Beschlussvorlage - 0065/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Vorlage zur Kenntnis

 

  1. Die Bezirksvertretung Mitte beschließt den Ausbau der Erschließungsanlage „Am Höing/ Pferdewiese“, wie in dieser Vorlage beschrieben und im Sitzungsplan dargestellt.
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Sachverhalt

Wegen der Kürze der Vorlage entfällt die Kurzfassung.

 

 

 

Vorbemerkungen:

 

Zur Ausweisung neuer Baugebiete hat die Stadt Hagen das sog. Programm „100 Einfamilienhausgrungstücke“ aufgelegt. Planungsrechtlich werden die Baugebiete durch Bebauungspläne abgedeckt.

U.a. wurde nordwestlich der Straße „Am Höing“, oberhalb des Theodor- Heuss- Gymnasiums, die sog. „Pferdewiese“ als Baufläche umgewandelt. Hier entstehen 13 neue Baugrundstücke.

Der entsprechende Bebauungsplan (Nr. 3/05 (569)) wurde vom Rat der Stadt Hagen am 13.11.2008 als Satzung beschlossen und ist mit öffentlicher Bekanntmachung am 01.12.2008 rechtswirksam.

Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über zwei kurze Erschließungsstichstraßen.

Diese Vorlage erwirkt den formellen Baubeschluss zur Herstellung der Erschließungsanlage.

 

 

Ausbauplanung:

 

Der Grundgedanke der Erschließung zeigt sich in der Anlage zweier Erschließungsstichstraßen, die durch einen nicht befahrbaren (außer Müllfahrzeuge und ggf. Feuerwehr) Fuß- Radweg verbunden sind. Dieser Variante wurde der Vorzug gegenüber einer kompletten „Bügelerschließung“ gegeben, bei der höhere Geschwindigkeiten und Durchgangsverkehre erzeugt werden.

Die erforderlichen Wendemöglichkeiten werden bei der westlichen Haupterschließungsstraße als Umfahrt mit innenliegenden, öffentlichen Stellplätzen (4 Stück), bei der östlichen Erschließungsstraße, die quasi die bereits vorhandene Wegetrasse aufnimmt, in Form eines kleinen Wendehammers ausgebildet. Der Flächenverbrauch hält sich somit in vertretbaren Grenzen. In der östlichen Erschließungsstraße sind ebenfalls vier öffentliche Stellplätze als Längsparkplätze  vorgesehen. Zur Trennung zwischen dieser Straße und einem parallelen, privaten Weg wird ein 2,20 m breiter Grünstreifen angelegt.

Beide Erschließungsstraßen haben eine Breite von 5,80 m inkl. Bordsteinanlagen, so dass eine Verkehrsfläche von 5,50 m zur Verfügung steht, die als verkehrsberuhigter Bereich für alle Verkehrsteilnehmer gleichrangig genutzt werden kann. Die Bordsteinanlage wird durchgehend als Tiefbordstein ausgebildet, um für eine Baugrundstücksnutzung alle Möglichkeiten in Bezug auf Zufahrten offen zu halten.

 

In der ersten Stufe wird eine Baustraße erstellt, die in Form einer 6 cm starken bituminösen Tragschicht ausgeführt wird.

 

Nach Erstellung der Hochbauten erfolgt der Endausbau.

Dieser stellt sich als  Pflasterung mit 8 cm starkem Rechteckpflaster in grauer Farbe dar. Einschließlich der Pflasterbettung beträgt die letztliche Gesamtaufbaustärke 60 cm und entspricht der Bauklasse V.

Die Erschließungsstraßen werden mit der für reine Wohngebiete standardisierten Beleuchtungsanlage ausgestattet.

 

 

Kosten- und Beitragssituation:

 

 

Für die Herstellung der Baustraße inkl. Entwässerungsanlage und Beleuchtung wird mit Kosten von ca. 160.000,- € gerechnet.

Der Endausbau erfordert dann noch ca. 100.000,- €, wobei hier auch die Schlussvermessungskosten berücksichtigt sind.

 

Der Erschließungsaufwand ist als erstmalige Herstellung zu 90% beitragsfähig. Die Beiträge werden allerdings nicht gesondert erhoben, sondern mit den jeweiligen Grundstückskaufverträgen abgelöst.

 

 

Bauablauf:

 

Mit dem Ausbau soll im Mai diesen Jahres begonnen werden. Zunächst erfolgt die Baustraßenherstellung inkl. Kanal und Versorgungsleitungen des westlichen Erschließungsstichs.

Der zweite Teil, die Herstellung der östlichen Erschließungsstraße, richtet sich nach den Arbeiten der Versorger, die für ihre Leitungsverlegungen das Theodor- Heuss- Gymnasium von der Versorgung abbinden müssen. Dies erfolgt entsprechend in den Sommerferien 2009.  Ab August 2009 kann dann der Kanal in diesem Bereich hergestellt werden und danach, ca. Oktober, die Baustraße.

 

Der Endausbau wird nach der Errichtung der Hochbauten erfolgen. Wegen des großen Interesses an den Baugrundstücken könnte dies schon gegen Ende des Jahres  2011 stattfinden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

260.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter (Beiträge)

234.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

26.000,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

5410

, Teilfinanzstelle

5000083

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

140.000,00 €

20.000,00 €

70.000,00 €

30.000,00 €

 

260.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (5%)

1.300,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)     60 Jahre

4.300,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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10.03.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen