Beschlussvorlage - 0027/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates für die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb sowie für die HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.01.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
HEB GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Abberufung von Herrn Karl-Joachim Neuhaus als Mitglied des Aufsichtsrates sowie der Bestellung von Herrn Klaus Niesmann zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.
HUI GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Karl-Joachim Neuhaus abberuft sowie als Mitglied für den Aufsichtsrat Herrn Klaus Niesmann bestellt.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannten Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen bzw. zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.
Der Beschluss ist bis zum 28.02.2009 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt
Begründung
Gemäß § 9 des
Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH werden die Mitglieder des
Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung in entsprechender Anwendung
der §§ 101 und 103 AktG bestellt und abberufen.
Die Bestellung
erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Dabei schlägt die Gesellschafterin
Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) 2 Mitglieder vor.
Laut Mitteilung der
Geschäftsführung der HEB GmbH hat Herr Klaus Niesmann zum 01.01.2009 die
Nachfolge des bisherigen Hauptgeschäftsführers der EDG, Herrn Karl-Joachim
Neuhaus, angetreten. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der EDG soll
Herr Niesmann als Nachfolger im Amte des Hauptgeschäftsführers auch die
bisherigen Funktionen des Herrn Neuhaus in den Organen der
Tochtergesellschaften des Unternehmensverbundes der EDG übernehmen. Von daher
hat die EDG gebeten, dass die Gesellschafterversammlung der HEB GmbH bzw. der
HUI GmbH die Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Karl-Joachim Neuhaus
und die Bestellung des Hauptgeschäftsführers Klaus Niesmann zum
Aufsichtsratsmitglied beschließt.
Da die Stadt Hagen
nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, im Gegensatz zur direkten
Beteiligung an der HEB GmbH, erfolgt hier die Besetzung über die Willensbildung
in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.
Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse
in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als
bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus
Gründen der Kosten- und Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen
entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gemäß § 48 GmbH-Gesetz in
Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH ein schriftlicher
Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Dieses gilt sinngemäß
auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die
Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss für die HUI
GmbH im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
