Beschlussvorlage - 0038/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgeranfrage wird unter Wahrung der Kostenneutralität für die Stadt Hagen zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Straßenbegleitgrün in einem Teilbereich der Lindenbergstraße soll auf Anfrage eines Anliegers verändert werden. Sämtliche anfallenden Kosten werden durch den Antragsteller getragen.

 

 

Begründung

 

Dem Fachbereich 67 liegt die Anfrage eines Bürgers zur Veränderung des Straßenbegleitgrüns in der Lindenbergstraße vor. Die Anfrage bezieht sich auf den Bereich Lindenbergstraße von Haus Nr. 18a straßenaufwärts rechtsseitig bis Haus Nr. 24. Zurzeit besteht die Bepflanzung hier aus insgesamt sechs ca. 1,20 x 4 m großen Baumscheiben mit bodendeckenden Kleinsträuchern. In drei Baumscheiben steht jeweils eine Birke. Die Bäume haben Stammumfänge von 86, 106 und 134 cm und geschätzte Höhen von ca. 12 m. In einer weiteren Baumscheibe steht ein noch verhältnismäßig kleiner, erst vor kurzer Zeit gepflanzter  Baumhasel.

 

In der Anfrage sind folgende Veränderungen angedacht:

Entfernung der vorhandenen Baumscheiben einschließlich des Baumbestandes. Neuanlage eines ca. 50 cm breiten Pflanzstreifens am Gehwegrand entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze des Grundstückes Burgweg 7. Pflanzung von insgesamt acht immergrünen Solitärgehölzen (Lebensbaum od. Säulenwacholder) sowie einer Hecke zur Füllung der Zwischenräume.

 

Sämtliche anfallenden Kosten für die notwendigen Baumfäll- und Rückbauarbeiten der Baumscheiben, die Wiederherstellung des Gehweges nach Ausbaustandard der Straßenunterhaltung und die Kosten der gärtnerischen Neuanlage trägt der Antragsteller. Des Weiteren werden die laufende Grünpflege der Anlage und die Überwachung der Verkehrssicherheit bzgl. der Solitärgehölze ebenfalls vom Antragsteller übernommen. Die entsprechenden  schriftlichen Zusagen liegen dem Fachbereich vor.

 

Bei Realisierung der Anfrage wird seitens der Verwaltung lediglich die Verpflanzung des vorhandenen Baumhasels an eine andere, geeignete Stelle übernommen.

 

Die in der Anfrage gewählte Pflanzenauswahl entspricht eigentlich nicht den Standartbaumarten, welche in der Regel als Straßenbäume vom Fachbereich ausgewählt und gepflanzt werden. Auf Grund des kegelförmigen Wuchses und der bodennahen Bezweigungen bzw. Benadelung kann es bei Pflanzungen in den üblicherweise am Straßenrand befindlichen Baumscheiben zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch Sichtbehinderungen kommen. In diesem Falle befinden sich die angedachten Standorte jedoch direkt an der Grundstücksgrenze am äußeren Gehwegrand vor einer Mauer, so dass Einschränkungen der Einsichtigkeit im Gehweg- und Straßenbereich nicht gegeben sind.

Neben den bekannten Laubholzarten ist auch eine Vielzahl von Nadelgehölzen gegenüber Immissionen im Innerstädtischen Raum soweit resistent, dass eine Pflanzung nicht prinzipiell ausgeschlossen werden kann. Auch mit Hinblick auf die herrschende Feinstaubproblematik wird die Anpflanzung immergrüner Nadelgehölze durch die Möglichkeit der ganzjährigen Staubbindung seitens der Arbeitsgruppe „Straßenbäume“ der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag an entsprechend geeigneten Standorten empfohlen.

Die im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Belastungen durch Streusalze und Hundeurin können allerdings zu Beeinträchtigungen einer Nadelholzanpflanzung führen. Diese Problematik wurde auch während eines ersten Ortstermins seitens der Fachverwaltung erläutert, aber auch Laubgehölze bzw. Laubbäume (Straßenbäume) werden durch solche Einflüsse nachhaltig geschädigt.

 

Unter Abwägung aller für diesen speziellen Fall gestalterischen, praktischen, umweltrelevanten und finanziellen Faktoren schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag unter den anfangs aufgeführten Auflagen, insbesondere unter Wahrung der völligen Kostenneutralität für die Stadt Hagen, zuzustimmen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.01.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen