Beschlussvorlage - 0027/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Abberufung von Herrn Karl-Joachim Neuhaus als Mitglied des Aufsichtsrates sowie der Bestellung von Herrn Klaus Niesmann zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Karl-Joachim Neuhaus abberuft sowie als Mitglied für den Aufsichtsrat Herrn Klaus Niesmann bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannten Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen bzw. zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 28.02.2009 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt

 

 

Begründung

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung in entsprechender Anwendung der §§ 101 und 103 AktG bestellt und abberufen.

 

Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Dabei schlägt die Gesellschafterin Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) 2 Mitglieder vor.

 

Laut Mitteilung der Geschäftsführung der HEB GmbH hat Herr Klaus Niesmann zum 01.01.2009 die Nachfolge des bisherigen Hauptgeschäftsführers der EDG, Herrn Karl-Joachim Neuhaus, angetreten. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der EDG soll Herr Niesmann als Nachfolger im Amte des Hauptgeschäftsführers auch die bisherigen Funktionen des Herrn Neuhaus in den Organen der Tochtergesellschaften des Unternehmensverbundes der EDG übernehmen. Von daher hat die EDG gebeten, dass die Gesellschafterversammlung der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH die Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Karl-Joachim Neuhaus und die Bestellung des Hauptgeschäftsführers Klaus Niesmann zum Aufsichtsratsmitglied beschließt.

 

Da die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, im Gegensatz zur direkten Beteiligung an der HEB GmbH, erfolgt hier die Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Kosten- und Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gemäß § 48 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Dieses gilt sinngemäß auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss für die HUI GmbH im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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29.01.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen