Beschlussvorlage - 0037/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag:Errichtung eines Entertainmentcenters mit 4 Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer Straße 61Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14, Flurstücke 243 u.a.AZ.: 4/63/0090/08hier: Zurückstellung nach § 15 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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28.01.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Errichtung
eines Entertainmentcenters mit 4 Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer Straße
61 vor.
AZ.:
4/63/BA/0090/08
Baugesuchskonferenz
vom 13.11.08
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Es
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8
Alemannenweg –Reher Weg u.a. mit den Festsetzungen GI (Industriegebiet)
und g geschlossene Bauweise.
Siehe
Verwaltungsvorlage 1062/08 vom 18.11.08 mit Prüfauftrag an die Verwaltung, inwiefern
durch Änderung des Planungsrechtes das Vorhaben verhindert werden kann.
Siehe
Verwaltungsvorlage 0023/2009: Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 8 Alemannenweg- Reher Weg
Zielsetzung:
Um die Ansiedlung weiterer
Entertainmentcenter, Spielhallen etc. im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ zu verhindern,
besteht Bedarf zur Änderung des o.g. Bebauungsplanes in Bezug auf die anzuwendende
BauNVO - Baunutzungsverordnung (Anpassung an die aktuelle BauNVO).
Die Entscheidung über die
Zulässigkeit des o.g. Bauvorhabens wird für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten
ausgesetzt, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das
Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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799,8 kB
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