Beschlussvorlage - 0037/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die im Betreff genannte Zurückstellung nach § 15 BauGB  für das Bauvorhaben: errichtung eines Entertainmentcenters mit 4 Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer  Straße 61 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Errichtung eines Entertainmentcenters mit 4 Spielhallen auf dem Grundstück Elseyer Straße 61 vor.

 

AZ.: 4/63/BA/0090/08

 

Baugesuchskonferenz vom 13.11.08

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 Alemannenweg –Reher Weg u.a. mit den Festsetzungen GI (Industriegebiet) und g geschlossene Bauweise.

 

Siehe Verwaltungsvorlage 1062/08 vom 18.11.08 mit Prüfauftrag an die Verwaltung, inwiefern durch Änderung des Planungsrechtes das Vorhaben verhindert werden kann.

 

 

Siehe Verwaltungsvorlage 0023/2009: Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 8 Alemannenweg- Reher Weg

 

Zielsetzung:

Um die Ansiedlung weiterer Entertainmentcenter, Spielhallen etc. im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 „Alemannenweg – Reher Weg“ zu verhin­dern, besteht Bedarf zur Änderung des o.g. Bebauungsplanes in Bezug auf die anzu­wendende BauNVO - Baunutzungsverordnung (Anpassung an die aktuelle BauNVO).

 

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des o.g. Bauvorhabens wird für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten ausgesetzt, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.  § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.01.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen