Beschlussvorlage - 0095/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen vom 21.12.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt.
Begründung
Der
V. Nachtrag zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung enthält in Art. 2, der
sich auf die Rückwirkung für die Jahre 2007 und 2008 bezieht, in § 8 Absatz 6
Satz 2 einen Fehler bei der Benennung der betroffenen Jahre. Dieser Fehler wird
bereinigt. Gleichzeitig wird die Frist für die Neuerklärung der Vergnügungssteuer
für die betroffenen Jahre auf den 30.04.2009 verlängert. Entsprechend wird § 13
Absatz 3 Satz 2 (Fälligkeit) angepasst.
§
8 Absatz 6 Satz 2 alte Fassung:
Dabei
sind für die nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen die Einspielergebnisse
für die Kalendermonate der Jahre 2006 bis zum 28.02.2009 zu erklären.
§
8 Absatz 6 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Dabei
sind für die nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen die Einspielergebnisse
für die Kalendermonate der Jahre 2007 und 2008 bis zum 30.04.2009 zu erklären.
§
13 Absatz 3 Satz 2 alte Fassung:
In
diesen Fällen wird die Steuer fällig am 31.03.2009.
§
13 Absatz 3 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
In
diesen Fällen wird die Steuer fällig am 03.06.2009.
VI.
Nachtrag zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in
der Stadt Hagen vom 21.12.2005
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV NRW S.514) und der §§ 1 bis 3 und § 20 Abs. 2 Buchst. B des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008 S.8) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am folgenden VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen:
Artikel I
Für
den Veranlagungszeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2008 erhalten:
§
8 Absatz 6 Satz 2 folgende Fassung:
Dabei
sind für die nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen die Einspielergebnisse
für die Kalendermonate der Jahre 2007 und 2008 bis zum 30.04.2009 zu erklären.
§
13 Absatz 3 Satz 2 folgende Fassung:
In
diesen Fällen wird die Steuer fällig am 03.06.2009.
Artikel II
Der Nachtrag tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in
Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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