Beschlussvorlage - 0081/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

·        Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl befürwortet die Zielsetzung der Maßnahme B.4 „Volmeblick“ und bittet die Verwaltung, die bauliche Umsetzung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zügig in die Wege zu leiten.

·        Der Grunderwerb der benötigten Teilflächen nördlich der Volme ist forciert weiterzubetreiben um möglichst im 1. Quartal 2009 zu einer vertraglichen Vereinbarung mit den Eigentümern zu gelangen.

·        Die Verwaltung wird beauftragt, das Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund mit der weiteren Planung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zu beauftragen.

·        Die Ausbauplanung für die Freiflächen soll möglichst bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl am 29.04.2009 von der Verwaltung vorgestellt werden.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung: Als Reaktion auf das Schreiben der Bezirksregierung vom 26. September 2008, nach dem einzelne Maßnahmen zeitlich ausgesetzt werden sollen, hat der Oberbürgermeister  mit Schreiben vom 18.12.2008 an Herrn Diegel reagiert. Es wird darin für die Maßnahme „Volmeblick“ eine Beschlussfassung zur Weiterführung in der Januarsitzung der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl angekündigt. Um die Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit der Stadt Hagen zu bekräftigen, soll mit dieser Vorlage auch das politische Votum eingeholt werden mit der Zielsetzung, die Maßnahme in 2009 zu realisieren. 

 

Mit der ausgewählten Arbeit liegt bisher eine Vorplanung gemäß der Leistungsphasen 1 und 2 der §§ 15 und 55 und der Leistungsphase 2 des § 64 der HOAI für das Brückenbauwerk vor. Um zu einer Vergabe der Bauleistungen an die bauausführenden Firmen zu gelangen, ist für den Brückenbau die Objektplanung mit Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung,  Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 3, 4 und 6 des § 55 HOAI) und die Tragwerksplanung mit Entwurf und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 3 und 6 des § 64 HOAI) zu beauftragen. Bei der Objektplanung soll die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 des § 55 HOAI) und bei der Tragwerksplanung sollen Genehmigungs- und Ausführungsplanung (Leistungsphasen 4 und 5 des § 64 HOAI) mit dem Bauauftrag vergeben werden.

 

Die Ausbauplanung für die Freianlagen soll wegen des erheblichen Überarbeitungsbedarfs der Wettbewerbsplanung durch die Fachverwaltung erfolgen. Die Planung durch die Verwaltung kann frühestens bis Mitte April erstellt werden.

 

Die Anlandungsfläche an der Eilper Straße ist mit Datum 01.01.2009 bereits in das Eigentum der Stadt Hagen übergegangen. Dieser Grunderwerb war durch das Schreiben der Bezirksregierung vom 26. September 2008 nicht tangiert. Um mit dem Brückenbauwerk auf der anderen Volmeseite anlanden zu können, ist eine Teilfläche der Wippermanninsel zu erwerben. Für den Anschluss und die Weiterführung der Wegeverbindung an den schon städtischen Uferbereich (Maßnahme B.6) sind Gestattungsverträge mit zwei weiteren Eigentümern abzuschließen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.01.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die unter 1 bis 4 gefassten Punkte werden unter dem Vorbehalt beschlossen, dass die mit Schreiben der Bezirksregierung vom 12.01.2009 beabsichtigte Aufhebung des Bewilligungsbescheides abgewendet werden kann.

 

1. Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl befürwortet die Zielsetzung der Maßnahme B.4 „Volmeblick“ und bittet die Verwaltung, die bauliche Umsetzung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zügig in die Wege zu leiten.

 

2. Der Grunderwerb der benötigten Teilflächen nördlich der Volme ist forciert weiterzubetreiben um möglichst im 1. Quartal 2009 zu einer vertraglichen Vereinbarung mit den Eigentümern zu gelangen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund mit der weiteren Planung auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs zu beauftragen.

 

4. Die Ausbauplanung für die Freiflächen soll möglichst bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl am 29.04.2009 von der Verwaltung vorgestellt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen mit der Bezirksregierung Arnsberg darauf hinzuweisen, dass durch die Nichtverwirklichung der Volmekniebrücke die Gefahr besteht, dort zukünftig eine großflächige und ungenutzte Industrieruine vorzufinden. Somit würden der hochverschuldeten Stadt Hagen weitere Einnahmen in Form von Gewerbesteuereinnahmen entgehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung auf, mit der Wippermann-Vermögensverwaltung bzw. den Eigentümern einen Vertrag zu schließen, zwecks Überlassung der benötigten Flächen zur Errichtung der geplanten Volmekniebrücke sowie deren Zuwegung rechts der Volme bis zum Tierheim. Dies soll als geldwerter Vorteil für den Eigenanteil der Stadt dienen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0