Beschlussvorlage - 1182/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Einbau von drei Wohnungen und einer Gaststätte in Gutshaus und Stallgebäude auf dem Grundstück Weststraße 145AZ: 3/63/A/0093/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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04.02.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Einbau
von drei Wohnungen und einer Gaststätte in Gutshaus und Stallgebäude auf dem
Grundstück Weststraße 145
Gemarkung
Vorhalle, Flur 1, Flurstück 154.
Baugesuchskonferenz
vom 4.12.2008
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt.
Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu
beurteilen.
Auf
dem Grundstück befindet sich das sogenannte Gut Niederste Hülsberg. Es wurde mit
Datum vom 23.7.1992 in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen. Das
Anwesen steht seit Jahren leer.
In
der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Sonstige
Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung und
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
gesichert ist.
Die
Nutzungsänderung eines erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden
Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen
Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltswerts dient, ist nach § 35 Abs. 4 Satz 4 BauGB zulässig.
Somit
wurde dem o.g. Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Anmerkungen:
Das
Grundstück liegt in der Wasserschutzzone 3a.
Die
Stellungnahme des Straßenbauamtes NRW ist noch einzuholen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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380,6 kB
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