Beschlussvorlage - 0006/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/94 (455) –Gewerbegebiet Brüninghausstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 25.08.1994.

 

Abgrenzung des Plangebietes (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):

Das Plangebiet wird begrenzt im Süden und Osten von der Brüninghausstraße, inklusive des Flurstückes 36, Flur 5, Gemarkung Vorhalle, im Norden durch die Linie der Deutschen Bundesbahn  und im Westen durch die Trasse der ehemaligen Reichsbahn.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Das Plangebiet wurde früher als Stahlstandort von der Firma Krupp genutzt. Im September 1993 wurde die Produktion eingestellt. Die seinerzeit formulierten Planungsziele, die der Einleitung des Bebauungsplans zugrunde lagen waren:

-       gewerbliche Nachnutzung unter der Prämisse: Schaffung von Arbeitsplätzen

-       Verträglichkeit Gewerbe/Industrie mit den angrenzenden Gebieten, vor allem der Wohnbebauung in Brockhausen.

-       eine Straßenverbindung Johann–Gottlieb–Fichte–Straße zur Brüninghausstraße um zu erreichen, dass eine Anbindung des S–Bahn–Haltepunktes an das Busliniennetz geschaffen wird. Zudem wird durch die Straßenverbindung gewährleistet, dass der neu zu schaffende S–Bahn–Haltepunkt Vorhalle mit seinen dazugehörigen Park– & Ride–Parkplätzen erschlossen wird.

 

Durch die bereits realisierte gewerbliche Folgenutzung auf den Industrieflächen an der  Brüninghausstraße (Firma Dörken etc.) sind die wichtigsten der, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/94 (455) –Gewerbegebiet Brüninghausstraße– zugrundeliegenden, Planungsziele bereits größtenteils erreicht.

 

Die Schaffung einer Verbindung für den öffentlichen Personennahverkehr (Bus) und für Fußgänger und Radfahrer von der Johann–Gottlieb–Fichte–Straße zur Brüninghausstraße kann mit einem hierfür eigenständigen Verfahren einfacher erreicht werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/94 (455) –Gewerbegebiet Brüninghausstraße– kann daher eingestellt werden.

 

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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10.02.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen