Beschlussvorlage - 1198/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
35. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
- _________________________
- _________________________
als stimmberechtigte Abgeordnete zur 35.
ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12.05. bis
14.05.2009 in Bochum zu entsenden.
Als Gäste (nicht stimmberechtigte Abgeordnete)
werden an der Versammlung teilnehmen:
- _________________________
- _________________________
- _________________________
- _________________________
usw.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die vom 12. Mai
bis 14. Mai 2009 in Bochum stattfindende ordentliche Hauptversammlung des
Deutschen Städtetages sind 2 stimmberechtigte Abgeordnete zu wählen. Daneben
können Gäste als nicht stimmberechtigte Abgeordnete entsandt werden.
Begründung
Die 35. ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 12. Mai bis 14. Mai 2009
in Bochum statt.
Der vorläufige Zeitplan
(Stand 25.11.2008) sieht folgenden Ablauf der Versammlung vor:
Dienstag, 12.05.2008:
16.30 Uhr: Gruppenbesprechungen
Hauptversammlung
ca. 19.30 Uhr: Veranstaltungen der Parteien/
Ratsfraktionen
Mittwoch, 13.05.2008:
10.00 Uhr: Hauptversammlung I. Teil
- kultureller Einstieg /
Präsentation der Stadt Bochum
- Eröffnung/ Begrüßung/ Rede
Präsident Ude
- Einführung in das Thema, Dr.
Articus
ca. 12.00 Uhr: Mittagspause
13.00 Uhr: Interfraktionelle Frauensitzung
14.00 Uhr: Hauptversammlung, I. Teil
(Fortsetzung)
- Begrüßung der Bundeskanzlerin
Dr. Merkel durch Präsident Ude
- Rede der Bundeskanzlerin
- Rede Präsident Ude
15.00 Uhr: Foren
19.00 Uhr: Abendempfang der Stadt Bochum
Donnerstag, 14.05.2009:
09.30 Uhr: Hauptversammlung II. Teil
- Eröffnung Präsident Ude
- Rede Ministerpräsident Dr.
Rüttgers
- Berichte aus den Foren
- Wahlen
- Schlusswort der Präsidentin/ des
Präsidenten
Ende ca. 12.00 Uhr
Gem. § 6 Abs. 2 der
Satzung des Deutschen Städtetages kann die Stadt Hagen aufgrund ihrer
Einwohnerzahl 2 Abgeordnete mit Stimmrecht zu der Hauptversammlung entsenden.
Die Hälfte der Abgeordneten soll ein Mitglied der Vertretungskörperschaft sein.
Neben den
stimmberechtigten Abgeordneten können an der Hauptversammlung Gäste ohne
Stimmrecht teilnehmen.
Der Deutsche
Städtetag bittet die Mitgliedsstädte bei der Entsendung der Delegierten und der
Gäste Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den
Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.
Neben den
stimmberechtigten Abgeordneten sind die stimmberechtigten Mitglieder des
Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages kraft Satzung zur
Hauptversammlung stimmberechtigt. Dieses ist für Hagen Herr Oberbürgermeister
Peter Demnitz.
Es werden Fahrtkosten
und (evtl.) Übernachtungskosten anfallen, deren Höhe jedoch nicht im Vorfeld
beziffert werden kann.
An den letzten beiden
Hauptversammlungen haben teilgenommen:
33. Ordentliche Hauptversammlung:
Frau Annekatrin
Grehling und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete; die Damen Kingreen,
Kramps, Machatschek und Neuhaus und die Herren Hartmann und Oberste-Berghaus
als Gäste
34. Ordentliche Hauptversammlung:
Herr Dr. Hans-Dieter
Fischer und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete; Frau Neuhaus
und die Herren Oberste-Berghaus und Hammer als Gäste
Der Rat der Stadt Hagen
wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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