Beschlussvorlage - 1212/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Maßnahmenpaket der Biologischen Stationen Umweltzentrum Hagen e.V. sowie Ennepe-Ruhr-Kreis e.V wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Siehe unten

 

 

Begründung

 

Aufgrund politischer Vorgaben des Landes musste einerseits die Gesamtfördersumme des Landes NRW als auch die Anzahl der Zuwendungsempfänger „Biologische Stationen in NRW“ reduziert werden. Für die Stadt Hagen und den Ennepe-Ruhr-Kreis bedeutete dies, dass eine Einheit geschaffen werden musste, die als Zuwendungsempfänger für beide Stationen auftreten kann. Nach rechtlicher Beratung haben sich die beiden Trägervereine der Biologischen Stationen dazu entschlossen, einen *Verein zur Förderung der Biologischen Stationen im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und in Hagen e.V. e.V.*  zu gründen, der ab 2009 als Zuwendungsempfänger für beide Stationen auftreten wird. Dieser Verein ist am 13. November 2008 beim Amtsgericht Schwelm in das Vereinsregister eingetragen worden. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit steht nach Kenntnis der Landschaftsbehörde Hagen derzeit noch aus, ist aber bereits beantragt. Der Vorgabe des Landes auf Reduzierung der Mittel und der Anzahl der Stationen konnte so Rechnung getragen werden.

 

Das jeweils jährlich zu beschließende Arbeits- und Maßnahmenpaket (AMP) für die Biologischen Stationen Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis wurde sowohl mit der Bezirksregierung als auch der Stadt Hagen fachlich abgestimmt. Das Maßnahmenpaket der jeweiligen Station wird als Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme  beigefügt. Es besteht wie auch im Jahre 2008 aus dem vom Land vorgegebenen 3-Säulenmodell. Siehe AMP 2009.

 

Wie ersichtlich enthält der AMP mehr Maßnahmenvorschläge als für die o.g. zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durchführbar. Dies erleichtert aber das Zurückgreifen auf andere Maßnahmen, falls sich eine bestimmte Maßnahme als nicht durchführbar erweisen sollte, und erspart weitere Abstimmungsgespräche zwischen den Zuwendungsempfänger. Auch ermöglicht es der Biologischen Stationen, auf Veränderungen kurzfristig und unbürokratisch zu reagieren. 

 

Anstelle der bisherigen Förderung der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen wird nun seitens der Stadt Hagen ab 2009 der neu gegründete Förderverein die städtische Zuwendung in Höhe von maximal 27.818 Euro, jeweils entsprechend der Höhe der Landeszuwendung, erhalten. Hierüber hat der Rat der Stadt Hagen im Dezember einen entsprechenden Beschluss gefasst.  

 

Diese städtische Zuwendung wird jedoch nur von der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen e.V. zweckgebunden verwendet, nicht von der Biologischen Station Ennepe-Ruhr-Kreis.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.02.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.03.2009 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen