Beschlussvorlage - 0075/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 2. Änderung, 1.Nachtrag, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr. (Vereinfachtes Verfahren nach §13 Baugesetzbuch)a) Einleitung des 1. Nachtrags der 2. Änderung Verfahren nach § 13 BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürger-/Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 1 BauGBc) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.02.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.02.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Nachtrags der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.
Geltungsbereich:
Die Änderung umfasst den Geltungsbereich der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.. Die Fläche liegt nördlich des Konrad-Adenauer-Ringes und westlich der Rehstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 2. Änderung, 1.Nachtrag, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr., Verfahren nach § 13 BauGB, mit den in grüner Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 21.01.2009, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 21.01.2009 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Nachtrags der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im Frühjahr des Jahres 2009 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt.
Begründung
Anlass:
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.
wurde durchgeführt, um die Fläche des nicht mehr genutzten Eisenbahnersportplatzes
einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Seinerzeit war nicht vorgesehen, für den
Bereich des ehemaligen Vereinsheimes des Eisenbahnersportclubs, ebenfalls eine
gewerbliche Baufläche auszuweisen. Da sich nun in diesem ehemaligen Vereinsheim
ein Motorsportclub eingerichtet hat, soll für das bestehende Gebäude das Nutzungsrecht
planungsrechtlich gesichert werden.
Planungsrecht:
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Geltungsbereich der rechtskräftigen
2. Änderung des Bebauungsplanes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
"Sportplatz" dargestellt. Aufgrund
der geringen Größe der Fläche wurde der Flächennutzungsplan in diesem
Teilbereich nicht geändert. Bei der im Verfahren befindlichen Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes wird der
gesamte Planbereich als gewerbliche Baufläche dargestellt werden und die
Grünflächendarstellung zurückgenommen. Da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden und aufgrund der geringen Flächengröße ist die Planung aus dem
Flächennutzungsplan als entwickelt anzusehen.
Der
Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr. ist rechtskräftig seit dem 28.05.1993. Er
setzt die Art der baulichen Nutzung überwiegend als Gewerbegebiet fest. Die 2.
Änderung des Bebauungsplanes wurde am 17.01.2004 rechtskräftig.
Planung:
Für
das bestehende ehemalige Vereinsheim des Eisenbahnersportclubs soll über den
Bestand hinaus Planungsrecht zur gewerblichen Nutzung geschaffen werden,
um
den dauerhaften Verbleib eines Motorsportclubs
zu ermöglichen.
Es
ist vorgesehen, für das bestehende Gebäude innerhalb der gewerblichen Baufläche
eine zusätzliche Baufläche auszuweisen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) sind Anlagen für sportliche Zwecke, hier ein Vereinsheim, zulässig.
Verfahren.
Die
Änderung kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Die
Änderung wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich
aus, da der Bestand im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) 2.
Änderung Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr. der beabsichtigten Änderung entspricht. Das
Planungsziel Gewerbegebiet bleibt erhalten.
Die
Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Aus
der Bebauungsplanänderung ergeben sich keine Auswirkungen in Bezug auf den
Bedarf von Ausgleich und Ersatz, da sich keine Veränderung der überbaubaren
bzw. bereits bebauten Flächen ergibt.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.
sowie die Beteiligung der Behörden soll
im Frühjahr des Jahres 2009 durchgeführt werden.
Anlage:
Übersichtsplan
und Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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478,5 kB
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