Beschlussvorlage - 0155/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen nimmt die Schenkung der eigenhändigen Abzüge dankend an.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Die renommierten Fotografen Deimel + Wittmar aus Essen haben dem Karl Ernst Osthaus Museum ein Konvolut von 25 Fotografien überlassen.

 

Die Fotografen wurden im August des vergangenen Jahres durch das Architektur-Magazin „Architectural Digest“ aus dem Condé-Nast-Verlag beauftragt, den Hohenhof zu porträtieren. Elf Fotos sind für einen großen Beitrag in der Oktober-Ausgabe verwendet worden.

 

Zuvor konnte als Bedingung dafür, die Fotografen im Hohenhof zu empfangen und durch kunsthistorisches Fachpersonal zu betreuen, vereinbart werden, dass die entstandenen Fotografien auch durch das Karl Ernst Osthaus Museum der Stadt Hagen für eigene Publikationen genutzt werden dürfen.

 

Die Fotografen haben dem Karl Ernst Osthaus Museum nach Erscheinen der Oktober-Ausgabe des AD-Magazins 25 eigenhändige Abzügen überlassen. Derartige Original-Abzüge würden im einschlägigen Handel mit € 500,- pro Blatt als gering beziffert gelten. Der Schätzwert des Konvolutes liegt demnach bei mindestens € 7.500,-. Die hohe künstlerische Qualität rechtfertigt die Inventarisierung der Fotografien innerhalb des Kunstbesitzes der Stadt Hagen.

 

Die konservatorisch einwandfreie Aufbewahrung der Fotografien ist im Grafik-Depot des Museums gewährleistet. Weitere Kosten entstehen nicht.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die Sachschenkung in Höhe von 7.500,- Euro führt zu einer Aktivierung der 25 eigenhändigen Abzüge (jeweils 300,-Euro) in der Anlagenbuchhaltung. Gleichzeitig wird auf der Passivseite ein entsprechender Sonderposten in gleicher Höhe gebildet.

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.03.2009 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen