Beschlussvorlage - 1183/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Umbau und Erweiterung des "Schwenke-Centers" auf dem GrundstückElberfelder Straße 93-103AZ.: 1/63/A/0063/08
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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27.01.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor: Umbau und Erweiterung des
„Schwenke-Centers“ auf dem Grundstück Elberfelder Straße 93 -103.
Die
geplante Nutzung sieht wie folgt aus:
Im
Erdgeschoss, von der Elberfelder Straße aus zugänglich, entsteht eine
Einkaufspassage (Mall) sowie Eingangsbereich zu den Büro- und Hotelflächen in
den Obergeschossen.
Der
Turm an der Elberfelder Straße bleibt erhalten und wird durch die Errichtung
eines Riegels mit drei Geschossen über dem 1. Obergeschoss entlang der gesamten
Elberfelder Straße ergänzt. In diesem Riegel entstehen ca. 4.000 qm Hotelfläche
und 2.800 qm Bürofläche.
Auf
der Rückseite des Gebäudes, von der Augustastraße aus gesehen, bleiben im
Bereich Bergischer Ring ca. 2.000 qm Verkaufsfläche für Lebensmittler erhalten.
Die über dieser Ebene gelegenen Büroflächen bleiben ebenfalls erhalten. Um hier
einen Kundenparkplatz vorzuhalten, wird die alte Verkaufsfläche bis an den
Riegel Elberfelder Straße abgerissen und in Stellplätze umgewandelt. Die
Stellplätze sollen über eine Zufahrt neben der vorhandenen Anlieferung von der
Augustastraße aus erfolgen.
Die
vorhandene Tiefgaragenzufahrt wird zur Bergstraße verlegt, die Tiefgarage
selbst wird umgebaut und komfortabler gestaltet. (Anzahl der Stellplätze: wie
zuvor 374)
Baugesuchskonferenz
vom 4.12.2008
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche)
dargestellt.
Es
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18/69 2.
Fassung 1. Änderung „Schwenke“ u.a. mit den Festsetzungen: MK
(Kerngebiet), g (geschlossene Bauweise), II-III Geschosse.
In
der o.g Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Für
das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl.
Geschossigkeit, Zufahrt und Stellplätze erforderlich. Diese werden in Aussicht
gestellt.
Die
gesamte verkehrliche Erschließung kann
nur mit einem Verkehrsgutachten abschließend geprüft werden. Daher ist diese
für den Bereich der Kreuzung Augustastraße/ Bergischer Ring mit dem Bauantrag
einzureichen.
Die
beantragte Taxivorfahrt im Bereich Elberfelder Straße wird nicht Bestandteil
des Vorbescheides.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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590,7 kB
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