Beschlussvorlage - 0033/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht in Münster
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende
Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen
Richter beim Oberverwaltungsgericht in Münster vorzuschlagen:
- _____________________________
- _____________________________
Der Beschluss erfolgt mit 2/3 der Stimmen der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der Stimmen der
gesetzlichen Mitgliederzahl.
Hiermit wird der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 07.02.2008
aufgehoben.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
durch Mitteilung der Namen an das OVG ausgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die ab 01.10.2010
beginnende Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster
sind von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.
Begründung
Die Amtszeit der
ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
in Münster (OVG) läuft am 31.01.2010 ab.
Gem. § 28
Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) in der jeweils gültigen Fassung haben die
Kreise und kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Richter
durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.
Die Zahl der in die
Vorschlagsliste aufzunehmenden Personenzahl wird vom Wahlausschuss des OVG
bestimmt. Es sind demnach von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.
Bei der Aufstellung
der Vorschlagsliste sind die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 VWGO zu
beachten, die gem. § 34 VWGO für das OVG entsprechend gelten, zu beachten.
Diese Vorschriften
sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Insbesondere wird auf
§ 22 Nr. 3 VWGO hingewiesen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen
Dienst – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – nicht zu
ehrenamtlichen Richtern berufen werden können. Zum öffentlichen Dienst zählt
dabei auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des
öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).
Das OVG hat gebeten,
die jetzt vorzuschlagenden Personen nicht zusätzlich in die Vorschlagsliste für
die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht in Arnsberg aufzunehmen,
weil es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung
gekommen ist.
Im Übrigen bittet das
OVG, „nur Personen vorzuschlagen, die zur Übernahme des ehrenamtlichen
Richteramtes bereit sind.“
Die Vorschlagsliste
muss folgende Angaben enthalten:
-
Name, Vorname,
-
Geburtstag,
Geburtsort,
-
Beruf,
-
Vollständige
Anschrift,
-
Die benennende
Partei oder sonstige Organisation,
-
Die Angabe, ob
der Vorgeschlagene einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehört.
Bei der
Berufsbezeichnung bittet das OVG, Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter
usw. zu vermeiden; bei Rentnern und Pensionären ist die frühere
Berufsbezeichnung ebenfalls anzugeben.
Für die Aufnahme in
die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
Mitgliederzahl des Rates der Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 Satz 4 VWGO).
Bei der letzten
Aufstellung der Vorschlagslisten sind durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen
vom 29.01.2004
Frau Petra
Priester-Büdenbender und die Herren Jürgen Gläser, Hans-Jochen Vaupel und Ernst
Escher aufgenommen worden.
Von den
Vorgeschlagenen wurden durch den Wahlausschuss beim OVG Frau
Priester-Büdenbender und Herr Gläser zu ehrenamtlichen Richtern ernannt.
Aufgrund eines
Schreibens vom 15.11.2007 des OVG, dass die laufende Amtszeit der im November
2004 vom Rat vorgeschlagenen Personen am 31.01.2009 beendet und eine neue
Vorschlagsliste Anfang 2008 zu erstellen sei, wurde für die Ratssitzung am
07.02.2008 eine Vorlage vorbereitet. Der Beschluss des Rates vom 07.02.2008 sah
vor, Frau Petra Priester-Büdenbender und Herrn Jürgen Gläser auch für die neue Amtszeit
in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Die beiden Namen
wurden dem OVG mit Schreiben vom 08.02.2008 mitgeteilt.
Am 11.02.2008 –
hier eingegangen am 22.02.2008 – teilte das OVG mit, dass irrtümlich von
dort nicht die Verlängerung der Amtszeit von 4 auf 5 Jahre beachtet worden sei,
so dass die laufende Amtszeit erst zum 31.01.2010 endet. Die Vorschlagsliste
der Stadt Hagen könne jedoch nicht automatisch übernommen werden; es müsse ein
neuer Ratsbeschluss herbeigeführt werden.
Eine entsprechende
Mitteilung wurde in der Ratssitzung vom 06.03.2008 bekanntgemacht.
Der Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 07.02.2008 ist somit durch den in der Ratssitzung am
12.02.2009 zu fassenden Beschluss aufgehoben.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
