Beschlussvorlage - 0023/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens (gemäß § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr.8 „Alemannenweg - Reher Weg“

 

Geltungsbereich:

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“. Die Fläche liegt südlich der BAB 46 und östlich der Lenne und beinhaltet den nördlichen Teil der Elseyer Straße, des Alemannenwegs und des Syburgwegs.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ – 1. Änderung, Verfahren gem. § 13 BauGB, mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 08.01.2009, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 08.01.2009 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im Frühjahr des Jahres 2009 durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung:

Um die Ansiedlung weiterer Entertainmentcenter, Spielhallen etc. im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ zu verhin­dern, besteht Bedarf zur Änderung des o.g. Bebauungsplanes in Bezug auf die anzu­wendende BauNVO - Baunutzungsverordnung (Anpassung an die aktuelle BauNVO).

 

 

Begründung:

Anlass:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ plant ein Investor die Errichtung eines Entertainmentcenters mit 4 Spielhallen auf dem Grund­stück Elseyer Straße 61.

 

Dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ liegt die Bau­nutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 zugrunde. Die Ansiedlung eines Entertain­mentcenters wäre daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dieser Baunut­zungsverordnung zulässig. Dieses steht aber im Widerspruch zu den Zielen des Bebau­ungsplanes, welcher hier die Ansiedlung von Gewerbe- bzw. Industriebetrieben vorsieht.

 

 

Planungsrecht:

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ ist rechtsverbindlich seit dem 18.12.1967. Er setzt die Art der baulichen Nutzung überwiegend als Industriegebiet fest. Lediglich in einem kleinen Teilbereich des Alemannenweges, östl. des Syburgweges, werden die Flächen als Gewerbegebiet festgesetzt. Westlich der Elseyer Straße befin­det sich eine Fläche die als Baugrundstück für den Gemeinbedarf festgesetzt ist.

 

 

Planung:

Um das geplante Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb eines Gewerbe- und Industriegebietes zu gewährleisten, bzw. zu erreichen, sollen mit diesem Änderungsverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Dieses geschieht durch die Änderung der Baunutzungsverordnung von der Fassung der BauNVO 1962 auf die Fassung der aktuellen BauNVO 1990 in der zurzeit gültigen Fas­sung.

 

 

Verfahren.

Das Änderungsverfahren kann nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Die Änderung wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur un­wesentlich aus, da der Bestand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ale­mannenweg – Reher Weg“ der beabsichtigten Änderung bereits größtenteils entspricht. Das Planungsziel Industriegebiet, Gewerbegebiet und die Flächen für Gemeinbedarf westlich der Elseyer Straße bleiben erhalten.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Aus der Bebauungsplanänderung ergeben sich keine Auswirkungen in Bezug auf den Bedarf von Ausgleich und Ersatz, da sich keine Veränderung der überbaubaren Flächen ergibt.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ 1. Änderung sowie die Beteiligung der Behörden soll im Frühjahr des Jahres 2009 durch­geführt werden.

 

Anlage:

Übersichtsplan und Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Alemannenweg – Reher – Weg“

1. Änderung vom 08.01.2009.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen          

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

   Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.01.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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10.02.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen