Beschlussvorlage - 0485/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung

der Straße “Times Busch” (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Halden Flur 5 Flurstück 835, 856, 870, 871, 872, 874 und 876).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich -Vz 325- StVO) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch.

Sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan gelb angelegt und rot umrandet dargestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Die Straße “Times Busch” ist im Bebauungsplan Nr. 13/79 –Bungstockstraße- als Verkehrsfläche bestimmter Zweckbindung “befahrbarer Wohnweg” festgesetzt.

Die Straße ist endgültig hergestellt und dem Verkehr bereits tatsächlich übergeben worden.

 

Im öffentlichen Interesse und aus Gründen der Rechtssicherheit ist es geboten, die Verkehrsfläche nunmehr entsprechend § 6 StrWG NRW zu widmen. Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW. Mit der Widmung eröffnet sich der Allgemeinheit als gesetzliche Folge der Gemeingebrauch, d.h. die Nutzung der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet.

Die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW geht gesetzlich mit der Widmung auf die Stadt über.

 

Das Straßengrundstück ist im Eigentum der Stadt. Damit sind die erforderlichen Voraussetzungen für die straßenrechtliche Widmung gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Katasterplan

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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07.07.2004 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen