Beschlussvorlage - 1183/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannte Bauvoranfrage: Umbau und Erweiterung des „Schwenke-Centers“ auf dem Grundstück Elberfelder Straße 93-103 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor: Umbau und Erweiterung des „Schwenke-Centers“ auf dem Grundstück Elberfelder Straße 93 -103.

 

Die geplante Nutzung sieht wie folgt aus:

Im Erdgeschoss, von der Elberfelder Straße aus zugänglich, entsteht eine Einkaufspassage (Mall) sowie Eingangsbereich zu den Büro- und Hotelflächen in den Obergeschossen.

Der Turm an der Elberfelder Straße bleibt erhalten und wird durch die Errichtung eines Riegels mit drei Geschossen über dem 1. Obergeschoss entlang der gesamten Elberfelder Straße ergänzt. In diesem Riegel entstehen ca. 4.000 qm Hotelfläche und 2.800 qm Bürofläche.

Auf der Rückseite des Gebäudes, von der Augustastraße aus gesehen, bleiben im Bereich Bergischer Ring ca. 2.000 qm Verkaufsfläche für Lebensmittler erhalten. Die über dieser Ebene gelegenen Büroflächen bleiben ebenfalls erhalten. Um hier einen Kundenparkplatz vorzuhalten, wird die alte Verkaufsfläche bis an den Riegel Elberfelder Straße abgerissen und in Stellplätze umgewandelt. Die Stellplätze sollen über eine Zufahrt neben der vorhandenen Anlieferung von der Augustastraße aus erfolgen.

Die vorhandene Tiefgaragenzufahrt wird zur Bergstraße verlegt, die Tiefgarage selbst wird umgebaut und komfortabler gestaltet. (Anzahl der Stellplätze: wie zuvor 374)

 

 

Baugesuchskonferenz vom 4.12.2008

 

Planungsrecht:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18/69 2. Fassung 1. Änderung „Schwenke“ u.a. mit den Festsetzungen: MK (Kerngebiet), g (geschlossene Bauweise), II-III Geschosse.

 

In der o.g Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Geschossigkeit, Zufahrt und Stellplätze erforderlich. Diese werden in Aussicht gestellt.

 

Die gesamte verkehrliche Erschließung  kann nur mit einem Verkehrsgutachten abschließend geprüft werden. Daher ist diese für den Bereich der Kreuzung Augustastraße/ Bergischer Ring mit dem Bauantrag einzureichen.

Die beantragte Taxivorfahrt im Bereich Elberfelder Straße wird nicht Bestandteil des Vorbescheides.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.01.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen