Beschlussvorlage - 1182/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage:

Einbau von drei Wohnungen und einer Gaststätte in Gutshaus und Stallgebäude auf dem Grundstück Weststraße 145 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Einbau von drei Wohnungen und einer Gaststätte in Gutshaus und Stallgebäude auf dem Grundstück Weststraße 145

Gemarkung Vorhalle, Flur 1, Flurstück 154.

 

Baugesuchskonferenz vom 4.12.2008

 

Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

 

 

Auf dem Grundstück befindet sich das sogenannte Gut Niederste Hülsberg. Es wurde mit Datum vom 23.7.1992 in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen. Das Anwesen steht seit Jahren leer.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Nutzungsänderung eines erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltswerts dient, ist nach  § 35 Abs. 4 Satz 4 BauGB zulässig.

 

Somit wurde dem o.g. Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Anmerkungen:

Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone 3a.

Die Stellungnahme des Straßenbauamtes NRW ist noch einzuholen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen