Beschlussvorlage - 0004/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Kirchenbergstadion wird die Weitsprunganlage mit einer Kunststoffanlaufbahn versehen.

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg stellt entsprechend Beschluss vom 24.09.2008 15.000,-- € zur Verfügung.

13.000,-- € werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.

Der Verein ist jedoch angemessen an den Ausgaben zu beteiligen..

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Sachstand

 

Die Leichtathletikanlagen im Kirchenbergstadion befinden sich seit längerer Zeit in einem nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Insbesondere die Anlaufbahnen zu den Sprunganlagen erfolgen über ausgelegt Gummimatten, die sich allerdings immer wieder verschieben und somit uneben werden und Lücken aufweisen, in denen man hängen bleiben kann. Damit ist eine akute Verletzungsgefahr gegeben.

 

 

Antrag des Elseyer Turnvereins

 

Der Elseyer Turnverein 1881 e.V. hat vorgeschlagen, die Gummiplatten auf Beton zu verkleben und  entsprechende Angebote sowohl für die Weitsprunganlage (8.719,73 €), als auch für die Hochsprunganlage (10.341,10 €) eingeholt.

Die BV Hohenlimburg hat auf der Grundlage dieses Antrags bereits am 24.09.2008 15.000,-- € zur Verfügung gestellt.

 

 

Bewertung des Lösungsansatzes

 

Der vorgetragene Ansatz stellt keine technisch einwandfreie Lösung dar. Eine Verklebung der Matten auf Beton würde zwar ein Verschieben verhindern und damit die Lücken und Unebenheiten ausschließen, allerdings ist eine Wasserdurchlässigkeit bei dem Beton nicht gegeben, sodass die Verklebung der Gummimatten mit dem Beton langfristig nicht funktionieren wird. Deshalb wird dieser Lösungsansatz von der Fachverwaltung abgelehnt.

 

 

Lösungsmöglichkeiten

 

Als einfachster Lösungsansatz wäre zunächst einmal der vorhandene Tennenbelag zu sehen. Die vorhandenen Gummimatten müssten nur weggenommen und die Platzdecke im Rahmen der laufenden Unterhaltung abgezogen werden. Damit wäre eine sichere Nutzung der Sprunganlagen ohne großen Aufwand sichergestellt.

Allerdings wird dieser Lösungsansatz von vielen als nicht mehr zeitgemäß angesehen, da in modernen Leichtathletikanlagen, diese Flächen mit einem Kunststoffbelag ausgestattet sind.

 

Vorstellbar wäre als mögliche Variante,  eine Weitsprunggrube mit einer üblichen Kunststoffanlaufbahn herzustellen. Um den Kostenrahmen hierfür so klein wie möglich zu halten, müsste die Weitsprunganlage unmittelbar an den Spielfeldrand gelegt werden.  Die Kosten hierfür sind mit 28.000,-- € anzusetzen.

 

Für eine Hochsprunganlage ist eine solche Lösung allerdings nur in großem Rahmen möglich. Da beim Hochsprung die Anlage sowohl von links als auch von rechts angelaufen wird und der Anlauf auch nicht in gerader Linie erfolgt, wäre im Kirchenbergstadion nur eine Lösung denkbar indem man das gesamte Segment mit einem Kunststoffbelag ausbaut. Die Kosten sind mit rd. 85.000,-- € anzusetzen.

Allerdings könnte in diesem Fall die Weitsprunganlage im gleichen Segment realisiert werden, sodass keine zusätzliche Anlaufbahn für den Weitsprung erforderlich wird.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Weitsprunganlage mit einer Kunststoffanlaufbahn herzustellen.

Eine finanzielle Beteiligung des Vereins ist in angemessener Höhe auf jeden Fall vorzusehen.

Die bereits von der BV Hohenlimburg beschlossenen 15.000,-- € sollten durch die Sportpauschale um 13.000,-- € aufgestockt werden.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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27.01.2009 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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28.01.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen