Beschlussvorlage - 1027/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Errichtung von 14 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Auf dem Berge 40cGemarkung Haspe, Flur 3, Flurstücke 1583-1589AZ.: 3/63/A/0079/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.12.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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11.12.2008
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05.02.2009
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Sachverhalt
Begründung
In
den Baugesuchskonferenzen vom 28.8. und
4.9.08 wurden folgenden Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt: Abbruch von
Wohngebäuden, einer Ruine und Garagen auf dem Grundstück Auf dem Berge 40c
Nun
liegt der Verwaltung folgende Bauvoranfrage vor:
Errichtung
von 14 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Auf dem Berge 40c
Gemarkung
Haspe, Flur 3, Flurstücke 1583-1589
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. WA (allgemeines
Wohngebiet) zu beurteilen.
In
der Baugesuchskonferenz vom 30.10.08 (bzw. durch Stellungnahme vom 31.10.08)
wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Stellungnahme
zur Erschließung:
- Die Erschließung des Baugebietes soll zukünftig
über die Straße „Auf dem
Berge“ erfolgen. Die Straße liegt im
Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/63
Auf dem Berge mit der
Festsetzung: öffentliche Verkehrsfläche.
Sie ist allerdings nicht im Eigentum der
Stadt Hagen. Der Antrag zur Widmung der
Straße wurde
vom Fachbereich Stadtentwicklung und
Stadtplanung mit
Schreiben vom 22.8.08 an den Fachbereich
für Planen und Bauen
für Grün, Straßen und Brücken in die Wege
geleitet.
- Die Erschließung des Baugebietes nach § 34 BauGB
soll zunächst so gesichert werden:
Sie erfolgt über die öffentliche
Hammerstraße und dann per Baulast über die
Wegeparzelle „Obere
Spiekerstraße“, die im Eigentum der Eigentümerin des
Baugrundstückes ist. Die „Obere Spiekerstraße“ ist so
herzurichten, dass der
PKW-Verkehr für die zukünftigen Anwohner des Baugebietes
über diese Straße
möglich ist.
- Die Feuerwehrzufahrt zum Baugrundstück soll per
Baulast über die Verlängerung der Dorotheenstraße erfolgen.
- Der Baustellenverkehr kann nicht über die Straße
„Auf dem Berge“
desweiteren nicht über die Hammerstraße
und die Obere Spiekerstraße erfolgen.
Er müsste daher auch über die
verlängerte Dorotheenstraße erfolgen.
Hierfür ist eine Baulast, bzw. ein
Gestattungsvertrag erforderlich. Die
Zustimmung hierfür muss noch
eingeholt werden..
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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330,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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980 kB
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09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt
die im Betreff genannte
Bauvoranfrage:
Errichtung von 14 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Auf dem Berge 40c
zur Kenntnis.
11.12.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen
Tagesordnungspunkt bis zu ihrer Sitzung am 05.02.2009.
Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Haspe
soll vor dieser Sitzung einen Ortstermin mit Vertretern der Fachämter und
Mitgliedern der Bezirksvertretung Haspe koordinieren.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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05.02.2009 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Änderung:
Die Bezirksvertretung Haspe begrüßt das
Bauvorhaben Auf dem Berge 40c. Die Bezirksvertretung Haspe hält die
verkehrliche Erschließung dieses Grundstücks über die Hammerstraße für nicht
ausreichend und somit nicht gesichert und lehnt deshalb eine Erschließung hierüber
ab. Stattdessen beauftragt sie die Verwaltung, jegliche Unterstützung zu
gewähren, um eine Erschließung über die Straße Auf dem Berge zu erreichen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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|
Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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