Beschlussvorlage - 0006/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/94 (455) -Gewerbegebiet Brüninghausstraße-hier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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04.02.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.02.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/94 (455) –Gewerbegebiet Brüninghausstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 25.08.1994.
Abgrenzung des Plangebietes (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):
Das Plangebiet wird begrenzt im Süden und Osten von der Brüninghausstraße, inklusive des Flurstückes 36, Flur 5, Gemarkung Vorhalle, im Norden durch die Linie der Deutschen Bundesbahn und im Westen durch die Trasse der ehemaligen Reichsbahn.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Das
Plangebiet wurde früher als Stahlstandort von der Firma Krupp genutzt. Im
September 1993 wurde die Produktion eingestellt. Die seinerzeit formulierten
Planungsziele, die der Einleitung des Bebauungsplans zugrunde lagen waren:
-
gewerbliche
Nachnutzung unter der Prämisse: Schaffung von Arbeitsplätzen
-
Verträglichkeit
Gewerbe/Industrie mit den angrenzenden Gebieten, vor allem der Wohnbebauung in
Brockhausen.
-
eine
Straßenverbindung Johann–Gottlieb–Fichte–Straße zur
Brüninghausstraße um zu erreichen, dass eine Anbindung des S–Bahn–Haltepunktes
an das Busliniennetz geschaffen wird. Zudem wird durch die Straßenverbindung
gewährleistet, dass der neu zu schaffende S–Bahn–Haltepunkt
Vorhalle mit seinen dazugehörigen Park– & Ride–Parkplätzen
erschlossen wird.
Durch
die bereits realisierte gewerbliche Folgenutzung auf den Industrieflächen an
der Brüninghausstraße (Firma Dörken
etc.) sind die wichtigsten der, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
3/94 (455) –Gewerbegebiet Brüninghausstraße– zugrundeliegenden,
Planungsziele bereits größtenteils erreicht.
Die
Schaffung einer Verbindung für den öffentlichen Personennahverkehr (Bus) und
für Fußgänger und Radfahrer von der
Johann–Gottlieb–Fichte–Straße zur Brüninghausstraße kann mit
einem hierfür eigenständigen Verfahren einfacher erreicht werden.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 3/94 (455) –Gewerbegebiet
Brüninghausstraße– kann daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan
Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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507,2 kB
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