Beschlussvorlage - 1204/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergster Weg - Westa) Beschluss zur Erweiterung des Plangebietesb) Beschluss zur öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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28.01.2009
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Bereit
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.02.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.02.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“ nebst Begründung vom 14.01.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, die Flurstücke 253, 686 teilweise, 687, 774 und 775 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 teilw., 237, 279 teilw., 280 bis 282, 431, 617 teilw. und 888 bis 893.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer
2009 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung
Ergster Weg – West“ wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen
am 06.03.2008 eingeleitet.
Als nächster Verfahrensschritt wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beteiligt.
Die Bürgeranhörung hat am 10.04.2008 in Berchum stattgefunden.
Der nun anstehende Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung, soll
mittels dieser Verwaltungsvorlage beschlossen werden. Damit wird zugleich die
Erweiterung des Geltungsbereiches nach Westen, in Richtung Berchumer Bach für
eine Regenwasserrückhaltung beschlossen.
Nach Beschluss dieser Vorlage wird die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes durchgeführt.
Begründung
Zu Beschluss Punkt a): Erweiterung des Plangebietes
Westlich des Erschließungsweges, gegenüber den für die Bebauung
vorgesehenen Grundstücken, ist ein Regenrückhaltebecken (RRB) geplant. Daneben
soll eine Obstwiese als Kompensationsmaßnahme angelegt werden. Da die
Entwässerungsanlage als Teil der Erschließung anzusehen ist, ist es sinnvoll
diese mit in den Geltungsbereich des Plangebietes einzubeziehen und als solche
festzusetzen. Die Obstwiese wird als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in
Natur und Landschaft festgesetzt. Da diese Obstwiese zwischen der Wohnbebauung
und dem RRB liegen wird, begründet der unmittelbare räumliche Zusammenhang die
Aufnahme ins Plangebiet.
Mit der Erweiterung des Plangebietes können die dem
Grundstückseigentümer vertraglich vereinbarten Maßnahmen (RRB und Obstwiese)
nun auch planungsrechtlich gesichert werden.
Zu Beschluss Punkt b):
Auslegungsbeschluss
Nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den Ratsbeschluss vom 06.03.2008
hat eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange stattgefunden. Dazu wurde ihnen der Bebauungsplanvorentwurf am
18.03.2008 zugeleitet. Die Abfrage des Umfanges und Detaillierungsgrades der
umweltrelevanten Inhalte und der Umweltprüfung hat bereits in einem
Scopingtermin am 05.03.2008 stattgefunden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde als Bürgeranhörung
am 10.04.2008 im Gemeindehaus der ev. reformierten Kirchengemeinde Berchum, Auf
dem Blumenkampe 8, durchgeführt.
Die Bedenken der Gegner einer Ausweisung von Wohngebieten am Ergster Weg
richten sich vorwiegend gegen eine Zunahme der Verkehrsbelastung im Ortsteil
Berchum. Der Straßenausbau ist
unbefriedigend und die Verkehrssituation kann tatsächlich nicht als optimal
bezeichnet werden. In Anbetracht der Größenordnung jedoch, Berchum hat ca.
1.500 Einwohner, sind ca. 20 zusätzliche Wohneinheiten, bedingt durch die Bebauungspläne
Ergster Weg - West und - Nord zusammen, in Hinblick auf die Verkehrsentwicklung
vernachlässigbar.
Vom 3. bis 8. April 2008 fanden in den Straßen Am Linnufer und Ergster
Weg Verkehrszählungen statt. Am Linnufer wurde eine tägliche Verkehrsbelastung
in beide Richtungen von 4.146 Kfz. gezählt. An der Zählstelle im Ergster Weg
unterhalb der Jugendbildungsstätte wurden am Samstag 524 Fahrzeuge, ansonsten
zwischen 300 und 375 Fahrzeuge pro Tag gezählt.
Zu beachten ist die Verhältnismäßigkeit. Verfügen die Haushalte im
Schnitt über 1,5 PKW, entstehen durch die ca. 20 geplanten Wohneinheiten in der
morgendlichen Spitzenstunde eine Mehrbelastung von voraussichtlich 10 PKW, also
alle 6 Minuten ein zusätzliches Fahrzeug. Diese geringe Zunahme des
Erschließungsverkehrs bewegt sich noch in einem überschaubaren Rahmen und
begründet allein keinen größeren Ausbau der übergeordneten Infrastruktur.
Das Protokoll der Bürgeranhörung vom 10.04.2008 ist Anlage dieser
Verwaltungsvorlage.
Den in der Bürgeranhörung geäußerten Befürchtungen, dass mit Ausweisung
allgemeiner Wohngebiete (WA) ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und
Sicherheitsrisiko verursacht würde, wird mit einschränkenden Festsetzungen
Rechnung getragen. Die Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude wird auf maximal 2
begrenzt, um große Mehrfamilienhäuser auszuschließen. Die nach
Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen Nutzungen für WA wie
Beherbergungsgewerbe, Tankstellen usw. werden gänzlich ausgeschlossen.
Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Andere zulässige
Nutzungen wie Läden, Wirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe dürfen lediglich
der Versorgung des Wohngebietes dienen, was aufgrund der geringen Größe eine
sehr starke Einschränkung darstellt. Darüber hinaus bedingt die Lage und Größe
der Baugebiete einen engen Rahmen für weitere zulässige Nutzungen: Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Diese
Anlagen wären nur in geringer Größe möglich und müssten sich der Wohnnutzung
unterordnen.
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange
wurde das Plangebiet erweitert (Beschluss a) und einige textliche Hinweise in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Nachdem mit den Beteiligten und Fachämtern die offenen Fragen geklärt
und die erforderlichen Fachbeiträge erarbeitet wurden, liegt jetzt der
Bebauungsplanentwurf vor. Mit diesem Beschluss könnte im März 2009 die
öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Bestandteile der
Vorlage :
·
Protokoll der
Bürgeranhörung vom 10.04.2008
·
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg –
West“ vom 14.01.2009.
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zum Bebauungsplan Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg –
West“, Ökoplan
- Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen, im Januar 2009
- Artenschutzrechtliche
Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg
– West, Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen, im
Oktober 2008
Folgendes Gutachten,
das als Anlage der Begründung zugleich Bestandteil des Bebauungsplanes ist,
wird in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und ist zudem im
Internet über das „Allris“- Informationssystem abrufbar:
- Ing.-Büro für Akustik
und Lärmimmissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:
GERÄUSCH-IMMISSIONSGUTACHTEN bezogen auf eine nach § 34 (4) BauGB geplante Wohnbebauung am Ergster Weg / Lichtenböcken in Hagen-Berchum,
Hagen, den 06.11.2006
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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79,3 kB
|
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|
2
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(wie Dokument)
|
198,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
332,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
139 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
138 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
240,3 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
519,6 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
269,2 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
198,6 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
729,4 kB
|
