Beschlussvorlage - 0035/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau des Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hohenzollernstr. 2hier: Berichtsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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27.01.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.02.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Eckhaus
Hohenzollernstraße 2 soll saniert werden. Die Planung wurde mit der Verwaltung
abgestimmt. Von den Festsetzungen der Bebauungspläne sind Befreiungen
erforderlich.
Begründung
Anlass
In Kürze wird bei der
Verwaltung ein Bauantrag zum Umbau des Büro- und Geschäftshauses
Hohenzollernstr. 2 eingereicht.
Planungsrechtliche
Situation:
·
Das Grundstück
ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
·
Das Grundstück
liegt überwiegend im Bebauungsplan Nr. 8/86 Teil 1 City, der seit dem 09.11.1991
rechtsverbindlich ist. Die Fläche ist als Kerngebiet (MK) ausgewiesen. Für die
Arkade ist zusätzlich textlich festgesetzt, dass diese Fläche mit einem
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit im Erdgeschoss zu belasten ist. Außerdem
nimmt die geplante Überbauung einen kleinen Teil der Verkehrsfläche in Anspruch.
·
Die Arkade entlang
der Körnerstraße liegt im Geltungsbereich des seit dem 16.09.2000
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/ 99 Neuordnung des Rathausbereiches.
Auch hier besteht eine textliche Festsetzung für ein Gehrecht zugunsten der
Allgemeinheit. Zusätzlich ist ein Leitungsrecht für die Stadtwerke Hagen AG
festgesetzt.
Jetzige Situation:
Entlang der beiden
Straßenfronten verläuft im Erdgeschoss eine Arkade, die sich auf der Seite zur
Körnerstraße hin im benachbarten Geschäftshaus fortsetzt. Vor den Arkaden
entlang der Körnerstraße sind die Bushaltestellen angeordnet. Das Gebäude Hohenzollernstraße
2 steht teilweise leer.
Planungsabsichten:
Der Investor -RMA Management- hat
das Objekt Hohenzollernstraße 2 erworben und strebt eine Aufwertung des
Gebäudes an. Neben einer technischen Gebäuderevitalisierung ist insbesondere eine
Veränderung der Gastronomieflächen geplant. Hierfür ist beabsichtigt, auf die
Arkadengänge zu verzichten und die maroden Fassaden zu erneuern. Die RMA
Management plant eine geschlossene Fassade aus Glaselementen im EG und 1.
OG. Die Abrundung an der Hohenzollernstraße nimmt die Architektur der umliegenden
Gebäude auf.
Wie bereits der Presse zu entnehmen war, wird das
McDonald`s-Restaurant seinen bisherigen Standort an der Rathausstraße aufgeben
und in die ersten beiden Etagen des Geschäftshauses einziehen. Wie bisher ist
auch zukünftig in der Hohenzollernstraße Außengastronomie vorgesehen. Allerdings ist ein ca. 5 Meter breiter Durchgang vor
dem Gebäude freizuhalten. An der Hohenzollernstraße
ist im Erdgeschoss zusätzlich Einzelhandelsnutzung vorgesehen. Durch die
Arkadenüberbauung und den geplanten Glasvorbau in Verlängerung der Arkade soll
die angestrebte Einzelhandelsnutzung aufgewertet werden und so dem höheren
Niveau der Hohenzollernstraße Rechnung tragen.
Eine Aufwertung des Objekts unter Beibehaltung der Arkaden wird aus
Sicht des Investors nicht möglich sein. Er nimmt dafür in Kauf, die Leitungen,
die zurzeit unter den Arkaden verlaufen, zu verlegen und ein
"unterirdisches Gebäude" vor dem Objekt zu errichten, in das die
SEWAG einen neuen Trafo einbaut.
Städtebauliche Beurteilung
Das Vorhaben führt zu einer städtebaulichen Aufwertung des
Bereiches. Der geplante Glasvorbau entspricht der Gestaltung der
Nachbarbebauung. Der Wegfall der Arkaden ist zu vertreten.
Im aktuellen Umgebungsplan vom 13.01.2009 ist jetzt ein
abgeschrägter Übergang von der Arkadenüberbauung zur verbleibenden Arkade im
benachbarten Gebäude des Arbeitgeberverbandes vorgesehen. Eine Rampe ermöglicht
einen stufenfreien Übergang von dem Bussteig zur tiefer gelegenen Arkade. Die
Breite der Bushaltestelle ist auch ohne die Arkade ausreichend
dimensioniert.
Befreiungen von den Festsetzungen
Das geplante Vorhaben ist grundsätzlich mit den Festsetzungen der
beiden Bebauungspläne vereinbar. Die Überbauung der Arkaden und der
Verkehrsfläche berührt nicht die Grundzüge der Planung und ist städtebaulich
vertretbar. Es wird daher eine Befreiung von den Festsetzungen zu den
Gehrechten, des Leitungsrechtes und der Verkehrsfläche in Aussicht gestellt.
Die in der Hohenzollernstraße in Anspruch zu nehmende Fläche muss
entwidmet werden. Das hierfür erforderliche Einziehungsverfahren hat die BV
Hagen-Mitte bereits in ihrer Sitzung am 09.12.2008 beschlossen.
(Drucksachennr.: 1084/2008)
Anlagen
der Vorlage:
Anlage
1: Eckansicht
Anlage
2: Ansicht Hohenzollernstraße
Anlage
3: Umgebungsplan mit Passantenströmen v. 13.01.09
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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456 kB
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3
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(wie Dokument)
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285,2 kB
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