Beschlussvorlage - 0065/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsanlage "Am Höing/ Pferdewiese"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.03.2009
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Sachverhalt
Wegen der Kürze der Vorlage entfällt die Kurzfassung.
Vorbemerkungen:
Zur Ausweisung neuer Baugebiete hat die Stadt Hagen das sog. Programm
„100 Einfamilienhausgrungstücke“ aufgelegt. Planungsrechtlich
werden die Baugebiete durch Bebauungspläne abgedeckt.
U.a. wurde nordwestlich der Straße „Am Höing“, oberhalb des
Theodor- Heuss- Gymnasiums, die sog. „Pferdewiese“ als Baufläche
umgewandelt. Hier entstehen 13 neue Baugrundstücke.
Der entsprechende Bebauungsplan (Nr. 3/05 (569)) wurde vom Rat der Stadt
Hagen am 13.11.2008 als Satzung beschlossen und ist mit öffentlicher
Bekanntmachung am 01.12.2008 rechtswirksam.
Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über zwei kurze
Erschließungsstichstraßen.
Diese Vorlage erwirkt den formellen Baubeschluss zur Herstellung der
Erschließungsanlage.
Ausbauplanung:
Der Grundgedanke der
Erschließung zeigt sich in der Anlage zweier Erschließungsstichstraßen, die
durch einen nicht befahrbaren (außer Müllfahrzeuge und ggf. Feuerwehr) Fuß- Radweg
verbunden sind. Dieser Variante wurde der Vorzug gegenüber einer kompletten
„Bügelerschließung“ gegeben, bei der höhere Geschwindigkeiten und
Durchgangsverkehre erzeugt werden.
Die erforderlichen
Wendemöglichkeiten werden bei der westlichen Haupterschließungsstraße als
Umfahrt mit innenliegenden, öffentlichen Stellplätzen (4 Stück), bei der
östlichen Erschließungsstraße, die quasi die bereits vorhandene Wegetrasse
aufnimmt, in Form eines kleinen Wendehammers ausgebildet. Der Flächenverbrauch hält
sich somit in vertretbaren Grenzen. In der östlichen Erschließungsstraße sind
ebenfalls vier öffentliche Stellplätze als Längsparkplätze vorgesehen. Zur Trennung zwischen dieser
Straße und einem parallelen, privaten Weg wird ein 2,20 m breiter Grünstreifen
angelegt.
Beide
Erschließungsstraßen haben eine Breite von 5,80 m inkl. Bordsteinanlagen, so
dass eine Verkehrsfläche von 5,50 m zur Verfügung steht, die als
verkehrsberuhigter Bereich für alle Verkehrsteilnehmer gleichrangig genutzt
werden kann. Die Bordsteinanlage wird durchgehend als Tiefbordstein
ausgebildet, um für eine Baugrundstücksnutzung alle Möglichkeiten in Bezug auf
Zufahrten offen zu halten.
In der ersten Stufe
wird eine Baustraße erstellt, die in Form einer 6 cm starken bituminösen
Tragschicht ausgeführt wird.
Nach Erstellung der
Hochbauten erfolgt der Endausbau.
Dieser stellt sich
als Pflasterung mit 8 cm starkem
Rechteckpflaster in grauer Farbe dar. Einschließlich der Pflasterbettung
beträgt die letztliche Gesamtaufbaustärke 60 cm und entspricht der Bauklasse V.
Die
Erschließungsstraßen werden mit der für reine Wohngebiete standardisierten Beleuchtungsanlage
ausgestattet.
Kosten- und Beitragssituation:
Für die Herstellung
der Baustraße inkl. Entwässerungsanlage und Beleuchtung wird mit Kosten von ca.
160.000,- € gerechnet.
Der Endausbau
erfordert dann noch ca. 100.000,- €, wobei hier auch die
Schlussvermessungskosten berücksichtigt sind.
Der Erschließungsaufwand
ist als erstmalige Herstellung zu 90% beitragsfähig. Die Beiträge werden
allerdings nicht gesondert erhoben, sondern mit den jeweiligen Grundstückskaufverträgen
abgelöst.
Bauablauf:
Mit dem Ausbau soll
im Mai diesen Jahres begonnen werden. Zunächst erfolgt die
Baustraßenherstellung inkl. Kanal und Versorgungsleitungen des westlichen
Erschließungsstichs.
Der zweite Teil, die
Herstellung der östlichen Erschließungsstraße, richtet sich nach den Arbeiten
der Versorger, die für ihre Leitungsverlegungen das Theodor- Heuss- Gymnasium
von der Versorgung abbinden müssen. Dies erfolgt entsprechend in den
Sommerferien 2009. Ab August 2009 kann
dann der Kanal in diesem Bereich hergestellt werden und danach, ca. Oktober,
die Baustraße.
Der Endausbau wird
nach der Errichtung der Hochbauten erfolgen. Wegen des großen Interesses an den
Baugrundstücken könnte dies schon gegen Ende des Jahres 2011 stattfinden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
260.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter (Beiträge) |
234.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
26.000,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
5410 |
,
Teilfinanzstelle |
5000083 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
140.000,00 € |
20.000,00 € |
70.000,00 € |
30.000,00 € |
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260.000,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil (5%) |
1.300,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) 60 Jahre |
4.300,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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