Beschlussvorlage - 0007/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/93 (465) -Overbergstraße-Lönsweg-Kapellenstraße-hier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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04.02.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.02.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.02.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/93 (465) –Overbergstraße–Lönsweg–Kapellenstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 27.05.1993.
Plangebiet (Beschreibung zum Einleitungsbeschluss):
Das Plangebiet wird begrenzt
- im Süden von der Overbergstraße zwischen Haus Nr. 52 bis einschl. 112
- im Osten durch die vorhandene Druckrohrleitung und die südwestliche Grenze der Geschw.-Scholl–Straße
- im Norden durch die Kapellenstraße zwischen Haus Nr. 35 bis zur Einmündung des Lönsweges
- im Westen durch den Lönsweg
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 1/93 (465) –Overbergstraße–Lönsweg–Kapellenstraße–
wurde mit Ratsbeschluss vom 27.05.1993 eingeleitet. Die öffentliche
Bekanntmachung erfolgte am 23.06.1993.
Die
der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugrunde liegende Überlegung war
u.a., dass aufgrund geänderter städtebaulicher Rahmenbedingungen für diesen
Bereich eine planerische Überarbeitung der vorliegenden Bauleitpläne für
erforderlich gehalten wurde.
Die
Zielsetzung war eine bessere Ausnutzung der in den "Vorgängerplänen"
(B–Plan Nr. 7/62 (046) Teil I, –Boelerheide – Süd–, 1.
Nachtragssatzung und B–Plan Nr. 14/65 –Kirche
Boelerheide/Kindergärten) ausgewiesenen Wohnbauflächen.
Diese
Zielsetzung mit Bezug auf den nachhaltigen aktuellen Bedarf kann heute durch
ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 7/62
(046) Teil I, –Boelerheide – Süd–, 1. Nachtragssatzung
erreicht werden.
Die
Verwaltung ist dabei, dieses vereinfachte Verfahren in Abstimmung mit den
Betroffenen vorzubereiten.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 1/93 (465) –Overbergstraße–Lönsweg–Kapellenstraße–kann
daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage
und Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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584,9 kB
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