Beschlussvorlage - 1198/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

  1. _________________________

 

  1. _________________________

 

als stimmberechtigte Abgeordnete zur 35. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12.05. bis 14.05.2009 in Bochum zu entsenden.

 

Als Gäste (nicht stimmberechtigte Abgeordnete) werden an der Versammlung teilnehmen:

 

  1. _________________________

 

  1. _________________________

 

  1. _________________________

 

  1. _________________________

 

usw.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Für die vom 12. Mai bis 14. Mai 2009 in Bochum stattfindende ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages sind 2 stimmberechtigte Abgeordnete zu wählen. Daneben können Gäste als nicht stimmberechtigte Abgeordnete entsandt werden.

 

 

Begründung

 

Die 35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 12. Mai bis 14. Mai 2009 in Bochum statt.

 

Der vorläufige Zeitplan (Stand 25.11.2008) sieht folgenden Ablauf der Versammlung vor:

 

Dienstag, 12.05.2008:

 

16.30 Uhr:                 Gruppenbesprechungen Hauptversammlung

ca. 19.30 Uhr:           Veranstaltungen der Parteien/ Ratsfraktionen

 

Mittwoch, 13.05.2008:

 

10.00 Uhr:                 Hauptversammlung I. Teil

                                   - kultureller Einstieg / Präsentation der Stadt Bochum

                                   - Eröffnung/ Begrüßung/ Rede Präsident Ude

                                   - Einführung in das Thema, Dr. Articus

ca. 12.00 Uhr:           Mittagspause

13.00 Uhr:                 Interfraktionelle Frauensitzung

14.00 Uhr:                 Hauptversammlung, I. Teil (Fortsetzung)

                                   - Begrüßung der Bundeskanzlerin Dr. Merkel durch Präsident Ude

                                   - Rede der Bundeskanzlerin

                                   - Rede Präsident Ude

15.00 Uhr:                 Foren

19.00 Uhr:                 Abendempfang der Stadt Bochum

 

Donnerstag, 14.05.2009:

 

09.30 Uhr:                 Hauptversammlung II. Teil

                                   - Eröffnung Präsident Ude

                                   - Rede Ministerpräsident Dr. Rüttgers

                                   - Berichte aus den Foren

                                   - Wahlen

                                   - Schlusswort der Präsidentin/ des Präsidenten

Ende ca. 12.00 Uhr

 

Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages kann die Stadt Hagen aufgrund ihrer Einwohnerzahl 2 Abgeordnete mit Stimmrecht zu der Hauptversammlung entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll ein Mitglied der Vertretungskörperschaft sein.

 

Neben den stimmberechtigten Abgeordneten können an der Hauptversammlung Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen.

 

Der Deutsche Städtetag bittet die Mitgliedsstädte bei der Entsendung der Delegierten und der Gäste Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.

 

Neben den stimmberechtigten Abgeordneten sind die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt. Dieses ist für Hagen Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz.

 

Es werden Fahrtkosten und (evtl.) Übernachtungskosten anfallen, deren Höhe jedoch nicht im Vorfeld beziffert werden kann.

 

 

An den letzten beiden Hauptversammlungen haben teilgenommen:

 

33. Ordentliche Hauptversammlung:

 

Frau Annekatrin Grehling und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete; die Damen Kingreen, Kramps, Machatschek und Neuhaus und die Herren Hartmann und Oberste-Berghaus als Gäste

 

34. Ordentliche Hauptversammlung:

 

Herr Dr. Hans-Dieter Fischer und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete; Frau Neuhaus und die Herren Oberste-Berghaus und Hammer als Gäste

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen