Beschlussvorlage - 0036/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungskonzept für die Fläche zwischen der Bahnhofshinterfahrung und der Wehringhauser Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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27.01.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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10.02.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Eine ehemalige
Betriebsfläche der Fa. VARTA bzw Fa. Hawker wird im Zuge des Grunderwerbs für
die Bahnhofsfläche von der Stadt mit erworben. Aufgrund der anstehenden
Sanierungsmaßnahmen sind die Nutzungen zu bestimmen.
Begründung
Planungsstand
der Bahnhofshinterfahrung
Die
Bebauungspläne Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße
– VARTA und Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße -
Eckeseyer Straße sind seit dem 15.12.2008 rechtsverbindlich. Zur Zeit werden
die technischen Details für die Straßenbaumaßnahmen erarbeitet, die
voraussichtlich Ende des Jahres 2009 beginnen werden.
In
diesem Zusammenhang wird momentan auch der Sanierungsplan erstellt, der den genauen Umgang mit den belasteten Böden
(Altlasten) festlegt. Im Altlastensanierungsgebiet liegt eine ehemalige
Betriebsfläche der VARTA bzw. Hawker, die sich zwischen der
Bahnhofshinterfahrung und den Grundstücken Wehringhauser Straße 56 bis 80
erstreckt und im Zuge des Grunderwerbs für die Hinterfahrung von der Stadt
Hagen erworben wird. Für den Sanierungsplan ist die Festlegung der zukünftigen
Flächennutzungen erforderlich.
Weil
diese Fläche nicht in einem Bebauungsplan liegt und die Aufstellung eines
B-Plans nicht beabsichtigt ist, werden die Nutzungsvorstellungen der Verwaltung
in dieser Vorlage vorgestellt. Eine Baugenehmigung könnte für den
Lebensmittelmarkt auf der Grundlage von
§ 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) genehmigt werden.
Nutzungskonzept
Die
Fläche wird zur Bahnhofshinterfahrung hin von einem Lärmschutzwall und in
Richtung Wehringhauser Straße hin von
einer mehrgeschossigen Wohnbebauung begrenzt. Die Fläche ist an mehreren
Stellen von der Wehringhauser Straße und über den verbleibenden Teil der
Dieckstraße zugänglich. Aufgrund der Lärmschutzanlage ist ein Zugang von der
Bahnhofshinterfahrung aus nicht vorgesehen.
Zur
Bürgeranhörung für den Bebauungsplan Nr. 9/00 am 28.11.2006 wurden zwei
unterschiedliche Konzepte für diese Fläche vorgestellt. Eine Variante sah die
Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe wie z. B. Büronutzungen vor. In der
anderen Variante wurde eine Grünanlage mit der Anordnung von Wegen und
Ruhebereichen vorgestellt.
Zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 9/00 in der Zeit vom
17.9. bis 17.10.2007 ist von Anwohnern
der Wehringhauser Straße eine Stellungnahme eingegangen, in der auf die mit
Lärm und Feinstaub belastete Wohnsituation entlang der B 7 hingewiesen wurde.
Die Anwohner sprechen sich zur Verbesserung der Wohnqualität für ruhige
Nutzungen auf der Fläche zwischen ihren Häusern und der Bahnhofshinterfahrung
aus und schlagen deshalb eine Grünanlage vor (siehe Anlage 3).
Das
überarbeitete Konzept sieht eine Kombination der zuvor genannten Varianten vor
(siehe Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, im Norden der zukünftig städtischen
Fläche einen Lebensmittelmarkt und im übrigen Bereich eine öffentliche
Grünanlage anzuordnen.
Lebensmittelmarkt
Denkbar
ist ein Lebensmittelmarkt bzw. Discounter mit einer maximalen Verkaufsfläche
von 799 qm. Der Standort liegt im Kreuzungsbereich der Bahnhofshinterfahrung
und Wehringhauser Straße. Die nächsten
Einkaufsmöglichkeiten bestehen bei dem
Lebensmitteldiscounter Aldi an der Wehringhauser Straße gegenüber von der Fa.
Hawker, im Verbrauchermarkt an der Minervastraße und im Stadtteilzentrum Wehringhausen
entlang der Langestraße. Unter Berücksichtigung des zur Zeit in der Beratung
befindlichen Einzelhandelskonzeptes ist die Erforderlichkeit eines weiteren
Standortes für Lebensmittel allerdings noch einmal zu überprüfen. Die Sicherung
und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, wie zum Beispiel die
nahegelegene Ortsmitte von Wehringhausen, ist vorrangige Zielsetzung des
Einzelhandelskonzeptes und der aktuellen Rechtssprechung.
Die
Grundstückszufahrt befindet sich an der Wehringhauser Straße nördlich des
Gebäudes Nr. 56. Der Standort ist aus den verschiedenen Richtungen entsprechend
der folgenden Auflistung zu erreichen:
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Aus
Haspe |
über
Bahnhofshinterfahrung / rechts ab am Knoten 1 (Bereich Dieckstraße) in die Wehringhauser Straße über
Bahnhofshinterfahrung, rechts ab am Knoten 2 (Kreuzung Bahnhofshinterf. /
Abzweig zum Kuhlerkamp bzw. Innenstadt) in die Wehringhauser Straße |
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Aus
Eckesey |
über
Bahnhofshinterfahrung, links ab am Knoten 2 in die Wehringhauser Straße |
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Aus
Innenstadt |
Wehringhauser
Straße, links ab am Knoten 2 auf Bahnhofshinterfahrung, links ab am Knoten 1
in die Wehringhauser Straße |
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Vom
Kuhlerkamp |
geradeaus
über den Knoten 2 und anschließend links ab in die Wehringhauser Straße |
Die
Abfahrt kann links raus in Richtung Innenstadt erfolgen. Alle anderen Ziele
sind rechts raus über die Wehringhauser Straße zu erreichen.
Zum
Schutz der vorhandenen Wohnbebauung ist entlang der Bahnhofshinterfahrung ein
Lärmschutzwall in ca. 4 m Höhe vorgesehen. Auch im Bereich des geplanten Lebensmittelmarktes
kann auf diese Lärmschutzmaßnahme nicht verzichtet werden.
Öffentliche
Grünanlage
Die
Grünanlage dient der unmittelbaren wohnungsnahen Erholung. Durch Ab- und
Auftrag der vorhandenen belasteten Böden ergibt sich eine Geländemodellierung,
die zur Ennepe ansteigt und den Lärmschutzwall im Bereich der Wohnbebauung fast
verschwinden lässt. Durch Auftrag von unbelastetem Kulturboden ergeben sich
Pflanzzonen, die auch die Anpflanzung von Bäumen kleiner bis mittlerer Größe ermöglicht.
Ein Wegenetz erlaubt einen kleinen Rundgang auf der Fläche. Zielpunkt ist eine
kleinere Aufenthaltsfläche auf der Wallkrone, die einen Blick über die Straße
in das Tal der Ennepe erlaubt und damit den durch den Fluss gebildeten Talraum
erlebbar macht. Eine Wegeachse verbindet diese Grünfläche mit dem Bodelschwinghplatz
im Süden. Im gesamtstädtischen Freiraumkonzept bildet diese Grünfläche einen
wichtigen „Trittstein“ in der quer zum Talraum verlaufenden Grünachse
Stadtwald – Tücking / Philippshöhe.
Anlagen
der Vorlage:
Anlage
1: Nutzungskonzept
Anlage
2: Lageplan
Anlage
3: Stellungnahme der Anwohner v. 12.10.2007
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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789,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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821,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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287,5 kB
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