Beschlussvorlage - 0083/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung im Sinne der Verwaltungsvorlage und auf der Grundlage der genannten Prioritäten mit der Bezirksregierung die weiteren Erörterungsgespräche zur FNP-Teiländerung Nr. 59 „Harkortstraße“ zu führen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wurde der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen der landesplanerischen Anpassung vorgelegt. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt Hagen dafür an anderer Stelle im Flächennutzungsplan auf Siedlungsflächen verzichten muss.

 

 

Begründung

Die Bauleitpläne der Gemeinden sind gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Die Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße -                      wurde der Bezirksregierung Arnsberg zur Abstimmung vorgelegt. Nach den bisherigen Gesprächen zeichnet sich ab, dass die Bezirksregierung folgende Einwände gegen die Planung erheben wird:

-          die Planung geht über die bisherigen Darstellungen des Siedlungsbereiches im Regionalplan hinaus und greift in einen Freiraumbereich mit Schutzfunktion für die Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung ein.

-          aufgrund der noch vorhandenen Flächenreserven für Wohnungsbau im rechtsgültigen FNP wird der Bedarf für eine zusätzliche Wohnbauflächendarstellung nicht anerkannt.

Um diesen Konflikt zu lösen und das FNP-Teiländerungsverfahren erfolgreich abzuschließen schlägt die Verwaltung vor, der Bezirksregierung Tauschflächen vorzuschlagen, die im Ausgleich für die neue Wohnbaufläche Harkortstraße aus dem FNP zurückgenommen werden und zukünftig dann nicht mehr für eine Wohnbebauung zur Verfügung entstehen. Entsprechend der Verwaltungsvorlage 1226/2007: „Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan“ (Broschüre, Anlage 19) schlägt die Verwaltung folgende Prioritäten für einen Flächentausch vor:

  1. Priorität: Käsbergstraße (Fläche R1)
  2. Priorität: Baukloh/Distelstück (Fläche R8) und Delle (Fläche R9)
  3. Priorität: Kurbrink (Flächen R6 und R12)

Entsprechend dieser Prioritätenfolge würde die Verwaltung die weiteren Gespräche mit der Bezirksregierung führen, mit dem Ziel, die landesplanerische Zustimmung zur FNP-Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße - herbeizuführen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.02.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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10.02.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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24.03.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen