Beschlussvorlage - 0008/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10/78 (341) -Harkortbrücke-hier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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04.02.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.02.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/78 (341) –Harkortbrücke– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 25.01.1979.
Geltungsbereich (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):
Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst im Wesentlichen den Bereich: Klopstockstraße – Grimmestraße von Schillerstraße bis Malmkestraße
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 25.01.1979 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/78 (341)
–Harkortbrücke– Straßenzug Klopstockstraße –Grimmestraße von
Schillerstraße bis Malmkestraße beschlossen.
Der
Grund der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war, dass die, die
Gleisanlagen der Deutschen Bundesbahn im Ortsteil Eckesey überspannende,
Harkortbrücke wegen des schlechten Bauzustandes gesperrt werden musste. Da eine
Instandsetzung verhältnismäßig teuer geworden wäre und die geringe
Tragfähigkeit der Brücke von 12 t nicht verbessert hätte, war der Abbruch der
alten Brücke und ein neues Brückenbauwerk mit einer Tragfähigkeit von 60 t im
Zuge der Klopstockstraße – Grimmestraße beabsichtigt.
Der
Brückenneubau sollte Bestandteil einer innerörtlichen Verkehrsverbindung
zwischen Eckesey und Boelerheide sein. Die Brücke wurde abgebrochen, die
Planung für den Neubau wurde verworfen.
Die
Verkehrsverbindungen zwischen Boelerheide und Eckesey werden heute durch die
Schwerter Straße und die Fuhrpark–/Alexanderstraße gewährleistet.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich der westlichen
Brückenzufahrt (Anrampung von der Herder–/Klopstockstraße) als Grünfläche
dargestellt.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 10/78 (341) –Harkortbrücke– kann daher
eingestellt werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt erneut über einen
Brückenneubau nachzudenken sein, so muss hierfür ein neues Verfahren
eingeleitet werden.
Anlage:
Übersichtsplan
Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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594,5 kB
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