Beschlussvorlage - 0004/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Leichtathletische Anlagen im Kirchenbergstadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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27.01.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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28.01.2009
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Beschlussvorschlag
Im Kirchenbergstadion wird die Weitsprunganlage mit einer
Kunststoffanlaufbahn versehen.
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg stellt entsprechend Beschluss vom
24.09.2008 15.000,-- € zur Verfügung.
13.000,-- € werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.
Der Verein ist jedoch angemessen an den Ausgaben zu beteiligen..
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Sachstand
Die Leichtathletikanlagen
im Kirchenbergstadion befinden sich seit längerer Zeit in einem nicht mehr
verkehrssicheren Zustand. Insbesondere die Anlaufbahnen zu den Sprunganlagen
erfolgen über ausgelegt Gummimatten, die sich allerdings immer wieder
verschieben und somit uneben werden und Lücken aufweisen, in denen man hängen bleiben
kann. Damit ist eine akute Verletzungsgefahr gegeben.
Antrag des Elseyer Turnvereins
Der Elseyer Turnverein
1881 e.V. hat vorgeschlagen, die Gummiplatten auf Beton zu verkleben und entsprechende Angebote sowohl für die
Weitsprunganlage (8.719,73 €), als auch für die Hochsprunganlage
(10.341,10 €) eingeholt.
Die BV Hohenlimburg hat
auf der Grundlage dieses Antrags bereits am 24.09.2008 15.000,-- € zur
Verfügung gestellt.
Bewertung des Lösungsansatzes
Der vorgetragene Ansatz
stellt keine technisch einwandfreie Lösung dar. Eine Verklebung der Matten auf
Beton würde zwar ein Verschieben verhindern und damit die Lücken und
Unebenheiten ausschließen, allerdings ist eine Wasserdurchlässigkeit bei dem
Beton nicht gegeben, sodass die Verklebung der Gummimatten mit dem Beton langfristig
nicht funktionieren wird. Deshalb wird dieser Lösungsansatz von der
Fachverwaltung abgelehnt.
Lösungsmöglichkeiten
Als einfachster
Lösungsansatz wäre zunächst einmal der vorhandene Tennenbelag zu sehen. Die
vorhandenen Gummimatten müssten nur weggenommen und die Platzdecke im Rahmen
der laufenden Unterhaltung abgezogen werden. Damit wäre eine sichere Nutzung
der Sprunganlagen ohne großen Aufwand sichergestellt.
Allerdings wird dieser
Lösungsansatz von vielen als nicht mehr zeitgemäß angesehen, da in modernen
Leichtathletikanlagen, diese Flächen mit einem Kunststoffbelag ausgestattet
sind.
Vorstellbar wäre als
mögliche Variante, eine Weitsprunggrube
mit einer üblichen Kunststoffanlaufbahn herzustellen. Um den Kostenrahmen
hierfür so klein wie möglich zu halten, müsste die Weitsprunganlage unmittelbar
an den Spielfeldrand gelegt werden. Die
Kosten hierfür sind mit 28.000,-- € anzusetzen.
Für eine Hochsprunganlage
ist eine solche Lösung allerdings nur in großem Rahmen möglich. Da beim
Hochsprung die Anlage sowohl von links als auch von rechts angelaufen wird und
der Anlauf auch nicht in gerader Linie erfolgt, wäre im Kirchenbergstadion nur
eine Lösung denkbar indem man das gesamte Segment mit einem Kunststoffbelag
ausbaut. Die Kosten sind mit rd. 85.000,-- € anzusetzen.
Allerdings könnte in
diesem Fall die Weitsprunganlage im gleichen Segment realisiert werden, sodass
keine zusätzliche Anlaufbahn für den Weitsprung erforderlich wird.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt,
die Weitsprunganlage mit einer Kunststoffanlaufbahn herzustellen.
Eine finanzielle
Beteiligung des Vereins ist in angemessener Höhe auf jeden Fall vorzusehen.
Die bereits von der BV
Hohenlimburg beschlossenen 15.000,-- € sollten durch die Sportpauschale
um 13.000,-- € aufgestockt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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