Beschlussvorlage - 1096/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf des städtischen Grundstückes ehem. Kaufmannsschule II -Außenstelle Hohenlimburg, Gumprechtstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.01.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.01.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.02.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.02.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Vorbereitung einer
Ausschreibung des städtischen Grundstückes der ehem. Kaufmannsschule II –
Außenstelle Hohenlimburg - wurden seitens der Verwaltung Varianten für eine zukünftige Nutzung
untersucht. Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage dieser
Planungsvarianten eine Ausschreibung des
städtischen Grundstückes ehem. Kaufmannsschule II – Außenstelle
Hohenlimburg – vorzubereiten.
Begründung
Lage des Grundstückes
Das zum Verkauf anstehende
Grundstück der Kaufmannsschule II –Außenstelle Hohenlimburg- befindet
sich in Hagen-Hohenlimburg südlich der Oberen Isenbergstraße. Es wird im Osten
durch die Gumprechtstraße und im Süden durch die Kaiserstraße begrenzt. Im
Westen liegen die bebauten Grundstücke entlang von Kaiserstraße und
Cowenstraße. Das Grundstück besteht aus den nachfolgend genannten Flurstücken:
|
- |
Teilfläche aus Flurstück
71, Flur 18, Gemarkung Hohenlimburg |
= 724 qm |
|
- |
Flurstück 72, Flur 18,
Gemarkung Hohenlimburg |
= 1.026 qm |
|
- |
Flurstück 234, Flur 18,
Gemarkung Hohenlimburg |
= 2.525 qm |
|
|
Summe |
= 4.275 qm |
Die auf dem Grundstück
befindlichen Gebäude wurden zuletzt von der Kaufmannsschule II –
Außenstelle Hohenlimburg - genutzt. Ursprünglich befand sich hier das
Städtische Gymnasium Hohenlimburg. Das dreigeschossige Hauptgebäude aus der
ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts liegt auf der Ostseite und wird von der
Gumprechtstraße aus erschlossen. Ein viergeschossiger Anbau aus der zweiten
Hälfte des 20. Jahrhunderts befindet sich auf der Westseite. Der älteste
Gebäudeteil mit zwei bis drei Geschossen befindet sich im Norden, unmittelbar
an der Oberen Isenbergstraße.
Planungsrechtliche Beurteilung
Im Flächennutzungsplan ist
die gesamte Liegenschaft, die für einen Verkauf vorgesehen ist, als Fläche für
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Schule“ dargestellt. Die nordwestlich angrenzenden
Grundstücke zwischen der Oberen Isenbergstraße (alt) und der Cowenstraße sind
als gemischte Baufläche und die übrigen westlich, südlich sowie östlich
angrenzenden Bereiche sind als Wohnbaufläche dargestellt. Bis auf das
Schulgrundstück entsprechen die Darstellungen auch annähernd den heutigen
Nutzungen. Der nördliche Teil (Flurstück 71) der zum Verkauf anstehenden Fläche
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 / 95. Dieser
Bereich ist als Gemeinbedarfsfläche – Schule festgesetzt worden. Da die
Planungsvarianten diesen Bereich gar nicht bzw. nur zu einem geringem Teil für
eine Bebauung beanspruchen, ist erst im Weiteren zu prüfen, ob eine Befreiung
oder eine Planänderung erforderlich werden.
Bezogen auf die vorhandenen
Nutzungen im Umfeld, lässt sich das ehemalige Schulgrundstück überwiegend als
Wohngebiet einstufen. Lediglich der nördliche Grundstückstreifen entlang der
Oberen Isenbergstraße (alt) könnte als Mischgebiet gelten. Dieser Streifen wird
auch durch den Verkehrslärm beeinträchtigt, der sich nach Fertigstellung der
neuen Brücke einstellen wird. Deshalb werden passive Lärmschutzmaßnahmen in
Form von Lärmschutzfenstern auf der Nordseite der geplanten Gebäude erforderlich
(siehe Verkehrslärm-Immissionsschutz-Gutachten über zu erwartende
Verkehrsbelastungen für die geplante Aufhebung des Bahnüberganges Herrenstraße
in Hagen-Hohenlimburg).
Die Ansiedlung von
Einzelhandelsnutzungen soll an dieser Stelle unterbleiben. Die Versorgung der
Bevölkerung, auch mit Gütern des täglichen Bedarfs, ist aufgrund der Nähe zur
Hohenlimburger Altstadt gewährleistet. Diese soll durch zusätzliche
Einzelhandelsflächen im Bereich des Parkhauses am Bahnhof gestärkt werden.
Bebauungsvorschläge
Zu der geplanten Wohnnutzung
auf dem Grundstück wurden vier unterschiedliche Konzepte entwickelt. Die
Planung der Gebäude und der inneren Erschließung wird durch die Hanglage
erschwert. Im Mittel steigt das Gelände um ca. 12° nach Süden an. Alle Bebauungsvorschläge
berücksichtigen die klare Geländezäsur, die sich durch die Stützmauer in der
verlängerten Achse der Cowenstraße ergibt. Teilweise werden zusätzliche
Stützmauern erforderlich. Die Bebauung konzentriert sich jeweils südlich der
vorhandenen Mauer, während die Grundstücksflächen nördlich der Mauer mehr oder
weniger unbebaut bleiben. Diese Flächen schaffen eine Distanz zur Kreuzung
Untere Isenbergstraße / neue Brücke und sollen einen öffentlichen
Platzcharakter erhalten. An dieser Stelle ist auch in allen Entwürfen eine
größere Stellplatzanlage geplant. Diese Stellplatzanlage und das Baugrundstück
werden von der Gumprechtstraße aus erschlossen. Eine unmittelbare
Zufahrtsmöglichkeit von der neu verlegten Oberen Isenbergstraße aus besteht
nicht. Es ist lediglich eine Fahrbeziehung rechts-raus in der Verlängerung der
Gumprechtsstraße vorgesehen. Bei der Planungsvariante B wird das ehemalige
Schulgrundstück zusätzlich von der Kaiserstraße aus angebunden.
Ziel muss es sein, an dieser
prägnanten Stelle sowohl eine städtebaulich ansprechende Lösung zu finden als
auch eine gute Adresse für Bauwillige / Wohnungssuchende zu schaffen.
Variante A – Freistehende Einfamilienhäuser
Geplant sind 10 Baukörper,
die einen gewissen Spielraum für eine individuelle Gestaltung geben. Drei
größere Baukörper sind auf der Nordseite geplant. Sie sind so dimensioniert,
dass neben einer Wohnnutzung auch Platz für Büros / Dienstleister vorhanden
ist. Diese Gebäude werden über die Stellplatzanlage unterhalb der Mauer
erschlossen. Das größere Stellplatzangebot an dieser Stelle käme einer
Büronutzung zugute. Die übrigen 7 Baukörper werden über eine Privatzufahrt von
der Gumprechtstraße aus erschlossen und sind somit ebenfalls unmittelbar
anfahrbar. Die Baukörper sind versetzt angeordnet, damit möglichst viele
Durchblicke, vor allem für die drei Baukörper in der mittleren Reihe, erhalten
bleiben. Da das Gelände terrassiert wird, sollten die Stützmauern
grundstücksübergreifend einheitlich gestaltet werden.
Variante B – Reiheneigenheime
Diese Lösung sieht eine
stärker verdichtete Wohnbebauung vor. Drei L-förmige Reihenhauszeilen
orientieren sich mit der Gartenfront nach Westen. Die Hauseingänge liegen an
der Gumprechtstraße bzw. an zwei Wohnwegen, die parallel zur Gumprechstraße das
Grundstück von der Kaiserstraße aus erschließen. Ähnlich wie bei Lösung A sind
die drei Baukörper am jeweils nördlichen Ende der Häuserzeilen größer
dimensioniert, sodass hier Platz für Büroflächen o.ä. angeboten werden kann.
Durch Ihre Winkelform werden die Gärten nach Norden hin abgeschirmt. Die
Erschließung dieser drei Häuer soll über die geplante Stellplatzanlage
erfolgen. Im Übrigen sind Garagen in der Sockelzone der Gebäude entlang der
Gumprechtstraße sowie am Beginn der Wohnwege entlang der Kaiserstraße geplant.
Die Reihenhäuser sind mindestens zweigeschossig. Die Enden der Gebäudezeilen
werden durch ein drittes Geschoss akzentuiert.
Variante C – Eigentumswohnungen
Im Grundriss der Variante B
nicht unähnlich, ist eine kammförmige Wohnbebauung geplant. Den nördlichen
Abschluss bildet ein durchgehender Gebäuderiegel mit zwei bis drei
Wohngeschossen und einem darunter liegenden Parkdeck. Das Parkdeck, das alle
notwendigen Stellplätze aufnehmen kann, wird von der Gumprechtstraße aus
erschlossen. Nach Süden entstehen zwischen drei Gebäudeflügeln begrünte
Freiflächen, die mit der tlw. aufgelockerten Bebauung südlich der Kaiserstraße
korrespondieren. Das Bauvolumen ist groß genug, um Platz für bis zu 40
Wohnungen zu bieten, die über sechs Treppenhäuser erschlossen werden. Durch
aufgesetzte Staffelgeschosse mit Dachterrassen wird die Gebäudeanlage
horizontal gegliedert.
Variante D – Gemeinsam Wohnen von Jung und Alt
Dieser Lösungsvorschlag
setzt sich aus zwei größeren Gebäudekörpern zusammen. Zum einen ist auf der
Nordseite ein Neubau vorgesehen, der Platz für ca. 30 barrierefreie Wohnungen
bietet. Abweichend von den übrigen Planungsvarianten schiebt sich dieser
Baukörper sehr weit über die vorhandene Stützmauer hinaus nach Norden.
Vorrausetzung für barrierefreies Wohnen ist der Einbau eines Fahrstuhles, der
von der Ebene des nördlich vorgelagerten Platzes aus eine Verbindung zu den
Wohngeschossen darüber schafft. Zum
anderen ist der Grundriss des Neubaus so angeordnet, dass am südöstlichen Rande
des Grundstückes Platz für den Erhalt des Hauptgebäudes der ehemaligen Schule
bleibt. Auch für dieses Gebäude käme möglicherweise eine Wohnnutzung in Frage.
Zu prüfen wäre, ob die großzügig bemessenen Grundrisse geeignet sind, das
Gebäude in ein Wohnhaus für kinderreiche Familien umzuwandeln. Ggf. ist ein
entsprechender Umbau auch in teilweiser Eigenleistung möglich. Da alle
notwendigen Stellplätze auf der Stellplatzanlage nördlich der Stützmauer
nachgewiesen werden sollten, würden die Freiflächen auf dem übrigen Grundstück insgesamt
als Grünanlage genutzt werden können. Dieser gemeinschaftliche Bereich sollte
mit deutlichen Spiel- und Aufenthaltsqualitäten entwickelt werden. Ob es
darüber hinaus räumliche Angebote geben soll, die von Jung und Alt gemeinsam
genutzt werden können, bliebe zu prüfen.
Flächenangebot, Nutzungsziffern
|
Variante |
Einheiten |
Grund-fläche |
Geschoss-fläche |
Grund-flächenzahl |
Geschoss-flächenzahl |
|
A |
10 freistehende
Einfamilienhäuser |
1.100 qm |
1.980 qm |
0,26 |
0,46 |
|
B |
14 Reiheneigenheime |
1.260 qm |
2.950 qm |
0,29 |
0,69 |
|
C |
ca. 40 Eigentums-wohnungen |
2.030 qm |
4.470 qm (inclus Parkdeck) |
0.47 |
1,05 |
|
D |
Gemeinsam Wohnen von Jung
und Alt |
|
|
|
|
|
|
ca. 30 barrierefreie
Wohnungen im Neubaubereich |
980 qm |
2.900 qm |
0,40 |
1,18 |
|
|
ca. 10 Wohnungen für
kinderreiche Familien im Altbaubereich |
710 qm |
1.690 qm |
Bei der Ermittlung der
Grundfläche wurden Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie die
Grundflächen von Nebenanlagen nicht mit erfasst.
Weitere Vorgehensweise / Empfehlung (Entwurf)
Gemäß dem Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses (STEA) vom 28.02.2002 soll ein Konzept zur
Offensive gegen die Abwanderung aus Hagen erarbeitet werden. Wesentliches Ziel
ist insofern die Deckung des Wohnbedarfs der Hagener Bevölkerung. Aufgrund des vorhandenen
Bedarfs nach Baugrund in der Stadt Hagen ist es erforderlich, neue
Wohnbauflächen zu erschließen. Der Bedarf an zusätzlichen Baugrundstücken
ergibt sich trotz der aktuell sinkenden Einwohnerzahl der Stadt Hagen aufgrund
der Veränderung in den Haushaltstrukturen. Dies zeichnet sich dadurch aus, dass
Kleinfamilien vermehrt Baugebiete suchen, die eine gewachsene Infrastruktur
aufweisen, sich in einem zusammenhängenden Ortsteil befinden, jedoch an
Randlagen der Innenstadt liegen. Auch im Stadtbezirk Hohenlimburg ist es
notwendig, Wohnbauflächen zu aktivieren, weil aktuell sehr geringe
Flächenreserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.
Eine Bebauung dieses
aufgrund der Topographie schwierigen Geländes erfordert eine Planung aus einer
Hand. Die Verwaltung schlägt daher – auch unter Berücksichtigung
wirtschaftlicher Aspekte - vor, das Grundstück mitsamt den aufstehenden
Gebäuden zur Umsetzung einer der aufgezeigten Planungsvarianten an einen Investor
zu verkaufen und hierzu eine Ausschreibung vorzubereiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
82 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
79,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
84,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
83,7 kB
|

28.01.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der aufgezeigten
Planungsvarianten A, B und C eine Ausschreibung des städtischen Grundstückes
ehem. Kaufmannsschule II –Außenstelle Hohenlimburg vorzubereiten.
Zu den Planungsvarianten A, B und C:
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
|
|
Mit Mehrheit beschlossen |
|
|
Einstimmig abgelehnt |
|
|
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
|
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
|
|
Ohne Beschlussfassung |
|
|
Zur Kenntnis genommen |
|
|
|
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Zu der Planungsvariante D:
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
Einstimmig beschlossen |
|
|
Mit Mehrheit beschlossen |
|
|
Einstimmig abgelehnt |
|
X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
|
|
Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
|
|
Ohne Beschlussfassung |
|
|
Zur Kenntnis genommen |
|
|
|
|
Dafür: |
1 |
|
Dagegen: |
13 |
|
Enthaltungen: |
0 |
29.01.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage
der aufgezeigten Planungsvarianten A, B
und C eine Ausschreibung des städtischen Grundstückes ehem. Kaufmannsschule
II –Außenstelle Hohenlimburg vorzubereiten.
Die
Planungsvariante D wird - wie in der Bezirksvertretung Hohenlimburg -
abgelehnt.
10.02.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage
der aufgezeigten Planungsvarianten A, B
und C eine Ausschreibung des städtischen Grundstückes ehem. Kaufmannsschule
II –Außenstelle Hohenlimburg vorzubereiten.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
12.02.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage
der aufgezeigten Planungsvarianten A,B
und C eine Ausschreibung des städtischen Grundstückes
ehem. Kaufmannsschule II –Außenstelle
Hohenlimburg vorzubereiten.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Einstimmig beschlossen |