Beschlussvorlage - 1213/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007  S. 327) die Widmung der Straße

 

Prof.-Dr.-Schemann-Weg.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 12 Flurstücke 1034, 1046, 1064. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Widmung der Anbindungen der Verkehrsfläche an die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 12 Flurstück 1037 und Gemarkung Hagen Flur 16 Flurstück 70 wird auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert. Die auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkten Teile der Verkehrsfläche sind zusätzlich schraffiert dargestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

ohne

 

 

Begründung

Die Herstellung der zu widmenden Straße erfolgte aufgrund des Erschließungsvertrages „Dünne Eiche“ vom 18.12.03 / 09.01.04. Die Straßenfläche ist darin als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

Durch Übernahmevertrag vom 17.12.2008 ist die Stadt Eigentümerin des der Straße dienenden Grundstücks geworden, so dass die Voraussetzungen für die förmliche Widmung nach § 6 StrWG NRW vorliegen.

Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW und es wird der Allgemeinheit als Folge der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung geht die Straße in die Straßenbaulast (§ 9 StrWG NRW) der Stadt Hagen über.

 

 

Anlage: Übersichtsplan

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.01.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen