Beschlussvorlage - 0083/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Abstimmung mit der Bezirksregierung zur Bauleitplanung im Bereich Harkortstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.02.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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10.02.2009
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24.03.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Teiländerung Nr. 59 -
Harkortstraße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wurde der
Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der landesplanerischen Anpassung vorgelegt.
Es zeichnet sich ab, dass die Stadt Hagen dafür an anderer Stelle im
Flächennutzungsplan auf Siedlungsflächen verzichten muss.
Begründung
Die Bauleitpläne der Gemeinden
sind gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung
anzupassen. Die Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße - wurde der Bezirksregierung
Arnsberg zur Abstimmung vorgelegt. Nach den bisherigen Gesprächen zeichnet sich
ab, dass die Bezirksregierung folgende Einwände gegen die Planung erheben wird:
-
die Planung geht
über die bisherigen Darstellungen des Siedlungsbereiches im Regionalplan hinaus
und greift in einen Freiraumbereich mit Schutzfunktion für die Landschaft und
die landschaftsorientierte Erholung ein.
-
aufgrund der
noch vorhandenen Flächenreserven für Wohnungsbau im rechtsgültigen FNP wird der
Bedarf für eine zusätzliche Wohnbauflächendarstellung nicht anerkannt.
Um diesen Konflikt zu
lösen und das FNP-Teiländerungsverfahren erfolgreich abzuschließen schlägt die
Verwaltung vor, der Bezirksregierung Tauschflächen vorzuschlagen, die im
Ausgleich für die neue Wohnbaufläche Harkortstraße aus dem FNP zurückgenommen
werden und zukünftig dann nicht mehr für eine Wohnbebauung zur Verfügung
entstehen. Entsprechend der Verwaltungsvorlage 1226/2007: „Neue Wohn- und
Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan“ (Broschüre, Anlage 19) schlägt die
Verwaltung folgende Prioritäten für einen Flächentausch vor:
- Priorität: Käsbergstraße (Fläche R1)
- Priorität: Baukloh/Distelstück (Fläche R8) und
Delle (Fläche R9)
- Priorität: Kurbrink (Flächen R6 und R12)
Entsprechend dieser
Prioritätenfolge würde die Verwaltung die weiteren Gespräche mit der
Bezirksregierung führen, mit dem Ziel, die landesplanerische Zustimmung zur
FNP-Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße - herbeizuführen.
