raumbedarf von ca. 350 qm. Die zur Disposition gestellte
Hausmeisterwohnung hat demgegenüber nur eine Größe von 100 qm. Die
Funktionalitäten von Kindergarten und Schule lassen sich unter einem Dach nur
in klar abgegrenzten Bereichen darstellen. Eine Integration des
Elementarbereiches, mit allen baulichen Erfordernissen und Anforderungen, ließe
sich nur im Erdgeschoss der Schule verwirklichen. Dort befindet sich der
umgebaute OGS - Bereich. Erhebliche Investitionen wären somit fehlgeleitet.
Darüber hinaus würde die Integration der Kindertageseinrichtung in das Gebäude
der Grundschule bei der pflichtigen Einhaltung der Mindestanforderungen mit
erheblichen Umbaukosten verbunden sein. Eine erste Anfrage bei der GWH hat
einen Investitionsbedarf von mindestens 500.000 Euro ergeben.
Auch
aus jugendhilfeplanerischer Sicht sollte von der Integration abgesehen und kein
neuer Invest getätigt werden. Es gilt in naher Zukunft, die
Kindergartenbedarfsplanung für den Sozialraum Haspe für die nächsten Jahre
umfassend fortzuschreiben. Eine Verlagerung des jetzigen Standortes erscheint auch
unter demografischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll bzw. wirtschaftlich.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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05.03.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen
Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Sitzung am 07. Mai 2009.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung
Haspe am 07. Mai 2009 eine abgestimmte Verwaltungsvorlage zu fertigen. Diese
Verwaltungsvorlage soll möglichst konkretes Zahlenmaterial zum zukünftigen
Raumbedarf auch im Hinblick auf den Offenen Ganztag der Grundschule Friedrich-Harkorten
sowie des Kindergartens Quambusch beinhalten. Für die Unterbringung eines zwei-
oder dreigruppigen Kindergartens in der Schule sind über eine Planung auch die
konkreten Kosten für sowohl eine zweigruppige Nutzung als auch eine dreigruppige
Nutzung zu ermitteln.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
15 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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