Beschlussvorlage - 1212/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Stationen Umweltzentrum Hagen e.V. und Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. hier: Maßnahmenpaket 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.02.2009
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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18.03.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Siehe
unten
Begründung
Aufgrund politischer Vorgaben des Landes musste
einerseits die Gesamtfördersumme des Landes NRW als auch die Anzahl der
Zuwendungsempfänger „Biologische Stationen in NRW“ reduziert
werden. Für die Stadt Hagen und den Ennepe-Ruhr-Kreis bedeutete dies, dass eine
Einheit geschaffen werden musste, die als Zuwendungsempfänger für beide
Stationen auftreten kann. Nach rechtlicher Beratung haben sich die beiden
Trägervereine der Biologischen Stationen dazu entschlossen, einen *Verein zur
Förderung der Biologischen Stationen im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und in Hagen
e.V. e.V.* zu gründen, der ab 2009 als
Zuwendungsempfänger für beide Stationen auftreten wird. Dieser Verein
ist am 13. November 2008 beim Amtsgericht Schwelm in das Vereinsregister
eingetragen worden. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit steht nach Kenntnis
der Landschaftsbehörde Hagen derzeit noch aus, ist aber bereits beantragt. Der Vorgabe des Landes auf Reduzierung der Mittel und
der Anzahl der Stationen konnte so Rechnung getragen werden.
Das jeweils jährlich
zu beschließende Arbeits- und Maßnahmenpaket (AMP) für die Biologischen Stationen
Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis wurde sowohl mit der Bezirksregierung als auch der Stadt Hagen fachlich abgestimmt. Das Maßnahmenpaket der
jeweiligen Station wird als Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt. Es besteht wie auch im Jahre 2008
aus dem vom Land vorgegebenen 3-Säulenmodell. Siehe AMP 2009.
Wie ersichtlich
enthält der AMP mehr Maßnahmenvorschläge als für die o.g. zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben durchführbar. Dies erleichtert aber das Zurückgreifen auf andere
Maßnahmen, falls sich eine bestimmte Maßnahme als nicht durchführbar erweisen
sollte, und erspart weitere Abstimmungsgespräche zwischen den
Zuwendungsempfänger. Auch ermöglicht es der Biologischen Stationen, auf
Veränderungen kurzfristig und unbürokratisch zu reagieren.
Anstelle der
bisherigen Förderung der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen wird nun
seitens der Stadt Hagen ab 2009 der neu gegründete Förderverein die städtische
Zuwendung in Höhe von maximal 27.818 Euro, jeweils
entsprechend der Höhe der Landeszuwendung, erhalten. Hierüber hat der Rat der Stadt
Hagen im Dezember einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Diese städtische
Zuwendung wird jedoch nur von der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e.V.
zweckgebunden verwendet, nicht von der Biologischen Station Ennepe-Ruhr-Kreis.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,7 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
22,2 kB
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