Beschlussvorlage - 0075/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Nachtrags der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.

 

Geltungsbereich:

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.. Die Fläche liegt nördlich des Konrad-Adenauer-Ringes  und westlich der Rehstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 2. Änderung, 1.Nachtrag, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr., Verfahren nach § 13 BauGB, mit den in grüner Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 21.01.2009, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 21.01.2009 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Nachtrags der 2. Änderung des Bebauungsplanes  soll im Frühjahr des Jahres 2009 durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung  entfällt.

 

 

 

Begründung

 

 

Anlass:

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr. wurde durchgeführt, um die Fläche des nicht mehr genutzten Eisenbahnersportplatzes einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Seinerzeit war nicht vorgesehen, für den Bereich des ehemaligen Vereinsheimes des Eisenbahnersportclubs, ebenfalls eine gewerbliche Baufläche auszuweisen. Da sich nun in diesem ehemaligen Vereinsheim ein Motorsportclub eingerichtet hat, soll für das bestehende Gebäude das Nutzungsrecht planungsrechtlich gesichert werden.

 

Planungsrecht:

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Geltungsbereich der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz"  dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der Fläche wurde der Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich nicht geändert. Bei der im Verfahren befindlichen Neuaufstellung des  Flächennutzungsplanes wird der gesamte Planbereich als gewerbliche Baufläche dargestellt werden und die Grünflächendarstellung zurückgenommen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und aufgrund der geringen Flächengröße ist die Planung aus dem Flächennutzungsplan als entwickelt anzusehen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.  ist rechtskräftig seit dem 28.05.1993. Er setzt die Art der baulichen Nutzung überwiegend als Gewerbegebiet fest. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 17.01.2004 rechtskräftig.

 

Planung:

Für das bestehende ehemalige Vereinsheim des Eisenbahnersportclubs soll über den Bestand hinaus Planungsrecht zur gewerblichen Nutzung geschaffen werden,

um den dauerhaften Verbleib eines Motorsportclubs  zu ermöglichen.

Es ist vorgesehen, für das bestehende Gebäude innerhalb der gewerblichen Baufläche eine zusätzliche Baufläche auszuweisen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Anlagen für sportliche Zwecke, hier ein Vereinsheim, zulässig.

 

Verfahren.

Die Änderung kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Die Änderung wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur un­wesentlich aus, da der Bestand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) 2. Änderung Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.  der beabsichtigten Änderung entspricht. Das Planungsziel Gewerbegebiet bleibt erhalten.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Aus der Bebauungsplanänderung ergeben sich keine Auswirkungen in Bezug auf den Bedarf von Ausgleich und Ersatz, da sich keine Veränderung der überbaubaren bzw. bereits bebauten Flächen ergibt.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.  sowie die Beteiligung der Behörden soll im Frühjahr des Jahres 2009 durch­geführt werden.

 

Anlage:

Übersichtsplan und Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.02.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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10.02.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen