Beschlussvorlage - 0127/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung und Fortschreibung des Frauenförderplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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18.02.2009
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Erledigt
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Frauenbeirat
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Vorberatung
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30.03.2009
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Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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19.05.2009
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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19.05.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Bericht über die
abgelaufene Fortschreibung
Der neuen Fortschreibung
des Frauenförderplans für die nächsten 3 Jahre (bis 2012) ist ein Bericht über
die Entwicklung des Personals und die durchgeführten Maßnahmen der
Fortschreibung für die letzten drei Jahre beigefügt.
Analyse als Grundlage
der Fortschreibung
Grundlagen für den
Frauenförderplan und dessen Fortschreibungen im Sinne von
§ 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind eine Bestandsaufnahme und Analyse
der Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose über deren Entwicklung, weiterhin
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.
Das LGG selbst formuliert
in § 6 Abs. 3 das Ziel, den Frauenanteil in den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, auf 50 % zu erhöhen.
Ein Bereich im Sinne des
LGG ist die konkrete Berufsgruppe bzw. Fachrichtung. Jedem Beschäftigten wurde
ein Tätigkeitsschlüssel zugeordnet, so dass erstmals genau ausgesagt werden
kann, in welchen Berufsgruppen bzw. Fachrichtungen überhaupt Handlungsbedarf
besteht, den Frauenanteil dort zu erhöhen.
In den
Berufsgruppen/Fachrichtungen, in denen der Frauenanteil nicht 50 % erreicht,
wurde die voraussichtliche Entwicklung prognostiziert. Konkrete
Maßnahmen zu benennen, die Zielvorgabe von 50 % zu erreichen, war – auf
Grund der langen Betrachtungsdauer von 3 Jahren und der wegen der durch die
fortlaufenden Sanierungsmaßnahmen schwer zu planenden Personalpolitik - in den
meisten Fällen nicht möglich (eine solche Maßnahme wäre z.B. die zielgerichtete
Qualifizierung einer bestimmten Frau). In den meisten Fällen müssen nach dem
LGG die Stellen im Falle einer Wiederbesetzung ausgeschrieben werden. Dabei
sind dann ohnehin die Vorschriften des LGG zum Auswahlverfahren und zur
bevorzugten Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung zu beachten. Daher konnte in der Regel nur das allgemeine
Ziel gesetzt werden, dass aus dem Kreis gleichqualifizierter Bewerber eine
Stellenbesetzung in einem unterrepräsentierten Bereich mit einer Frau erfolgen
soll.
Ergebnis der Analyse
und Ausblick
Kurz zusammenfassend kann
gesagt werden, dass es nach wie vor einige Tätigkeitsfelder gibt, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind (z. B. gewerblich-technische Bereiche).
Im anzahlmäßig großen
nichttechnischen Verwaltungsdienst besteht bis einschließlich Besoldungsgruppe
A 11 Bundesbesoldungsgesetz bzw. Entgeltgruppe 10 Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst keine Unterrepräsentanz.
Auf Grund der Haushaltskonsolidierung
und des damit verbundenen Stellenfortfalls bzw. Einstellungsstopps kann
voraussichtlich eine wesentliche Änderung, insbesondere Verbesserung, des
Frauenanteils in den nächsten 3 Jahren nicht erreicht werden.
Weitere Inhalte
Wie bereits im
abgelaufenen Frauenförderplan wurden die Handlungsfelder „Frauen in
Führungspositionen“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
und „Aus- und Fortbildung“ aufgegriffen. Hier wurden Ziele
formuliert und Maßnahmen, um diese zu erreichen. Diese Maßnahmen gelten für die
Stadt Hagen einschließlich der Eigenbetriebe.
Daneben wurden
entsprechend dem gesetzlichen Auftrag in § 6 Abs. 4 LGG Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen bzw. zur Aufwertung von Tätigkeiten an
überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen formuliert.
Fazit
Generell ist
festzustellen, dass die Rahmenbedingungen bei der Stadt Hagen, Familie und
Beruf zu vereinbaren, gut sind.
Die Stadt Hagen nimmt eine
aufgeschlossene Haltung ein, was die Beschäftigung von Frauen in sogenannten
„Männerberufen“ betrifft.
Handlungsbedarf ist
sicherlich noch in den höheren Führungspositionen gegeben, positiv ist aber,
dass der Frauenanteil auf der Ebene der Sachgruppenleitungen und vergleichbarer
Führungspositionen inzwischen bei fast 50 % liegt.
Begründung
Die Stadt Hagen ist nach
dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) verpflichtet,
jeweils für 3 Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen und diesen
fortzuschreiben. Nach Ablauf des Frauenförderplans ist gemeinsam mit der
Fortschreibung ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten
Maßnahmen zu erstellen. Hier vorgelegt werden der Bericht zur abgelaufenen
Fortschreibung des Frauenförderplans und die neue Fortschreibung. Zur Kenntnis
beigefügt ist ebenfalls die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten. Wie
bisher werden mehrere Dienststellen - jeder Eigenbetrieb ist eine eigene
Dienststelle im Sinne des LGG - in einem Frauenförderplan zusammengefasst. Dass
dem gesetzlichen Auftrag, den Frauenförderplan fortzuschreiben, nachgekommen
wird, sorgt auch weiterhin dafür, dass die Thematik im Bewusstsein der
Beschäftigen und insbesondere der Dienstkräfte mit Leitungsfunktion bleibt. Die
Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes ist diesen als besondere Aufgabe
zugeordnet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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85,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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