Beschlussvorlage - 0033/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht in Münster vorzuschlagen:

 

  1. _____________________________

 

  1. _____________________________

 

Der Beschluss erfolgt mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl.

 

Hiermit wird der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 07.02.2008 aufgehoben.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung durch Mitteilung der Namen an das OVG ausgeführt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für die ab 01.10.2010 beginnende Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster sind von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.

 

Begründung

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) läuft am 31.01.2010 ab.

 

Gem. § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) in der jeweils gültigen Fassung haben die Kreise und kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.

 

Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personenzahl wird vom Wahlausschuss des OVG bestimmt. Es sind demnach von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 VWGO zu beachten, die gem. § 34 VWGO für das OVG entsprechend gelten, zu beachten.

 

Diese Vorschriften sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Insbesondere wird auf § 22 Nr. 3 VWGO hingewiesen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können. Zum öffentlichen Dienst zählt dabei auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).

 

Das OVG hat gebeten, die jetzt vorzuschlagenden Personen nicht zusätzlich in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht in Arnsberg aufzunehmen, weil es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung gekommen ist.

 

Im Übrigen bittet das OVG, „nur Personen vorzuschlagen, die zur Übernahme des ehrenamtlichen Richteramtes bereit sind.“

 

Die Vorschlagsliste muss folgende Angaben enthalten:

 

-          Name, Vorname,

-          Geburtstag, Geburtsort,

-          Beruf,

-          Vollständige Anschrift,

-          Die benennende Partei oder sonstige Organisation,

-          Die Angabe, ob der Vorgeschlagene einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehört.

 

Bei der Berufsbezeichnung bittet das OVG, Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter usw. zu vermeiden; bei Rentnern und Pensionären ist die frühere Berufsbezeichnung ebenfalls anzugeben.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliederzahl des Rates der Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 Satz 4 VWGO).

 

Bei der letzten Aufstellung der Vorschlagslisten sind durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 29.01.2004

 

Frau Petra Priester-Büdenbender und die Herren Jürgen Gläser, Hans-Jochen Vaupel und Ernst Escher aufgenommen worden.

 

Von den Vorgeschlagenen wurden durch den Wahlausschuss beim OVG Frau Priester-Büdenbender und Herr Gläser zu ehrenamtlichen Richtern ernannt.

 

 

Aufgrund eines Schreibens vom 15.11.2007 des OVG, dass die laufende Amtszeit der im November 2004 vom Rat vorgeschlagenen Personen am 31.01.2009 beendet und eine neue Vorschlagsliste Anfang 2008 zu erstellen sei, wurde für die Ratssitzung am 07.02.2008 eine Vorlage vorbereitet. Der Beschluss des Rates vom 07.02.2008 sah vor, Frau Petra Priester-Büdenbender und Herrn Jürgen Gläser auch für die neue Amtszeit in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Die beiden Namen wurden dem OVG mit Schreiben vom 08.02.2008 mitgeteilt.

 

Am 11.02.2008 – hier eingegangen am 22.02.2008 – teilte das OVG mit, dass irrtümlich von dort nicht die Verlängerung der Amtszeit von 4 auf 5 Jahre beachtet worden sei, so dass die laufende Amtszeit erst zum 31.01.2010 endet. Die Vorschlagsliste der Stadt Hagen könne jedoch nicht automatisch übernommen werden; es müsse ein neuer Ratsbeschluss herbeigeführt werden.

 

Eine entsprechende Mitteilung wurde in der Ratssitzung vom 06.03.2008 bekanntgemacht.

 

Der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 07.02.2008 ist somit durch den in der Ratssitzung am 12.02.2009 zu fassenden Beschluss aufgehoben.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen